Beiträge von weisnixe

    Guten Abend,


    ich hoffe hier wieder Hilfe zu finden.


    Das Jobcenter fordert Geld zurück vom Zeitraum Mai-Juni. Dagegen habe ich zwei mal rechtzeitig Widerspruch eingelegt.Ich wurde zwei mal aufgefordert. Ich habe nie einen Widerspruchsbescheid bekommen. Danach habe ich Post von Bundesagentur für Arbeit Inkasso Service bekommen. Da habe ich die Widerspruchskopie hingefaxt, wie telefonisch vereinbart, man meinte es würde dann ruhen - bis das Jobcenter den Widerspruch bearbeitet. Zum Glück habe ich den zweiten Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein geschickt.


    Dann habe ich monatelang nichts mehr gehört, heute dann die Vollstreckungsankündigung. Was soll ich machen?


    Zur zweiten Frage komme ich später, bezüglich der Rückforderung, wegen falscher Berechnung seitens des Jobcenter.


    Ich hoffe ihr könnt mir raten was jetzt zu tun ist. Vielen Dank.


    LG


    Weisnixe

    Hallo Gawain,


    danke für deine Antwort. Kennst du vielleicht Paragrafen oder Rechtsprechnungen zu deiner Aussage ?


    Müsste das nicht auch jeder SB wissen?


    MfG

    Hallo,


    ich war heute beim Anwalt. Langsam kommen wir der Sache näher.


    Er vermutet dass die Arge das Geld vom Januar zurück möchte, da ich im Januar das Gehalt für Dezember am 2 Januar und das Gehalt für Januar am 31Januar bekommen. habe.


    Praktisch nach dem Zuflussprinzip zwei mal. Demnach habe ich im Dezember kein Gehalt bekommen und im Januar doppelt. Mein Anwalt meint, wenn sie nach dem Zuflussprinzip berechnen (über ein halbes Jahr im Nachhinein), dann müssen Sie auch den Dezember berücksichtigen und mir das fehlende Gehalt ausgleichen. Meiner Meinung nach hätte ich dann wohl für den Dezember einen neuen Antrag stellen müssen, was natürlich rückwirkend nicht geht. Selbst wenn ich am 31.12.2009 gemerkt habe, dass das Geld nocht nicht auf meinem Konto ist, könnte ich nicht einen neuen Antrag für Dezember stellen.
    Mal bekam ich das Gehalt am Anfang des Monats manchmal am Ende. Im Arbeitsvetrag steht bis spätestens zum 3. des Folgemonats. Ich kann doch nicht jeden Monat( je nach Zahlungseingang)einen neuen Antrag stellen. Mit der Arge hatten wir am Anfang festgelegt, dass das Gehalt von einem Monat immer dem Folgemonat zugeordnet wird. Natürlich habe ich das nicht schriftlich. DAmals kannte ich noch nicht das Zuflussprinzip. Aber selbst wenn, ich habe mein Gehalt immer nur einmal bekommen und nie doppelt.
    Auch vom September wollen die Geld zurück, da habe ich jedoch nur einen Gehaltseingang, jedoch im August habe ich es genau wie im Januar für zwei Monate bekommen. Ich glaube die haben sich mit dem September vertan und meinten August.


    Was meint ihr dazu? Gabs schon so einen Fall im Forum?


    LG

    Hallo


    und danke für den Link. Bei ihm istjedoch eine andere Begründung genannt: grob fahrlässig usw. Die Beweislast liegt nun bei ihm.


    Bei mir ist eine andere Begründung aus der nicht genau hervorgeht wo der Fehler liegt. Da steht :


    Sie haben während des genannten Zeitraums einkommen aus Beschäftigung bei Firma xy erzielt.(Sie hatten meinen ArbeitsVertrag vorliegen, ich hatte nicht zwischenzeitlich aufgehört oder wieder angefangen, also keine neue Situation)Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen (hatte ich denen damals monatlich zugeschickt, andere Nachweise haben die auch heute nicht)waren Sie und Ihre Kinder nicht in bisher festgestellterund bewilligter Höhe hilfebedürftig....(geht da nicht hervor dass die falsch festgestellt und falsch bewilligt haben?)
    Sie haben es nach fast einem Jahr im Nachhinein festgestellt, ich frage mich anhand welcher Unterlagen?Sie hatten alle Unterlagen von mir Gehaltsabrechnung und Kontoauszug. Es hat sich nichts im Nachhinein bei mir geändert.


