Beiträge von ecearok

    Guten Abend...


    Folgende Sache: Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Mein Mann ist aus privaten, unabdingbaren Gründen seit Juni 2017 im Ausland und ist in Deutschland auch nicht mehr gemeldet. Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und hatte im November 2017 beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende gestellt. Ich bekam ein Schreiben, mit der Aufforderung, zuerst einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Diesen Antrag habe ich dann bei der zuständigen Stelle eingereicht.Gestern habe ich einen Änderungsbescheid vom Jobcenter erhalten, aus dem hervorgeht, dass der Mehrbedarf bewilligt worden ist und ich eine Nachzahlung für Januar& Februar 2018 erhalten werde.Nun meine Frage: Müsste die Bewilligung und somit auch die Nachzahlung nicht für die Zeit ab Antragstellung gelten und zuerkannt werden? Müsste ich nicht als Alleinerziehende auch den Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende i.H.v 416€ erhalten? Denn mir wird trotz Bewilligung von Mehrbedarf für Alleinerziehende, der Regelbedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft i.H.v. 374€ gewährt und nicht für Alleinerziehende. Vielen Dank im voraus für die Antworten und Ideen.. Schönen Abend noch ☺

    Hallo, ich habe eine Frage die meine 22 jährige Schwester betrifft. Sie wohnte bis vor einigen Tagen noch bei unseren Eltern und hat im letzten Jahr von Januar bis November einen 400-Euro-Job ausgeübt. Der Arbeitgeber hat sie aber auf gut Deutsch ausgenutzt und ihr während dieser Zeit weder Krankengeld noch Urlaubsansprüche gewährt. Da meine Schwester sich mit den Gesetzen nicht auskennt, hat sie seine Erklärungen, in einem Minijob gäbe es kein Krankengeld usw. , nie in Frage gestellt. Später hat sie sich einen Anwalt genommen und sich beraten lassen, der ihr diese Rechte eingeräumt hat. Nun macht meine Schwester ihre Ansprüche über Gericht geltend. So weit so gut. Da es zu Hause Probleme gab, musste meine Schwester die elterliche Wohnung verlassen und wohnt seit einigen Tagen bei mir. Bevor sie auszog, hatte sie aber einige Tage vorher schon einen Antrag auf Auszug gestellt. Sie hat Ende letzter Woche die Anträge mitbekommen und hat sie heute bei ihrer Sachbearbeiterin eingereicht. Sie sollte auch angeben, ob noch Ansprüche gegenüber alte Arbeitgeber bestehen. Auf die Frage ob sie dies angeben müsse, entgegnete die Sachbearbeiterin mit "ja". Meine Schwester gab auch an, dass sie seit dem sie nicht mehr arbeitet, sich Geld von ihrem Bruder und Eltern geliehen hat und sobald sie vom Arbeitgeber Geld bekommt, diese Schulden begleichen müsste. Die Sachbearbeiterin meinte, dass dies eine Sache zwischen Geschwistern sei und nicht berücksichtigt werden könne. Sobald das Geld zufließt, werde es auf Leistungen vom Jobcenter angrechnet und der Bruder müsse sich dann gedulden was die Rückzahlung der Schulden betrifft.

    Ist dies so richtig? Es sind ja Ansprüche für Zeiten von vor 6 Monaten usw. Außerdem muss sie das Geld ja auch an unseren Bruder und Eltern zurück zahlen..


    Vielen Dank schon mal im Voraus :)

    Hallo,


    ich bin 33 Jahre alt, verheiratet und habe eine 7 jährige Tochter. Mein Mann und meine Tochter bekommen ALGII bzw. Sozialhilfe. Ich besuche ein berufliches Gymnasium, um mein Abitur zu machen und gleichzeitig eine berufliche Ausbildung zur biologisch technischen Assistentin zu absolvieren.Die Schule dauert 4 Jahre und ich bin gerade in der 2. Klasse. Es ist eine öffentliche Schule und somit schulgeldfrei. Bis ca. Mitte letzten Schuljahres habe ich noch ALGII bekommen, das Amt hat so zusagen ein Auge zu gedrückt und die Leistungen laufen lassen. Das Geld wurde mir dann vom Amt gestrichen, da ich zur Schule gehe und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen kann. Ein Anspruch auf BAFÖG besteht nicht. [U]Zur Zeit leben mein Mann, meine Tochter und ich von insgesamt 278 € + 184 € Kindergeld[/U]. Für meinen Mann und meine Tochter werden die Unterkunftskosten anteilig vom Amt übernommen. Uns fehlen monatlich über 500 € um nach dem Sozialhilfesatz leben zu können, das wurde mir bei der Wohngeldstelle mitgeteilt! Wohngeld habe ich beantragt und bekomme 143 €.Somit fehlen uns immer noch über 350 €.Falls Fragen enstehen, warum mein Mann nicht arbeitet: Mein Mann muss einen Deutschkurs besuchen und darf vom Dienstleistungszentrum während dieser Zeit nicht arbeiten. Nach mehrmaliger Nachfrage, ob er denn trotzdem arbeiten dürfe, wurde ihm jetzt die Genehmigung erteilt, einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen zu dürfen. Er ist auf der Suche!


