Hallo Leute,
auch ich glaube das diese Berechnung nicht korrekt ist. Aber ich bin in fast der gleichen Situation. Seit Mai 2006 geschieden, aber der Vater unserer Kinder ( 2 noch Unterhaltsberechtigt) zahlt auch keinen Cent. Ich weiß nicht nach welchen Grundsätzen und Berechnungsgrundlagen berechnet wird. Da er ein höheres Einkommen wie ich habe, sollte doch eigentlich wenigstens ein kleiner Betrag für die Kinder übrig bleiben. Bin auch der Meinung dass das noch einmal entweder durch einen Familienanwalt oder das Gericht überprüft werden sollte. Da ist der Selbstbehalt des KV ohne Berücksichtigung des kleinen zu Grunde gelegt worden. Wenn einer mehr Infos hat.