    Bin ich jetzt in der Beweislast?Natürlich habe ich Ihnen nicht per einschreiben die Abrechnungen geschickt. Hätte ich Ihnen die Abrechnungen nicht zugeschickt hätten sie meine Leistung eingestellt, so wurde mir das gesagt.
    Ich würde ja arm werden (ok ich bins ja schon) wenn ichalle Unterlagen und sonst was immer per Einschreiben schicken würde.


    LG

    Hallo liebes Forum,


    im Sommer letzten Jahres wurde mir in diesem Forum sehr geholfen. Ich hatte einne neue Arbeit in xyz aufgenommen und wollte umziehen aber die ARGE aus xyz wollte mich nicht haben. Nur mit Hilfe des Forums (Tipp: einstweilige Anordnung beim sozialgericht ) habe ich es geschafft. Ich konnte mich nicht mehr bedanken und berichten wie es weiterging, da ich von einemTag auf den anderen umziehen musste. Das alles als alleinerziehende Mutter mit drei Kinder, täglich arbeitend und 120 km fahren, ohne Urlaub und noch Abendschule besuchend alles Packen renovieren usw..da hatte ich es leider nicht mehr geschafft ins Forum reinzuschauern und mich zu bedanken.


    Vielen Dank an Euch alle, ohne Euch wären viele Menschen verloren....


    Jetzt zu meiner aktuellen Situation. Nach genau einem Jahr bin ich gekündigt worden. Der Arbeitsvertrag war erst mal ab Juni 2009 Teilzeit und dann ab September 2009 Vollzeit. Die Arge xyz wusste bescheid, hatte meinen Arbeitsvertrag kopiert und schließlich war dies auch der Grund warum ich nach xyz umziehen musste: die Vollzeittätigkeit. Den ganzen Zeitraum über habe ich noch aufstockend Alg.II bekommen. Ich habe der Arge jeden Monat meine Gehaltsabrechnung geschickt und sie über jede Änderung immer informiert. Sie hat lückenlos alle Kontoauszüge bekommen.


    Ich wusste sie hat mich auf dem Kieker, weil ich den Zuzug erzwungen habe, gegen ihren Willen. Daher habe ich höllisch aufgepasst ihr alle infos zukommen zu lassen. Sie hatte mir auch Probleme bei der Kaution gemacht, obwohl das von dem Wohnungsamt übernommen wurde, sie wollten mir jedoch ein paar Formulare nicht ausfüllen. Erst als ich mit dem Anwalt gedroht habe ging es ganz schnell.


    Zurück zum Thema, die Arge fordert jetzt knapp 900,00 EUR zurück. Sie hätte falsch berechnet, es hätte mir nicht zugestanden... Sie baten um Stellungnahme, die ich ihnen gab: ich habe ihnen immer allses rechtzeitig zukommen lassen und sie hatten alle meinen Unterlagen um richtig zu berechnen. Jetzt kam der zweite Brief ich muss auf jeden fall zurückzahlen und so formuliert:


