Es wird nichts vorgeschrieben, aber eben "geprüft"., ob man Geld "um die Ecke" gebracht hat. Tut mir leid, ich kann nichts anderes sagen. Es ist, wie es ist.
das ist mir schon klar.ich hab ja auch kein geld "um die ecke gebracht".nur verlangen die von mir auf heller und pfennig nachweise über den verbleib des geldes....?!?! wie soll ich denn das anstellen ? ich hab doch nicht von jedem kauf den ich seit dem erbe getätigt habe quittungen.und genau diese verlangt die arge sonst bekomm ich keine leistungen.
welcher mensch hebt denn sämtliche (alle) quittungen auf von käufen die er tätigt...???
und damit meine ich quittungen von kleidung,nahrungsmittel,freizeitpark,eis von der eisdiele und son schwachsinn.....