Beiträge von Kateena

    Als Einzelperson stehen dir 45 qm² zu und jede weitere Person nochmal 15 qm².
    Und solange die Kaltmiete nicht über dem Satz liegt,ist es eigentlich egal wie viel qm² ihr bezieht.

    Hallo =)


    Ich mache im moment ein Praktikum als Betreuerin/Pflegerin.Wenn das fertig ist (noch 4 Monate) soll ich eine Umschulung von der Arge aus machen zur qualifizierten Betreuungsassistentin.Da ich alleinerziehend bin (2 Kinder 6 und 8 Jahre alt) kann ich nur Vormittags für 4 Stunden.Da meine Mutter 71 ist und ihr Herz nicht mehr das beste ist,bekomme ich von da keine Unterstützung.Mein Freund wohnt in Hamburg und seine Eltern auch.Seine Eltern haben mir nun angeboten,das wenn ich umziehen würde (wohne 500km entfernt) würden sie mir mit den Kindern helfen so das ich auch 6-8 Stunden arbeiten gehen könnte.Ich denke mal das es diese Umschulungen von der Arge aus ja auch in jedem Bundesland gibt.Nun meine frage,wird die Arge mir zustimmen bei dem Argument?Wie hoch darf die Miete in HH sein?Und wenn ja welche Kosten bekomme ich bezahlt und was muß ich selber tragen?


    Liebe Grüße


    Kateena

    achso hier zb die berechnung wenn wir ne andere wohnung hätten und ich schon schwanger wäre


    1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
    Antragsteller (Rheinland-Pfalz):
    315.90 €
    Mehrbedarf für Schwangerschaft des Antragstellers:
    53.70 €
    Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
    315.90 €
    Kinder bis 13 Jahre:
    421.20 €
    Summe der Leistungen:
    1106.70 €


    2 Kosten für die Unterkunft
    Kaltmiete:
    450.00 €
    Heizkosten :
    150.00 €
    Summe der Unterkunftskosten:
    600.00 €


    3 Einkommen
    Erwerbseinkommen:
    1273.00 €
    Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
    -423.00 €
    Freibetrag Erwerbseinkommen:
    -287.30 €
    Kindergeld:
    328.00 €
    Summe der Einkünfte:
    890.70 €


    Berechnung des Anspruchs
    Summe der Leistungen:
    1106.70 €
    + Summe der Unterkunftskosten:
    600.00 €
    - Summe der Einkünfte:
    890.70 €
    + befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
    0.00 €
    = Ihr vermutlicher Anspruch:
    816.00 €

    huhu


    danke für deine schnelle antwort
    nein wir haben noch keine wohnung in sicht
    im mom zahle ich für 3zkb ca 45qm² 370 kalt + 180 nebenkosten
    er verdient brutto ca 1273€
    wie gesagt jeder rechner hat was anderes ausgespuckt....
    bin bald verzweifelt :confused:

    Hallo ;)


    Ich habe die letzten Tage viel im Forum gelesen und hab aber nicht wirklich eine zufrieden stellende Antwort gefunden,deshalb eröffne ich einfach mal ein "neues,altes" Thema.
    Es geht darum das ich (26 und 2 Kinder 6 und 7) gerne mit meinem Partner zusammen ziehen würde.zurzeit wohne ich mit meinen Kindern in einer 3 Zimmer wohnung die dann natürlich zu klein für uns wäre.Mein Partner und ich wünschen uns noch ein gemeinsames Kind(die anderen beiden sind nicht von ihm).Und würden wenn vorher auch heiraten.Nun meine Fragen,da mein Partner über eine zeitarbeitsfirma arbeiten geht (er findet zur zeit nix anderes) und somit nur ca 874 € netto raus bekommt bekomm ich bzw wir dann noch zuschüsse?Ich habe auch schon den rechner benutzt (mehrere) und jeder hat mir was anderes gesagt,mal bekommen wir 200,dann 500 und bei nem anderem gar nix.Und der Vater der anderen beiden zahlt keinen Unterhalt und den vorschuß bekomme ich vom jugendamt nicht mehr weil ich den schon für 72 Monate bekommen habe.Also erhalte ich ihn im mom vom Arbeitsamt.
    Ich hoffe ich hab genug fakten geliefert :D
    Und das der Beitrag nicht zu lang für euch ist :p


    Liebe Grüße


    Kateena