    die entscheidungen vom xx.xx, xx.xx, xx.xx und xx.xx werden vom (anderes Datum) 01.09.2009 bis 31.01.2010 für Sie und Ihre Kinder teilweise in Höhe von 898,85 Euro aufgehoben.
    Dann sind die Beträge einzeln aufgelistet für Sept. und Jan.
    Begründung:
    Sie haben während des genannten Zeitraums einkommen aus Beschäftigung bei Firma xy erzielt.
    Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen waren Sie und Ihre Kinder nicht in bisher festgestellterund bewilligter Höhe hilfebedürftig....
    :confused:
    Ich habe vom 01.06.2009 bis 31.05.2010 gearbeitet!!Monatlich meine Gehaltsabrechnung eingereicht , die Anträge immer richtig ausgefüllt..was ist das für eine Begründung? Ich habe doch die ganze Zeit über aufstockend Hilfe erhalten, je nach meinem Gehalt.So viele Neuberechnungen immer erhalten ich konnte sie natürlich nicht nachvollziehen, aber als ich mehr verdient habe ich weniger bekommen und umgekehrt. Ich kann mir auch nicht vorstellen warum sie sich den Januaar und Sept.ausgesucht haben.
    Die haben doch mist gemacht?Ich lebe jetzt von Arbeitslosengeld I und aufstockend ALG II, an der Armutsgrenze, woher soll ich bitte das Geld zurückzahlen?
    Ich habe nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt. Ich weis aber nicht ob er sich mit solchen Fällen auskennt.
    Deswegen wäre ich für jeden Hinweis, Tipp oder Paragraph dankbar.


    Liebe Grüße


    weisnixe

    Hallo,


    als ich den Widerspruch gegen die ARGE Köln erhoben habe, hat mich von da jemand angerufen und gesagt, dass der Widerspruch nicht gilt, da ich ja von Köln keine Leistung beziehe. Erst wenn ich in Köln wohne kann ich dort auch Widerspruch einlegen, ich solle mich nicht wundern, wenn darauf nicht reagiert wird!!!
    Die wissen noch nicht dass ich eine einstweilige Anordnung beantragt habe.
    Das Soziaolgericht hat nur einen klitzekleinen Fehler gemacht: sie denken ich klage gegen meine jetzige Arge, und nicht gegen Arge Köln. Haben also die falsche Arge angeschrieben - habe das heute richtig gestellt.
    Habe deswegen wertvolle Tage verloren....
    Die Kölner Arge wird sicherlich versuchen mich anzurufen und mit mir zu dealen, aber ich will nicht mit denen komunizieren, da die Sache schon vor Gericht ist und sich dann die Tatsachen ändern, ohne dass das Gericht davon etwas weis. Oder?
    mfg

    Hallo,


    habe Widerspruch eingelegt. habe auch schon das Sozialgericht informiert. ich soll das faxen, damit das noch schneller geht, Originale nachsenden.


    Ich bekomme die wohnung tatsächlich nicht, da sie mit WBSchein ist, obwohl ich einen habe. Aber Wohnungsamt sagt die brauchen Bestätigung von Arge dass sie wenigstens die angemessenen Kosten übernehmen........


    liebe Grüße


    werde zwischenberichten

    Hallo,


    heute hat sich wieder etwas getan. Ich habe mit dem Amtsleiter meiner noch Arge telefoniert. Die Doppelmiete hier wird übernommen( obwohl ich dann schon in Köln gemeldet bin) und Umzugwagen wird bezahlt, obwohl die Wohnung in Köln nicht genehmigt wird, da sie ja mit 30 € zu teuer ist. Ein Darlehen für die Kaution können die mir aber nicht gewähren.


    Bei der Arge in Köln habe ich mit 4 verschiedenen SB telefoniert, da meine SB( die gesten die Wohnung abgelehnt hat) bis Freitag nicht im Hause ist. Sie wollten mir keine Vertretung nennen und auch nicht den Namen des Leiters. Sie hatten aber den Leiter selber gefragt, ob sie mir die Wohnung genehmigen (natürlich gesetz, dass ich den restlichen Betrag 30 € selber bezahle). Er hat es aber verneint, auch auf den Hinweis hin, ich würde meine Arbeit verlieren.
    Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich Widerspruch einlege und eventuell zum Sozielgericht gehe.
    Wenn ich Widerspruch einreiche, soll ich dass per Einschreiben mit Rückschein machen?
    Kann ich dann sofort zum Sozialgericht und eine einstweilige Anordnung beantragen, oder muss ich noch den Widerspruchbescheid abwarten?
    Wie gesagt, keine Behörde will mir die Kaution (selbst als Darlehen) gewähren!!!!
    Noch eine Frage, wenn ich trotzdem den Mietvertrag unterschreibe, wird mir dann erst Leistung gewährt wenn ich mich dort auch angemeldet habe? Ab wann kann ich den Antrag dort abgeben, ich möchte es eigentlich vorher schon machen, z.B. wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe. Sonst wird alles zu kanpp und ich stehe ohne Geld da. Ich kann ja die Anmeldung nachreichen.


