Wovon 200,-- € und mit welcher Begründung?
von Ihren leistungen mit Begründung der Tilgung , soweit mir bekannt
Wovon 200,-- € und mit welcher Begründung?
von Ihren leistungen mit Begründung der Tilgung , soweit mir bekannt
Nein, weniger nicht, es ist halt ein Darlehen und Darlehen sind Schulden, die man zurück zahlen muß (unverzinst) und du "darfst" dagegen klagen, mit ca. 2-jähriger Wartezeit, bis zum Urteil
warum zieht ihr die Arge dann 200 € ab?
wenn sie ihr geld als darlehen erhält, bekommt sie dann weniger?
Nun gut, die Schwester könnte theoretisch eine Teilzwangsversteigerung durchziehen, mit erheblichem Verlust, bliebe die Frage ob Käufer Schlange stehen werden, um ein 1/3 Haus zu erwerben.
SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
genau das ist der springende Punkt;)
käme man mit dieser begründung bei der Arge durch?
und wie sähe es aus wenn mir meine Schwester Ihren Anteil unter Wert verkaufen/überschreiben würde? Würde die Arge da Probleme machen?
Alles anzeigenWarum darf deine Schwester ohne dich nichts unternehmen ?
Sie kann doch ihren Anteil ohne dich verkaufen. Sollte das nicht möglich sein, kommt es auf den Wert des Grundstücks und dem Haus an.
Siehe § 23 SGB II Abs. 5
(5) Soweit Hilfebedürftigen der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Sie können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.
Gruß Klaus
sie darf schon...ich meinte nur, ich würde selbstverständlich nicht zustimmen. Sie müsste auch erst einen Aufhebung der Erbengemeinschaft beantragen- gegen meinen Widerstand selbstverständlich.
genau das meinte ich...
da meine Schwester ja nichts ohne meine Zustimmung unternehmen darf, und ich sie nicht Auszahlen kann,ist das dann bei Ihr nicht verwertbares Vermögen?
das AZ hab ich nicht zur hand gerade, war im dezember (auch mit pressemitteilung) ging darum das ein Haus als nichtverwertbares Vermögen gilt, wenn da ein lebenslanges WR draufist...
Hallo Zusammen,
ich habe mit meiner Schwester zusammen ein Grundstück geerbt.Meine Schwester ist ALG2 Bezieherin und Ihr gehört 1/3. Das auf dem Grundstück stehende Haus ist abbruchreif(kann also nicht bewohnt werden).
Wie sieht es mit der Verwertung ihres Anteils aus? Wenn ich nach einem Urteil des BSG von 2007 gehe, wäre das nicht verwertbares Vermögen? Wer kennt sich damit aus?
Vielen Dank
Monchi