Beiträge von Nancy999

    Nancy
    Ich brauchte seinerzeit nur 4 Std. täglich zu arbeiten, das ist in etwa die Zeit, die neben der Fahrtzeit ein Kind vormittags im Kindergarten betreut werden kann, also sozusagen als "Mittagskind" ohne Mittagsschlaf und Nachmittagsbetreuung. Ich würde an deiner Stelle ganz konkret - oder wenn du keine gute Sachbearbeiterin hast -, allgemein bei einer Hotline-Beratungsstelle nachfragen. Wo genau das steht, weiß ich nicht. Wie ich darauf komme - durch einen Zufall. Ich bin seit einem Unfall nicht mehr richtig gesund, kann nur Teilzeit arbeiten und sollte daher, weil schwer vermittelbar, nur für ein halbes Jahr (statt einem ganzen) Arbeitslosengeld erhalten. Ich habe deswegen herumtelefoniert und hatte offensichtlich eine nette Teamleiterin, die eine "Lücke" gefunden hatte. Sie sagte, dass ja mein zweites Kind noch keine 12 Jahre alt ist und ich daher natürlich nicht volltags arbeiten muss, sondern nur halbtags und also auch den vollen Satz ALG I erhalte. Das war schlüssig und läßt sich umgekehrt auch anwenden. Irgendwo muß das festgehalten sein, weiß aber nicht wo. Aber selbst im Unterhaltsrecht ist es so geregelt, dass "Frau" nur halbtags arbeiten muss, solange Kind "klein" ist und der Mann daher für diese Zeit auch zur Unterhaltszahlung für die Mutter verpflichtet ist.




    aus dem neuen unterhaltsrecht geht eigentlich ja nur hervor, dass eine geschiedene frau nun deutlich schneller überhaupt einen job annehmen muss und eben auch eine vollzeitstelle (solange eine betreuung am wohnort möglich ist)... meistens ist es aber einzelfallentscheidung, da es auch von dauer der ehe usw. abhängt.
    das hilft mir nicht wirklich!
    ich würde gern konkret wo nachlesen wollen, zu wieviel stunden arbeit am tag mich die ARGE verpflichten kann (bzw. wann ich eben auf geld von denen verzichten muss), wenn ich alleinerziehend mit einem 3 jährigen kind bin welches noch nicht in den kindergarten geht (also ab 3 jahren würde erst die eingewöhnung beginnen; das kind kennt noch keinen kindergartenalltag, war noch nie von der mutter getrennt). insbesondere interessiert mich, ob ich wirklich zu vollzeit verpflichtet werden kann und meinem kind wirklich schon in diesem alter ein 10-stunden-kindergartentag zugemutet werden kann.
    weiss jemand was genaues, hat vielleicht schon so was bei der ARGE durchgemacht?


    danke und lg nancy



    welcher warmwasseranteil ???


    guthaben am warmwasser? oder die angefallenen kosten an warmwasser? wo finde ich den anzurechnenden betrag???


    wiederholt: danke vielmals

    Es gilt auch hier das Zuflußprinzip. Es gilt in dem Monat als Einkommen indem es auf deinem Konto eingeht oder verrechnet wird.
    Die Warmwasserkosten müssen abgezogen werden, da sie nicht in der KDU sondern in der Regelleistung enthalten sind.


    Gruß klaus


    danke für die schnelle antwort!
    leider hab ich es immernoch nicht verstanden ...


    wer zieht denn nun was ab - die warmwasserkosten sind bei mir gar nicht extra aufgeführt sondern es gibt die "warmen kosten" welche heizung UND warmwasser beinhalten und auch zusammen abgerechnet werden...
    die warmwasserkosten sind in der regelleistung auch nicht extra aufgeführt (oder sind die in den euro 351 drinnen)...
    muss nun ein betrag zu meinen gunsten vom guthaben abgezogen werden, oder zieht sich die ARGE womöglich noch was ab so dass ich letztendlich noch mehr zurückzahlen muss???


    und: wenn in der BK-abrechnung von den kalten betriebskosten gar nichts erstattet wird sondern nur von den warmen - was dann? oder eben umgekehrt: wenn die kalten BK nachgezahlt werden müssen während die warmen ausreichend waren?


    danke nochmals :-)

    und die bk-rückzahlung wird nach abzug der warmwasserkosten auf die kdu angerechnet, egal ob 2008 schon leistungsbezug bestand



    hallo,


    ich möcht gern erfragen, was mit o.g. gemeint ist - was genau wird da noch abgezogen? handelt es sich also um einen abzug zu meinen gunsten?


    ich beziehe (aufgrund elternzeit) HARTZ4 und man möchte mir auch die BK-guthaben der letzten zwei jahre anrechnen; jedoch komplett ohne abzug von warmwasserkosten...


    weiss jemand genaues?


    danke vorab, herzliche grüsse
    nancy

    @manu42
    Soviel ich weiß, jedenfalls war das bis vor einiger Zeit noch so und ich habe nichts von einer Änderung gehört, brauchst du solange, bis dein zweites Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, nur einer Teilzeittätigkeit (= Halbtags) nachgehen. Das hat Gründe, die in der Kinderbetreuung liegen und ist nicht umsonst so vom Gesetzgeber festgelegt. Längere Betreuung würde außerdem auch mehr Kosten (jedenfalls ist das bei uns hier so gestaffelt kostenmäßig).
    Gruß. Lirafe



    hallo lirafe,


    mit interesse hab ich deine antwort (oben) gelesen und darf ich fragen: wieviel stunden genau sind "halbtags" und wo ist das festgehalten, kann ich das wo nachlesen?
    ich frage deshalb: nach 3jähriger elternzeit müsst ich in meinen job zurück; jedoch möcht ich (alleinerziehend) keinesfalls wieder vollzeit arbeiten, auch 6stunden sind mir für den anfang zuviel (um noch der erziehung meiner tochter gerecht werden zu können)...
    zu wieviel stunden arbeit kann mich das amt denn verdonnern (beziehe derzeit HARTZ 4)???


    weiss jemand etwas genaues?


    ich bedanke mich herzlich,
    nancy