    mfg

    Hallo an alle,


    komme gerade von der Arge Köln. Ich habe ihr ja 10 Wohnunngsangebote zugeschickt. Das billigste lag mit 30 € darüber(Angemessenheit).
    Sie hat es mir nicht genehmigt, wollte auch nicht den Chef hinzuhohlen, da er auch nichts machen kann. Sie hat selber nach einer günstigeren Wohnung gesucht im net, konnte auch nichts finden, meinte sie kann es nachvollziehen , dass man nichts billigeres bekommt. Sie rief meine SB an, im alten Ort - die meint dann wird Umzug nicht übernommen, man kann es nicht ändern. Ich habe mir das mit der Ablehnung der Wohnung, schriftlich geben lassen.


    Also eine billigere Wohnung gibt es nicht, mir läuft die Zeit davon, ich wollte in den Ferien umziehen, da schulpflichtige Kinder, und ab 1. September müsste ich aufhören zu arbeiten. Ich kann nicht Kaution, Umzugskosten und Doppelmiete bezahlen, von meinem Teilzeitjob.


    Ich möchte den Amtsleiter in meiner alten Arge sprechen, bevor ich zum Sozialgericht gehe, was meint ihr?
    Vielleicht kann er ja was regeln, wenn er mir aber ablehnt, ist es o.k. wenn ich ihm sage, dass ich zum Sozialgericht gehen werde?


    Und ich möchte nichts als Darlehen, ich habe schon einen Kredit wegen dem Auto aufgenommen, ich werde sowieso nicht viel verdienen, ich kann das alles nicht zurück zahlen.


    Liebe Grüße und tausend Dank für eure Antworten, was würde ich nur machen ohne diese Foren....

    Noch mals Hallo,


    ich gebe nicht auf, ich habe ein bisschen gegoogelt und habe dies gefunden:


    Sozialgericht Frankfurt am Main
    Aktenzeichen: S 48 AS 21/06 ER
    Datum der Entscheidung: 19.01.06
    Paragraph: § 22 Abs. 3 SGB II
    Entscheidungsart: Beschluss
    Überschrift: Nicht zumutbar vermeidbare Kosten für Doppelmieten sind als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 SGB II von der ARGE zu übernehmen.
    Instanz 1: SG Frankfurt am Main - S 48 AS 21/06 ER
    Instanz 2:
    Instanz 3:
    Redaktioneller Leitsatz:
    Entscheidung: Beschluss


    Wie kann ich das am Besten zum Einsatz bringen?
    Danke


    mfg

    Hallo,


    ich hatte gedacht, dass diese Doppelmieten auch zu den Umzugskosten bzw.[U]weiteren anfallsenden Kosten [/U]gehören, die die Arge übernimmt. Ich habe von der Arge Köln folgendes Schreiben erhalten:


    "Sehr geehrte Frau Bla,


    Zunächst ist erforderlich, dass die ArGe Trala Ihrem Umzugswunsch zustimmt.
    Sobald das erfolgt ist können sie nach geegneten Wohnungen suchen und sich schriftliche Mietangebote von den Vermietern erstellen lassen. Mit diesem Mietangebot bitte ich Sie im zuständigen Standort der ArGe Köln vorzusprechen um die Einhaltung des Mietrichtwertes überprüfen zu lassen. Sollte das vorgelegte Angebot angemessen sein erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung, mit der Sie Ihren Umzug in diese Wohnung von Ihrem Ansprechpartner in Trala genehmigen lassen können.


    Für die Übernahme der Kaution ist in Köln das Amt für Soziales und Senioren - Fachstelle Wohnen zuständig. Sie benötigen für die Beantragung einen Wohnberechtigungsschein sowie die Zustimmung aus Trala.


