Beiträge von zwergzwerg

    Hallo Jalale,
    ich bin als ich den Mietvertrag hatte persönlich auf Wohngeldstelle vorstellig geworden(weil mir gesagt worde dann berechnen sie mich gleich vor Ort - was auch so war) und da wurde mir gesagt das ich ca. 15 € zu wenig habe um ins Wohngeld zu fallen und wurde an ARGE verwiesen. Dort reichte ich dann den Antrag ein (mit sämtlichen Unterlagen versteht sich) und da bekam ich dann zwar den Bescheid das ich die Hilfe bekomme aber nur in Höhe der Kosten des Mietzuschusses den ich bei meiner Mutter leistete, da die Wohnung von ARGE ja nicht genehmigt war - zumindest war das die Begründung. Und das ist sie auch heute noch. Ich habe Dienen Rat jedoch erstmal befolgt und den Antrag gestellt wie Du es mir empfohlen hast. Jetzt muss ich Antwort eh erstmal abwarten... Wenn es nicht zu unverschämt ist, würd ich dann nochmal mit Dir in Kontakt trten - wie schon erwähnt, hast mir erstmal sehr geholfen - Danke nochmal!


    LG Zwergzwerg

    Hallo,


    hast du damals deinen Auszug beantragt? Natürlich ist das nicht rechtens, was die ARGE da mit dir macht. Aber man sollte sich immer alles schriftlich genehmigen oder bestätigen lassen, vor allem was Umzüge betrifft, und nun ist das ganze ja schon zwei Jahre her.
    Ich schlage dir vor zur ARGE zu gehen und einen schriftlich Antrag zur sofortigen Übernahme der Mietkosten in angemessener Höhe abzugeben. Das begründest du damit, dass du über 25 bist und die ehemalige Mietkostenbeteiligung bei deiner Mutter in keinster Weise relevant ist oder als Bemessungsgrundlage dienen darf.
    Die ARGE muss, wenn sie ablehnt, das schriftlich machen, und dagegen kannst du dann vorgehen. Versuche aber zuerst im sachlichen Ton mit dem SB zu reden, damit erreichst du vielleichst gleich was, denn das Prozedere kann sich hinziehen.


    LG, Jalale.


    Hallo Jalale,
    hab erstmal dank für Deine Antwort hilft mir schon gut weiter. Die Sache war die, da ich zu der Zeit noch Arbeit hatte habe ich mir keine Gedanken gemacht und bin eifach ausgezogen da ich fest davon ausgegangen bin das ich Wohng. bekomme.
    Da gab es dann aber zum bösen erschrecken ne Ablehnung (15€ drunter) mit hinweis auf ARGE. Und da die dann von mir die Mietbescheinigung von Mutti wollten haben die sich dann ausgerechnet was ich Mietanteil geleistet habe und mich halt Mietmäßig nur darauf berechnet da mir mehr nicht zu steht - laut deren Sicht. Und wie schon erwänt da die Wohnung 12 € zu teuer ist diese abglehnt. Werde Deinen Rat beherzigen und Mal sehen was ich erreichen kann. Hab nochmal vielen Dank!

    Was den Zustand Deiner Miete angeht, würde ich dir ganz dringend raten, dass Du Dir Hilfe bei Verbraucherzentrale holst. Die können Dir diesbezüglich sicher weíterhelfen - habe auch gute Erfahrungen mit ihnen. Und da Du Hartz 4 bekommst bezahlst Du auch nur die Hälfte der Beratungskosten. Denn schon die Kosten für Schornsteinfeger sind a) zu hoch und b) soweit ich weiß, dürfen Kontogebühren nicht aufgeführt sein in der Abrechnung. Am Ende ist die ganze Abrechnung nicht richtig. Laß Sie da einfach Mal überprüfen. Und was die Nachzahlungen angegeht kannst du auf Amt Antrag zur Kostenübernahme stellen - vorrausgesetzt Deine Wohnung ist von Amt genehmigt sonst bekommst Du nämlich eine Ablehnung. Nochmal kurz zur Wohnung zurück: solltest Du zur Verbraucherzentrale gehen erkundige Dich mit wegen Mietminderung wäre in Deinem Fall unter den Bedingungen nämich zulässig und das beste was Du machen kannst.

    Wer kann mir eventl. helfen? Bin vor zwei Jahren bei meiner Mutter ausgezogen - war zu diesem Zeitpunkt über 25. Von den Quaratmetern passte meine Wohnung nur die Miete ist 12 € zu hoch. Ich wurde von der Miete nach Kostegeld zugabe bei meiner Mutter berrechnet. Heißt, ich bekomme Miete nur in der Höhe, wie ich Kostegeld bzw. Mietanteil bei meiner Mutter gezahl habe. Meine Frage nun darf das Amt das? Weil mir wurde es so gesagt, dass dies nicht rechtens sei da ich über 25 war und daher das Recht hab mir eine eigene Wohnung zu nehmen.