Beiträge von babe25

    @ lirafe


    ja das klingt wie du das beschreibst selbstverstädnlich (das man vorher zusammen wohnen sollte und der partner für einen mit aufkommt)
    aber das ist eine lange lebensgeschichte und da steckt einiges hinter !
    jedenfalls ist er mir nicht zugeflogen (mit single meinte ich das ich ledig bin und nicht verheiratet)(und es gibt ja viele partner die nicht verheiratet sind und sich häuser kaufen etc.)
    wir sind sehr lange zusammen und haben auch schon zusammen gewohnt da er aber weiter weg wohnt ging es wegen den jobs damals nicht! und wegen arbeitlosigkeit!
    da shat alles schon seine gründe.
    Aber momentan kann er mich nicht mit unterhalten! das geht nun mal erst wenn wir verheiratet sind weil wir dann keine zwei mieten usw. haben!
    Und wenn wir dann zusammen wohnen ist es ja logisch das er für mich mit aufkommt!


    gruss

    es ist ja nicht so das ich weiterhin das geld haben möchte(als wohngeld oder sonstiges) ich würde falls das geht wenn ich verheiratet bin gerne davon verzichten (weil dann das einkommen des partners zu hoch wäre) es ist nur die zeit die ich überbrücken möchte bis es soweit ist das ich verheiratet bin!(weil ichja noch allein wohne)
    wie das betrachtet wird weiss ich ja nicht, ich weiss nur das ich erst viel später eigentümer werde(laut gesetz erst wenn man ins grundbuch eingetragen wird und das geschieht meistens erst nach der ganzen kaufabwicklung)
    wo wir gerade dabei sind; kann ich zum amt hin und sagen ich heirate dann und dann und möchte ab da keine leistungen mehr beziehen freiwillig oder wird das alles auch wieder geprüft?(mit lohnnachweisen vom partner etc.)
    vielen dank im vorraus

    nein nicht hartz 4 beantragen und haus kaufen, sondern vorher als single nicht verheiratet unterschrieben für ein haus und alleine wohnend und kein job und arbeitslosengeld I ausgelaufen! das ist der stand!
    das mag jetzt klingen als bräuchte man keine hilfe aber im moment brauche ich diese! auch nur so lange bis es soweit ist! (bis ich verheiratet bin)
    schliesslich habe ich auch kosten und muss diese zeit überbrücken!(und das mein zukünftiger ehemann gut verdient und momentan auch alleine wohnt,da kann ich mir ja wohl schlecht alles von ihm bezahlen lassen)
    unterschrieben wurde also vor dem antrag!
    deshalb war meine frage was mit angegeben werden muss beim amt, weil es ist kein Vermögen was ich habe sondern schulden! (demnächst)
    ich bat um auskunft und nicht irgendwelche vorwürfe! (das es mir angeblich so gut geht) evtl in 30 jahren!
    und das es anderen schlecht geht tut mir leid aber ändern kann ich das nun auch nicht!
    naja antwort hab ich ja mehr oder weniger bekommen und wünsche trotzdem allen anderen alles gute!

    Hallo
    ich weiss nicht mehr weiter! ich habe heute meinen Antrag abgegeben auf arbeitslosengeld II.(arbeitslosengeld I ist abgelaufen diesen monat)
    Ein paar tage zuvor haben mein Partner und ich einen Notarvertag für dieses Haus unterschrieben und ein paar wochen zuvor einen Kreditvertrag ebenfalls gemeinsam unterschrieben(Er arbeitet wir wohnen aber noch nicht zusammen)
    und sind noch nicht verheiratet (erst im august)
    Beim durchgehen des Antrags mit der Bearbeiterin kamen fragen wie Vermögen und bausparvertrag(dieser ist im kreditvertrag mit eingebunden) und ich habes dies verneint. Aus dem Grund weil wir noch keine unterlagen haben und uns noch nichts gehört und ich auch erst ab august verheiratet bin und auch dahin ziehen werde. (und vermögen ist es bis jetzt ja auch nicht sondern eher eine belastung oder wie wird das angesehen?)Deshalb die Frage hätte ich das angebebn müssen ?? weil wie gesagt ich habe noch keine Unterlagen.Und es sind bis jetzt noch keine zahlungen erfolgt und somit sind wir auch noch keine eigentümer, es ist halt diese unterschrift von mir.