    Sobald die Fachstelle Wohnen auch der Kautiosnübernahme zugestimmt hat können Sie den Mietvertrag unterzeichnen und einen Neuantrag in Köln stellen. Inwieweit eine finanzielle Unterstützung zu Ihrem Lohn möglich ist hängt von den anfallenden Mietkosten und dem tatsächlichen Lohn ab und kann gerne im persönlichen Gespräch hier überschlägig vorab berechnet werden.


    Die Umzugskosten werden grdsl. Durch die abgebende Gemeinde getragen, renovierungskosten der Kölner Wohnung liegen in der Zuständigkeit der ArGe Köln. Alle weiteren anfallsenden Kosten trägt (bei Genehmigung) die ArGe Trala.
    Anbei sende ich Ihnen ein merblatt zum verfahren mit den geltenden Kölner Mietrichtwerten und den Adressen der ArGE Köln sowie der Fachstelle Wohnen."


    In diesem Blatt steht folgendes:
    (........)Im Übrigen wird auf die Einhaltung/Berücksichtigung evtl. Kündigungsfristen, die sich aus Ihrem aktuellen Mietvertrag ergeben, ausdrücklich hingewiesen. Eine doppelte Mietzahlung – für die alte und neue Wohnung – durch die ARGE Köln ist grundsätzlich ausgeschlossen.
    Lassen Sie sich daher frühzeitig vor Abschluss des Mietvertrages beraten. Sprechen Sie – wenn Sie bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen – bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter vor, ansonsten bei der Dienststelle, in dessen Bereich die Wohnung liegt, die Sie be-ziehen möchten.


    Da steckt ja doch noch Potential dahinter. Ich verstehe es so, dass Köln die Doppelmiete nicht übernimmt, sondern meine alte Arge, siehe Zitat oben "Die Umzugskosten werden grdsl. Durch die abgebende Gemeinde getragen, renovierungskosten der Kölner Wohnung liegen in der Zuständigkeit der ArGe Köln. Alle weiteren anfallsenden Kosten trägt (bei Genehmigung) die ArGe Trala.
    mfg

    Hallo noch mals,


    ich wollte ja zwischenberichten. Ich hatte alles schriftlich beantragt und um schriftliche Antwort gebeten. Die Arge in Köln hat mir prompt einen Termin gegeben und war auch sehr zuvorkommend. Der Termin ist am 22 Juni, mal sehen ob sie die billigste Wohnung, die trotzdem mit 30 € darüberliegt akzeptieren, ich hatte ihnen noch weitere 9 Angebote zugesand.
    Bei meiner alten Arge hatte ich Leistungsfortzahlung beantragt, was die mir ja vorher nicht gewähren wollten, jetzt aber bekomme ich doch erst mal 500 €, bis ich dann die Verdienstbescheinigung einreiche. Toll!! Klappt doch.
    Danke, an das Forum.
    Aber jetzt kommt etwas was ich nicht verstehe: meine Arbeitsberaterin hatte mir zugesagt, dasss sie im Falle eines Umzuges für die Mehrkosten, wie Doppelmiete aufkommen. Ich habe das letzte Woche schriftlich beantragt, habe aber von meinem Leistungssachbearbeiter eine Absage bekommen. Die lautet so:


    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 39 SGB II. Ab dem Zeitpunkt, wo sie nach Köln umziehen, bin ich nicht mehr für Sie örtlich zuständig und werde die Leistungen nach dem SGB II vollständig einstellen/aufheben müssen. Es ist gemäß § SGB II nicht möglich, Ihre jetzige Wohnung in (alte Stadt) weiter zu finanzieren, wenn Sie bereits Ihren gewöhnlichen Lebensaufenthalt in Köln haben.


    Also es fallen 1,5 doppelte Mieten an. Ich habe , wie bereits schon berichtet, die Wohnung vorsorglich sofort als ich den Arbeitsvertrag hatte, gekündigt zum 31 August. die neue Wohnung in Köln habe ich (wenn sie genehmigt wird) ab dem 16 Juli. Wie soll ich bitte die 1,5 Mieten aufbringen? Ich bin so schon knapp mit dem Geld, das wissen die.


