Hallo Leute,
ich weiß zwar nicht ob ich richtig bin, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Wir haben ein großes Problem.
Unsere 18 jährige Tochter beginnt im August eine Ausbildung. Sie muß dafür von Sachsen-Anhalt nach Schleswig-Holstein ziehen. Die Erlaubnis, dass sie ausziehen darf hat sie. Wir beziehen Alg II. Nun meine Frage---Wer ist für die Erstausstattung zuständig? Das Amt hier oder das Amt in Schleswig-Holstein. Wenn keiner zuständig ist, muß sie in einer leeren Wohnung leben, bis sie sich die Sachen leisten kann.
Vielen Dank im Voraus
mutti40