Beiträge von Th0r1140

    Hallo Jungs und Mädels.


    Habe mal eine Frage im Bezug auf Einkommensanrechnung und Fahrkostenanrechnung.
    Meine Freundin, welche bei mir in der Bedarfsgemeinschaft lebt aht seit März wieder arbeit (Teilzeit). Sie bekommt noch zusätzlich vom Arbeitgeber steuerfrei Fahrkosten bezahlt. Diese stehen auch auf dem Lohnzettel mit drauf. In dem gesamten Nettolohn der auf den Lohnzettel steht sind die Fahrkosten mit drinne. Nun aht Das Amt den Nettolohn voll angerechnet. Der Arbeitgeber hat auch bei Ausfüllen des Anlageblat für Einkommen die Fahrkosten auch mit draufgeschrieben. Darf das Amt diese Kosten mit anrechnen oder nur den Nettolohn ohne Fahrkosten?


    Vielen Danke schonmal für die Antworten.


    Gruß Th0r1140

    Ich hatte vor knap über einem jahr auch die situation das ich was zurück zahlen musste ans amt wegen arbeit. Da war ich aber nur 2 wochen arbeiten. Da haben wir auch ein schreiben bekommen wegen Rückzahlung. das waren zusammen ca 400 € auf geteilt auf uns 3 personen. Ich war nur mit 77 e dabei, meine Freundin um die 120 oder so und mein frisch geborener Sohn bei dem Rest. Er hatte das meiste zurückzahlen müssen. Habe die schreiben ausgefüllt dsa ich das überweise. habe dann die schreiben bekommen das wohin ich es überweisen muss. Vorher hatte ich mit einem Berater telefoniert von der Hotline vom JobCenter und der meinte das man für das minderjährige kind nichts zurückfordern kann. Als wir dann die überweisungunterlagen bekommen habe wo das geld hin muss und der Betrag, fehlte da wirklich Geld was sie nicht geforder haben. Allerdings nicht den löwenanteil von meinem Sohn sonder den von Meiner Freundin. Im endefekt war ich froh das ich weniger wie gezahlt wurde wieder zurückerstatten musste. Also muss ja da was dran sein das die nichts fordern können von Minderjährigen kindern, denk ich.


    Gruß Jens

    Hallo jalale,


    ersteinmal danke für deine schnelle Antwort. Das ich an das Amt Geld zurückzahlen muss ist ja klar, haben auch zum glück fast alles zur seite gepackt. Jetzt hatte ich aber gehört das von Minderjährigen kein geld, in so einem fall zurückgefordert werden kann. Stimmt das??? Ich lebe ja mit meiner freundin und unseren 1. jahrigen Sohn zusammen, und von Ihm wollen Sie auch was zurück!!! ???


    lg Th0r1140

    Hallo Leute.


    mal ne frage zum unterhalt für meine Kinder (5 und 3 Jahre) die bei meiner EX wohnen. Ich muss seid Mai 09 Unterhalt zahlen da meine ex da so antrag bei Jugendamt gestellt hat. Alles ok soweit. Ich geh arbeiten verdiene unter 900 € netto auf die hand. Bekomme zusätzlich Hartz4 da meine Freundin un mien 1 jähriger Sohn in meine Bedarfsgemeinschaft sind. ICh habe bei der berechnung von ALG2 ein Freibetrag von 210 €. Aus dem wirsd der Unterhalt für beide Kidner Berechnet und ich zahle pro Kidn pro monat 70 € also 140 €. Ist das so rechtens wie das Berechent wird und wie wird mein sohn der bei mir wohnt und von meine jetzigen Freundin ist, da mit berücksichtig?


    Gruß Jens

    Hallo leute, kurze frgae wegen Rückzahlung ans amt. Evtl. könnt ihr mir da helfen.


    Lebe mit meiner Freundin und Kind in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin seid februar 09 in Arbeit. habe das natürlich gemeldet und alle unterlagen hingeschicht und uch immer aktuelle Lohnbeschiede da mein Gehalt nie gleich ist.
    Mein bescheid war gültig von november 08 bis Mai 09. Nun habe ich bis ende April noch nach dem alten bescheid geld bekommen vom amt. Erst für den Mai kam ein änderungsbescheid und da wurde da die leistung gekürzt und auch so überwiesen. Für februar und April hab ich noch voll Geld bezogen vom amt. Nun am ein schreiben dsa ich und alle in der BG rückzahlen müssen. Insgesamt um die 1500 €. Muss ich das zurückzahlen oder nicht? Können die das geld von einen minderjährigen einfordern (mein son ist 1 jahr alt). Ich hab den ja meine unterlagen schon im februar geschickt aber erst zu mai ich haben sie es geschaft das geld gemaß einkommen zu kürzen.


    Nochmal zum Einkommen: im februar arbeitsvertrag unterschrieben und auch schon im Februar Geld vom Arbeitgeber bekommen, das gleichen im April und März.


    Gruß Th0r1140