    Ich bitte schnellstens um Tipps. Ich möchte erst mal sofort Widerspruch einlegen. Soll ich das per Einschreiben machen? Was schreibe ich da rein? Aber den Brief richte ich nicht an meinen Leistungssachbearbeiter, oder ?
    Danke schon mal im Voraus
    Liebe Grüße

    Hallo,


    super wie ihr mir helft. Also ich werde das ausdrucken und als Checkliste abhacken.
    Gesetz den Fall, dass sie die Wohnung nicht übernehmen, da sie ja um 20 Euro teuerer ist, natürlich werden dann die Kaution und die Umzugskosten nicht übernommen.
    Wenn ich dann trotzdem ohne Erlaubnis umziehe (meine Mama nimmt vieleicht einen Kredit für mich auf)und den Antrag trotzdem in Köln stellen, die bezahlen mir dann nur die angemessenen Wohnungskosten, oder gar nichts?!
    Wenn die Arge hier sich vorher verpflichtet die Mietkosten hier in dem alten Ort bis zur Beendigung des Mietverhältnises zu übernehmen, werden sie das auch tun wenn ich in eine Wohnung ziehe, die Köln nicht akzeptiert? Die könnten ja meinen: da der Umzug wegen nicht angemessener Wohnung, nicht genehmigt wird, werden sie mir die hier entstandenen Mehrkosten(Miete) nicht bezahlen.
    Oder?
    Ja wenn, wenn, wenn.......
    Ich muss alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, um sofort reagieren zu können wenn der Fall eintritt. Ich kann nicht mehr schlafen, auch nachts kreisen meine Gedanken, wie ich das alles bewerkstelligen soll. Es hängen ja schließlich 3 Kinder mit, die auch zum neuen Schuljahranfang in einer neuen Schule schon angemeldet sein müssen.
    Also bitte beantwortet mir auch diese Frage, wie ich vorgehen soll, Schritt für Schritt, wenn ich mit Hilfe von Mama den Umzug finanziere und trotzdem umziehe auch wenn Arge nein sagt. Ich will auf keinen Fall meine Arbeit verlieren.
    Danke schon mal für eure Mühe
    mfg

    Danke für die Antwort,


    was soll ich für einen Antrag mitnehmen? Soll ich das einfach schriftlich formulieren? Aber wenn ich ein Darlehen beantrage, dann muss ich ja alles zurückbezahlen, nicht nur den Teil der zu viel war. Mir steht aber erst mal noch etwas zu, nur die Höhe muss ermittelt werden, was ja dauern wird. Oder ich schreibe folgendes:
    Sehr geehrte D....u. H..., hiermit beantrage ich Vorschussleistungen um meine Mietverpflichtungen usw begleichen zu können, da das Ermitteln meines Leistungssatzes etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Die zu viel gezahlten Beträge werde ich Ihnen nach erfolgter Berechnung, umgehend überweisen.
    Ist das so o.k.?


    Dieses Schreiben richte ich an meine jetzige Arge, aber wenn ich einen Monat später umziehe, muss ich das noch mal an die Arge Köln senden? Kann ich einen Hartz IV Antrag schon stellen bevor ich mich in der neuen Stadt angemeldet habe? Sonst dauert das ja wieder und ich kann meine Miete in der neuen Wohnung nicht bezahlen. Und von wo bekomme ich so einen Blankoantrag, kann ich einfach in die Arge stolzieren und sagen ich will einen Antrag? Ah, ja bevor ich´s vergesse, ich hatte die Arge per Mail, um einen Vorsprachetermin gebeten, da ich berufstätig bin - der Mann hat mich angerufen und wollte mir auf keinen Fall einen geben, er meinte den bekommt man nur wenn man Anträge abgibt. Ich habe ihm gesagt ich arbeite täglich Vormittags, er wollte mir trotzdem keinen geben!!!!Ist das Rechtens?Noch eine Frage: Es kommt sicherlich mindestens eine Doppelmiete auf mich zu. Obwohl ich schon sofort , an dem Tag als ich den Arbeitsvertrag unterschrieb, meine Wohnung gekündigt habe, zum 31. August. Wenn ich z.B. am 15 Juli nach Köln ziehe mich dort anmelde und sofort Leistung beantrage, muss ja praktisch Köln Leistung bewilligen. Aber werden die das machen, wenn die Arge aus meinem alten Ort noch meine Miete oder so finanziert? Die Arge hier hatte mir mündlich versichert bei Umzug wegen Arb.aufnahme wird sie mir die Doppelmiete(also alte Wohnung) übernehmen. Aber ich glaub so langsam nichts mehr, weil das erste was die gemacht haben, war mir die Leistung ab dem Folgemonat zu stoppen.
    Viele Fragen, ich bitte um schnelle Antwort, dann kann ich morgen noch was in die Gänge leiten. Eile tut Not
    mfg