    Meine Frage wäre, ob ich Anspruch auf Sozialhilfe o.ä. habe.
    Vielen Dank..

    Hallo Stefan88,


    also im August gibt es eine Hilfe für Hartz IV -Empfänger für die Schule i.H.v. 100 €.Wird mit den zustehenden Leistungen im August ausbezahlt.
    Zusätzlich kannst du eventuell mal bei der DRK, Caritas o.ä. nachfragen, ob es eine Hilfe in Form von Schulranzen und/oder Schulmaterial gibt.
    Aus welcher Stadt/ Bundesland kommst du?


    MfG


    ecearok

    HALLO AN ALLE :confused:


    ich habe eine Frage:
    Ich bin verheiratet und habe eine Tochter.Mein Mann ist im Ausland und wartet auf sein Visum.Meine Tochter und ich sind letztes Jahr im Juli in unsere jetzige Wohnung gezogen.Da es umständlich wäre - wenn mein Mann wieder in Deutschland ist - noch mal umzuziehen haben wir eine, für 3 Personen angemessene, Wohnung bezogen.Von der ArGe haben wir keine Umzugskosten usw. bewilligt bekommen.Sie sagten, ich könne die Wohnung nehmen, aber es werden keine Umzugskosten usw. bewilligt.Sie übernehmen seit dem die angemessenen Kosten für eine 2 Zimmer Wohnung.Die Differenz bezahle ich von meinem ALG II ( sie ziehen mir den Betrag ab und überweisen die Miete an den Vermieter ).
    Der Betrag für die Miete, der vom Arbeitsamt für 2 Personen übernommen wird beträgt 390 €.
    Meine Miete beträgt insgesamt 473 €.Die Differenz trage , wie schon erwähnt, ich.


    Jetzt habe ich von meinem Vermieter vor kurzem meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2008 bekommen:
    - Ich soll eine Nachzahlung für die Heizkosten leisten ( -235,49 € ).
    - Ich bekomme eine Nachzahlung für die Betriebskosten ( +118,18 € ).


    Aufgrund des Abrechnungsergebnisses der Heizkosten, wurden die monatlichen Abschläge für diese angepasst, so dass eine Erhöhung i.H.v 47 € statt fand.
    Die Betriebskosten sind gleich geblieben.
    Meine Miete hat sich jetzt um 47 € erhöht und ist von 473 € auf 520 € gestiegen!


    Ich habe beide Abrechnungen bei der ArGe eingereicht und habe heute ein Schreiben bekommen:


    Seit Beginn des Leistungsbezuges erhalten Sie die angemessenen Kosten der Unterkunft für 2 Personen.
    Eine Übernahme der Nachzahlung erfolgt nicht, das Guthaben wird genau wie die Erhöhung nicht berücksichtigt.
    Für Juli zahlen sie bitte den Erhöhungsbetrag von 47 € eigenständig an den Vermieter.
    Ab August 2009 wird der Gesamtbetrag in Höhe von 520 € direkt vom DLZ (Dienstleistungszentrum) überwiesen.




    Heißt das jetzt, dass die ArGe die Erhöhung von 47 € nicht tragen werden?
    Ist das richtig so, wenn die Heizkosten angepasst werden, die Differenz von den ALG II -Empfängern übernommen werden müssen?
    Und wie ist das eigentlich bei der Heizkostennachzahlung, wird die vom Amt nicht übernommen?


    Bitte um Rat und bedanke mich schon mal für die Antworten.


    Liebe Grüße

    Also, wo du noch Schwanger warst, hättest du Deinen Regelsatz + Mehrbedarf für Schwangere bekommen müssen.Ich schätze mal, dass du das bekommen hast, oder?
    Dann, als dein Baby da war, hättest du mit der Geburtsurkunde zum Arbeitsamt gehen und angeben müssen, dass dein Baby jetzt da ist.
    Für dein Baby wirst du dann Sozialgeld i.H.v. 211 € bekommen, das wiederum wird mit dem Kindergeld verrechnet.Denn Kindergeld zählt als "Einkommen".
    Elterngeld bleibt voll und ganz verrechnungsfrei.
    Natürlich wird das Einkommen deines Freundes, wie bisher, mit verrechnet.


    Liebe Grüße

    So, ich habe vor ein paar Tagen meinen neuen Bescheid von der ARGE bekommen.Indem Schreiben steht, dass mir für das Schuljahr 2009/2010 eine Zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro bewilligt werden.Diese würden im August mit den Leistungen überwiesen werden.

