Beiträge von Rodeostar

    und sorry uniamni,
    "damit muß man klar kommen"
    ist doch ein bischen einfach ausgedrückt,natürlich muß man zwangsweise damit klarkommen und wenn Du zu den glücklichen gehörst die sich wärend des Leistungsbezuges noch ein Polster für solche Fälle
    anlegen konnten,dann herzlichen Glückwunsch die meisten können das eben nicht von der kargen Regelleistung sich auch noch was ansparen.

    ja,diese Antwort war auch nicht gerade hilfreich,in meinem Bekanntenkreis und


    auch bei meinen vorrangegangenen befrißteten Beschäftigungen wurde bis auf dieses
    mal auch der erste Monat der Arbeitsaufnahme bezahlt und da laut SGB II der erste Monat
    der erneuten Arbeitslosigkeit nicht gezahlt wird,da bekommt man ja auch noch den letzten Lohn
    hebt sich somit die vorran gegangene Überzahlung wieder auf.
    Neuerdings muß man die Überzahlung auch wieder zurückzahlen in Raten versteht sich ,auch das
    wäre noch in Ordnung aber die Zahlung aufzuschieben mit der Fahdenscheinigen Ausrede
    es wäre zur weiteren Überprüfung die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber notwendig
    ist doch nichts weiter als eine Hinhalte Taktik und auch absoluter Blödsinn,denn wenn der erste
    Monat im neuen Job um ist nutzt einem die nachträgliche Zahlung der Leistung auch nichts.

    Hallo,
    mich würde einfach mal interessieren ob im ersten Beschäftigungsmonat
    die ALG II Leistung vom JobCenter noch erbracht werden muß oder nicht.
    Da die Lohnzahlung immer rückwirkend gezahlt wird besteht für den ersten
    Monat der Arbeitsaufnahme doch eigendlich noch weiterhin Bedürftigkeit
    oder nicht ?? :confused:

    Ich beantworte hier nunmal selbst meine vorrangegangene Frage,
    die Änderung für die Bruttowarmmiete für Berlin ist seit dem 01.03.2009
    in Kraft getreten und sieht wie folgt aus:


    (2) Als Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten zur Feststellung der abstrakten
    Angemessenheit gelten:




    Mtl.
    Haushaltsgröße Bruttowarmmiete in €

    1-Personen-Haushalt 378,-
    2-Personen-Haushalt 444,-
    3-Personen-Haushalt 542,-
    4-Personen-Haushalt 619,-
    5-Personen-Haushalt 705,-



    Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um 50,- €.

    Hallo,
    es war glaube ich erst vor kurzem,da wurde hier und da mal darüber Berichtet
    das die Bruttowarmmiete von 360€ auf 378€ angehoben werden sollte,weis hier
    jemand bescheid ob sich da speziel für Berlin etwas getan hat ?