    Hallo an Alle,


    ein tolles Forum habe ich hier entdeckt...


    Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern, habe endlich nach vielen Jahren einen Job als Bürokauffrau. Aber in einer anderen Stadt 65 km entfernt. Arbeite die ersten 3 Monate Teilzeit, danach Vollzeit. Wir haben das so gemacht , da ich davon ausging in 3 Monaten eine geeignete Wohnung in der Stadt meiner Arbeitsstelle zu finden. Würde ich nicht umziehen, könnte ich die Stelle nicht antreten, da mein 6 jähriges Kind in den Kiga bzw in die Schule gebracht, sowie abgeholt werden muss . Ich wäre von 6 Uhr morgens bis 18 Uhr unterwegs - was halt nicht geht. Ziehe ich in die Nähe, so bleiben mir täglich 3 Stunden Weg erspart. Lässt sich dann auch mit den Kindern einrichten.
    Nun hat die ARGE von meinem jetztigen Wohnort natürlich dem Umzug zugestimmt. Die Arge aus der neuen Stadt stellt sich quer.... Natürlich muss die Wohnung angemessen sein. Es ist aber keine angemessene zu finden.!!! Die billigeren und kleineren Wohnungen sind für mich absolut o.K.Aber die Vermieter wollen uns [B][U]nicht mit 4 Personen[/U][/B], die Wohnung sei zu klein, bekomme ich immer zu hören. Selbst die Wohnungen in den schlimmsten Ghettos( bei Wohnbesichtigung rauchten 13-jährige Drogen auf den Flur) sind noch zu teuer. Das ist eben Köln!
    Jetzt habe ich eine Wohnung (natürlich mit WBS) gefunden, die mit 30 Euro über eine angemessene Wohnung liegt. Natürlich werde ich den Mehrbetrag übernehmen. Die Arge will die Angemessenheit der Wohnung nicht bestätigen - folglich bekomme ich keine Kaution und keine Umzugskosten. Da ich jahrelang arbeitslos war, habe ich kein Geld gespart, kann wirklich nicht selbst umziehen. Ab September kann ich nicht mehr arbeiten , da Vollzeit. Bin dann wieder arbeitslos, und der Staat muss für 4 Personen aufkommen. ´
    Müssen die sich immer strikt an ihre Anweisungen halten?Was ist mit Einzelfallentscheidungern?
    Ich möchte kämpfen, ich will nicht aufgeben, ich möchte arbeiten. Wie soll ich diesbezüglich agieren?


    Noch ein Problem taucht auf, und zwar: die haben mir ab Juli die Leistung ganz gestoppt. Ich muss erst mal eine Gehaltsabrechnung einreichen, dann wird neu berechnet ob und wieviel mir zusteht. Das dauert, wovon kann ich in der ´Zwischenzeit meine Miete usw. bezahlen? Es verzögert sich ja alles um mindestens 2 Wochen. Ab wann habe ich gar keinen Anspruch mehr und muss Wohngeld und Kinderbeihilfe beantragen? Wovon lebe ich in der Zwischenzeit??Ich habe solche Angst wie ich das alles bezahlen soll, (sollte ich lieber nicht arbeiten?!)
    Für jede Meinung und jeden Tipp bin ich Euch sehr dankbar. Jeder Tag zählt.
    mfg