Nancy
Ich brauchte seinerzeit nur 4 Std. täglich zu arbeiten, das ist in etwa die Zeit, die neben der Fahrtzeit ein Kind vormittags im Kindergarten betreut werden kann, also sozusagen als "Mittagskind" ohne Mittagsschlaf und Nachmittagsbetreuung. Ich würde an deiner Stelle ganz konkret - oder wenn du keine gute Sachbearbeiterin hast -, allgemein bei einer Hotline-Beratungsstelle nachfragen. Wo genau das steht, weiß ich nicht. Wie ich darauf komme - durch einen Zufall. Ich bin seit einem Unfall nicht mehr richtig gesund, kann nur Teilzeit arbeiten und sollte daher, weil schwer vermittelbar, nur für ein halbes Jahr (statt einem ganzen) Arbeitslosengeld erhalten. Ich habe deswegen herumtelefoniert und hatte offensichtlich eine nette Teamleiterin, die eine "Lücke" gefunden hatte. Sie sagte, dass ja mein zweites Kind noch keine 12 Jahre alt ist und ich daher natürlich nicht volltags arbeiten muss, sondern nur halbtags und also auch den vollen Satz ALG I erhalte. Das war schlüssig und läßt sich umgekehrt auch anwenden. Irgendwo muß das festgehalten sein, weiß aber nicht wo. Aber selbst im Unterhaltsrecht ist es so geregelt, dass "Frau" nur halbtags arbeiten muss, solange Kind "klein" ist und der Mann daher für diese Zeit auch zur Unterhaltszahlung für die Mutter verpflichtet ist.
aus dem neuen unterhaltsrecht geht eigentlich ja nur hervor, dass eine geschiedene frau nun deutlich schneller überhaupt einen job annehmen muss und eben auch eine vollzeitstelle (solange eine betreuung am wohnort möglich ist)... meistens ist es aber einzelfallentscheidung, da es auch von dauer der ehe usw. abhängt.
das hilft mir nicht wirklich!
ich würde gern konkret wo nachlesen wollen, zu wieviel stunden arbeit am tag mich die ARGE verpflichten kann (bzw. wann ich eben auf geld von denen verzichten muss), wenn ich alleinerziehend mit einem 3 jährigen kind bin welches noch nicht in den kindergarten geht (also ab 3 jahren würde erst die eingewöhnung beginnen; das kind kennt noch keinen kindergartenalltag, war noch nie von der mutter getrennt). insbesondere interessiert mich, ob ich wirklich zu vollzeit verpflichtet werden kann und meinem kind wirklich schon in diesem alter ein 10-stunden-kindergartentag zugemutet werden kann.
weiss jemand was genaues, hat vielleicht schon so was bei der ARGE durchgemacht?
danke und lg nancy