Beiträge von Introdu

    Hallo,


    auf meinen Wunsch hin wurde mir von der ARGE München eine berufliche Weiterbildung genehmigt. Diese ergänzt meine bisherige Qualifikation hervorragend und ermöglicht mir, mich nach erfolgreichem Abschluss nun endlich zielgerichtet auf Stellenangebote zu bewerben. Ich habe zwar eine Ausbildung, aber danach ein abgebrochenes Studium, welches die Suche nicht ganz so leicht macht. Eingliederungsquote vom anerkannten Maßnahmenträger wird mit über 90% angegeben.


    Schon bei Genehmigung erfolgte der Hinweis, das weiter Bemühungen um eine Arbeitstätigkeit gemacht werden müssen. Dies wurde insoweit in die EV mit "Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen durch die ARGE" und "Aufnahme der Bewerberprofils auf Arbeitsagentur.de" aufgenommen.


    Nun habe ich die Einladung zu einer Veranstaltung erhalten, "Arbeitssuchende treffen Arbeitgeber", welche sich mit der Weiterbildung zeitlich überschneidet. Auf telefonische Rückfrage, ob dies den wirklich ernst gemeint sei, wird mir entgegnet, dass ich auch weiterhin alles machen müsse, um auch vorzeitig in Arbeit und raus aus dem ALGII-Bezug zu kommen.


    Was kann ich gegen diese Einladung machen und gegen weitere erzwungene Vermittlungsversuchen ausrichten? :confused:


    Die Vermittler der ARGE scheinen offensichtlich nur auf ihre Vermittlungsquote zu schauen. Ohne die abgeschlossene Weiterbildung sind meine Chancen für später bzw nach einer nun so toll vermittelten Tätigkeit wieder gleich Null oder noch geringer. Die Weiterbildung geht nun vom Juni bis Ende Oktober und ich bewerbe mich bereits jetzt - mit bereits ersten positiven Rückmeldungen - auf entsprechende Stellen.


    Viele Grüße und Dank!!


    -introdu

    Hallo,


    ich habe bereits bevor ich arbeitslos wurde eine WG gegründet und untervermietet.


    Jetzt beziehe ich ALG II, die Kosten der Unterkunft werden voll übernommen und davon die Einnahmen aus Vermietung in Abzug gebracht.


    Hierzu meine Frage:
    Ist ein Widerspruch dagegen möglich, dass die Einnahmen aus Vermietung zu 100% abgezogen werden?


    Schließlich sind darin in meinem Fall auch anteilig die durch den Untermieter anfallenden Kosten wie für Strom (Anteil EUR 25 mtl.) und Internet (Anteil EUR 15) enthalten, welche ich nun faktisch für den Untermieter von meiner Grundsicherung bestreiten muss.


    Besten Dank und Gruß!!