Beiträge von d.kinski

    War heute bei der ARGE. Die Sachbearbeiterin brauchte nur drei Telefonate um mir mitteilen zu können, das die ARGE definitiv nicht mehr für mich zuständig sei. Ich muss zu Sozialamt gehen für Überbrückungsgeld. Das hat diese Woche geschlossen...

    Zuerst einmal gilt das Datum der Antragstellung unbedigt. Was ich mir denken könnte ist dass dur sagst , du studierst. Für Studenten ist das JobCenter in der Tat nicht zuständig...

    Lt. Grundgesetz ist Zwangsarbeit verboten, außer im Strafvollzug. Niemand ddarf zu einer bestimmten Tätigkeit gezwungen werden.
    Im Falle eines ALG II Beziehers wird zwar kein unmittelbarer Zwang ausgeübt (er kann ja auf die Unterstützung verzichten) aber doch mittellbarer Zwang; schließlich muss man ja von etwas leben...
    Hat sich schon jemand damit beschäftigt, wäre das eurer Ansicht nach eine Möglichkeit mal was zu bewegen?

    Vielen Dank für deine rasche hilfreiche Antwort! Nur: ich bekomme € 623,-- Rente plus Wohngeld, das ich noch beantragen muss. Das ALG II betrug € 680,--; wovon soll ich das zurück zahlen? Gibt es noch eine weitere Möglichkeit?

    Ich war seit Juli 2006 bis zur Berentung ununterbrochen arbeitsunfähig krank geschrieben. Nach Auslauf der Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung habe ich ALG II beantragt und auch bis jetzt bezogen. Unlängst wurde mir Rente wg. vollständiger Erwerbsminderung (Frührente) rückwirkend ab 1.7.2008 bewilligt. Die Rente wird mir ab 1.7.2009 ausbezahlt, jeweils zum Monatsende. Die Nachzahlung der Rente wird zunächst einbehalten da das JobCenter Anspruch darauf hat. Die Bewilligung von ALG II wurde nun zum 1. 7. 2009 aufgehoben (Begründung: Wegfall der Erwerbsfähigkeit). D. h. ich habe nun Anfang dieses Monats das letzte Mal Geld vom JobCenter erhalten. Die erste Rentenzahlung erfolgt aber erst am 31.7.2009! Muss nicht das JobCenter bis dahin zahlen? Ich stehe nun im nächsten Monat kmplett ohne Geld da. Muss ich jetzt Sozialhilfe beantragen oder muss ich Widerspruch gegen die vorzeitige Aufhebung der Bewilligung einlegen. Aufgrund der Dringlichkeit ( in drei Wochen stehe ich ohne Geld da) scheint mir das nicht sinvoll. Kann mir jemand bitte ganz schnell helfen?