    Das bleibt gleich..Er fällt ja auch weg und kann die Kinder nicht betreuen.Sie sollte sich schleunigst bei ihrem Falmanager melden und die Sache klären.


    MfG...

    Sorry ich vergaß: Nein ich habe noch nie Bafög bekommen und eine abgeschlossene Ausbildung habe ich auch nicht.
    Wegen der Sache mit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ist das so eine Sache: Die kleine muss zur Schule gebracht und wieder abgeholt werden. In dieser Zeit falle ich so oder so aus für den Arbeitsmarkt.Danach muss ich mich ja um meine Tochtere kümmern.Deshalb weiß ich nicht so genau, zu welchen Zeiten ich arbeiten soll?Während der Zeit wo sie in der Schule ist passt das meistens mit den Arbeitszeiten ja nicht ::confused:
    Da kann ich doch meine Schule machen oder ?

    Also ich habe bei der Bafög Stelle nachgefragt.Die Dame wusste nicht so genau und musste rum telefonieren und hat sich nach ca. einer Woche bei mir gemeldet.Eigentlich sollte diese Härtefall-Regelung mir zugunsten kommen, doch dann hätte sie telefoniert usw. und das kam dabei raus:
    Aufgrund meines Alters (32) und weil ich nach meinem Realschulabschluss berufstätig war und nicht gleich auf eine weiterführende Schule gegangen bin, hätte ich keinen Anspruch auf BAFÖG.


    Wenn mir während dieser Zeit für meine Tochter Leistungen zustünden (sprich Hälfte der Miete, Sozialgeld für meine Tochter,Kindergeld sowieso) könnte ich dann versuchen Wohngeld zu beantragen?
    Wenn ja, wird Wohngeld individuell berechnet?



    Danke für die Antworten..

    Hallo, ich musste auch so eine Schulung machen aber nur in Teilzeit, weil ich alleinerziehend bin.Ich musste meine Tochter in die Frühschicht im Kindergarten geben, aber die extra Kosten wurden von der ARGE übernommen.
    Die können deine Schwester in so eine Maßname nicht schicken.

    160 € darfst du dazu verdienen, ohne dass es dir auf deinen Regelasatz angerechnet wird.Was du dadrüber verdienst wird angerechnet.Vielleicht kannst du dann Verbungskosten usw. geltend machen die dann zusätzlich als Freibetrag gelten..

    In so einer Situation war ich auch damals als ich mit meiner Tochter schwanger war..Da habe ich auch so argumentiert und eine 3 Zimmer-Whg für mich, meinem Mann und meine ungeborene Tochter bewilligt bekommen.So jetzt war ich letztes Jahr für eine Zeit lang bei meinen Eltern untergekommen. Mein Mann ist im Ausland, und wartet auf sein Visum weil wir etwas länger im Ausland waren und er jetzt noch mal ein Visumantrag stellen musste (ich bin mit meiner Tochter wieder zurück in Deutschland). Ich war dann bei der ARGE und wollte wegen angemessenen Mietkosten für 3 Personen fragen.Die wollten mir nur eine 2-Zi-Whg genehmigen, weil mein Mann ja noch nicht da war.Ich argumentierte damit, dass mein Mann in ein paar Monaten sein Visum bekommen und nach Deutschland kommen würde.Dass es umständlich werden würde , wenn wir noch mal in eine größere Wohnung ziehen müssten.Die genehmigten mir dann die 3-Zi-Whg nur, wenn ich die Differenz der Miete selber zahlen würde (80 € !!!!! ) und ich würde auch keine Umzugskosten bewilligt bekommen.
    Musste ich leider so hinnehmen.Habe den Umzug dank Hilfe meiner Eltern hingebogen bekommen und mir wird jeden Monat 80 € für die Mietdifferenz von meiner monatlichen Hilfe zum Lebensunterhalt abgezogen :(


    P.S. Im Juli werden es 12 Monate, wo ich jeden Monat auf 80 € verzichten musste.Das ist echt schwierig und das Geld was mir übrig bleibt reicht fast nie, um über die Runden zu kommen.Mein Mann hat sein Visum nämlich immer noch nicht bekommen.
    Gibt es eigentlich irgendwas was ich machen kann, damit sie mir das nicht mehr abziehen?Als ich nämlich die 3-Zi-Whg nahm, bin ich davon ausgegangen, dass mein Mann in ein paar Monaten nach Deutschland kommen würde und ich nur eine kurze Zeit mit weniger auskommen müsste.

    Zusätzlich würden die angemessenen Kosten für Miete und Heizung übernommen werden.Einkommen (falls vorhanden) wird dann nach Bereinigung der Freibeträge angerechnet..