Ja genau..BG-Nummer usw. kannst du ja unkenntlich machen.Sachbearbeiter usw. auch. Aber deinen Namen bitte nicht.Sonst könnte es sein, dass die von der Inkasso dir keinen Glauben schenken
Stimmt.
Ja genau..BG-Nummer usw. kannst du ja unkenntlich machen.Sachbearbeiter usw. auch. Aber deinen Namen bitte nicht.Sonst könnte es sein, dass die von der Inkasso dir keinen Glauben schenken
Stimmt.
Also, um zu beweisen, dass du HARTZ IV -Empfänger bist und nicht zahlen kannst,schätze ich mal würde die erste seite vom aktuellen Bescheid ausreichend sein.Da du nicht arbeitest, kannst du auch keinen Einkommensbeleg einreichen.Es sollte keine Probleme geben, weil du den Bescheid dem Inkassounternehmen eingereicht hast.
Hallo ecearok :
Danke für Antwort.
Mit Problem meinte ich Probleme mit Jobcenter, aber da du davon nicht geschrieben hast, wird es nicht geben.
Die Daten auf dem Bescheid werde ich schwärzen.
Gruss.
Sven
Hallo Guten Tag:
Dieses Forum wurde mir empfohlen und hoffe, dass der Beitrag hier richtig ist.
Ein Inkasso-Büro ( oder Inkasso-Unternehmen, wie man es nennen mag, es ist ein Inkasso) verlangt von mir wegen der wirtschaftlichen Situation Harz-4-Bescheid von mir.
Ich wollte fragen, kann ich den Bescheid ohne weitere Probleme zu bekommen, hinschicken und darf das Inkasso-Unternehmen den Bescheid verlangen?
Es wurde zusätzlich auch Kopie von Einkommensbeleg und aktuellen Steuerbescheid verlangt, hierzu dachte ich, ich kopiere die Lohnsteuerkarte, wäre doch ausreichend, denn als Alg-2-Empfänger hat man so was nicht.
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Gruß
Sven