Beiträge von Wurzeltal

    Hallo,
    folgendes Problem stellt sich mir grade in den Weg.
    Anfang des Jahres zog ich von Minden nach Berlin um,ohne vorherige Absprache,
    daduch wurde mir in Berlin nur der Satz bezahlt für die Wohnung,wie ich auch schon in Minden erhalten habe.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht,also habe ich diese "Sanktion" so hingenommen.
    Die Wohnung in Berlin war befristet angemietet bis einschliesslich 31.5.2009 und kostete mich 380.- Euro im Monat.
    Das Jobcenter zahlte aber nur die 220.- Euro die auch Minden vorher zahlte.
    Nun habe ich ein neues Wohnungsangebot vorgelegt ( Kaltmiete 290.-Euro ) der auch sofort genehmigt wurde.
    Mein zukünftiger Vermieter wollte aber eine sicherheit das auch die Warmmiete übernommen wird vom Amt und schickte mich also nochmal hin.....
    Ist ja nur ´ne Formsache dachte ich.
    Ergebniss heute:
    Antrag auf diese "neue Wohnung" wurde abgelehnt mit der Begründung das ich anfang des Jahres ungerechtfertigter Weise umgezogen bin von Minden nach Berlin.
    Obwohl mir gesagt wurde (von 2 Veschiedenen Sachbearbeitern im Haus) das diese "Sanktionen" nur einmalig greifen dürfen und nicht fortgesetzt weden dürfen,sagte mir der "chef" zu dem ich mich "weiterreichen" ließ, das alles rechtens wäre und ich sogar bis in alle Ewigkeit diese "Sanktionen" hinnehmen müsste.
    Im Moment zähle ich als Obdachlos,bin bei Freunden untergekommen.
    Brauche dringend deswegen Rat,inwiefern ich gegen das Jobcenter notfalls Gerichtlich vorgehen kann.


    hoffe auf schnelle Antwort