    Bitte helft mir.
    Danke

    Da du bereits 25 Jahre alt bist bildest du eine eigene BG und mußt das Einkommen deiner Eltern nicht angeben.Diese sollten aber erklären das sie nicht mehr für dich aufkommen und du das du keinerlei Geld von deinen Eltern bekommst.Deine Eltern sollten dir das genau Bescheinigen mit wieviel du dich an den Wohnkosten beteiligst da sich danach richten wird was du eventuell für Wohn und Nebenkosten bezahlt bekommst.Solange ihr noch nicht verheiratet seid und zusammen wohnt kann die ARGE von deinem Freund nicht verlangen das er für dich aufkommt.Anders sieht das aus wenn ihr geheiratet habt.Dann seid ihr eine BG und werdet zusammen gerechnet.Wenn also dein Freund viel verdient kann es sein das du dann keine Leistungen mehr erhälst.Du brauchst nur deine Unterlagen abzugeben.Alles von deinen Eltern oder Geschwistern geht die ARGE nichts an.Einen 400 Euro Job kannst du machen davon bleiben dir 100 Euro Freibetrag und vom Rest 20% also 160 Euro die du behalten kannst der Rest wird auf deine Leistung angerechnet.


    Hallo Kitty


    danke vielmals für die Auskunft. Das hört sich schonmal alles gut an.
    Nur mit dem Haus und Notarvertrag weiss ich noch nicht genau. Muss ich das jetzt angeben das ich das unterschrieben habe oder erst wenn ich verheiratet bin?
    Danke nochmal

    Hallo
    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Ist mein erstes mal das ich ewtas mit Arbeitlosengeld II / Hartz 4 zu tun habe. Mein Arbeitslosengeld I läuft diesen Monat aus.


    Es geht um folgendes: Ich bin 25 Jahre alt wohne noch bei meinen Eltern und zahle an diese ein Kostgeld in Bar, monatlich(Pauschalbetrag-ist weniger als wenn ich eine eigene Wohnung mit Nebenkosten hätte ) auch schon seitdem ich 19 bin!
    Man sagte mir als ich die Unterlagen abgeholt habe bei der Arge ich bräuchte eine Bescheinigung von meinen Eltern über die höhe dieses Betrags,was ja kein problem ist das zu erstellen. Nur die Frage: Kriege ich diesen Betrag von der Arge dann auch ?Oder werden dann noch irgendwelche Unterlagen ( wie Verdienstbescheinigungen von Eltern etc.) verlangt?Um zu schauen ob die nicht doch für mich aufkommen müssen?


    Mein nächstes problem ist: Ich werde dieses Jahr heiraten was auch schon feststeht(datum) zudem sind mein Partner und ich dabei ein Haus zu kaufen. Kredit sowie Notarvertrag sind unterschrieben (Beide haben wir unterschrieben) ,meine Frage dazu ist ob ich das mit angeben muss? weil die Unterlagen darüber kommen erst demnächst.
    Meine sorge hierbei ist ob die von der Arge dann sagen das er für mich aufkommen muss obwohl wir noch nicht verheiratet sind.(wohne ja noch bei Eltern)
    Weil von hören sagen weiss ich das wenn man verheiaratet ist der Partner für einen aufkommen muss und man kein Anspruch mehr hat auf Hartz4.


    Meine nächste Frage ist: Die erforderlichen Unterlagen wie z.b Jahresabrechnung der stadtwerke oder letzte heizkostenabrechnung muss man ja mitbringen aber diese Unterlagen gehören ja nicht mir sondern meinen Eltern (Es is ja nicht mein Haushalt) muss ich das trotzdem mitbringen?
    Ebenfalls alle Pässe/ Krankenversichertenkarten/Sozialversicherungsausweise der Haushaltangehörigen, muss ich die etwa auch mitbringen? Das scheint mir etwas merkwürdig weil schliesslich haben meine Eltern und Geschwister damit ja nichts zu tun!



    Zudem hab ich einen kredit am laufen,muss ich das auch angeben( wenn ja müssen die wissen wofür der Kredit war?)



    Und zum schluss die Frage falls ich Anspruch haben sollte auf irgendein Geld von Arge und ich möchte vorrübergehend einen 400€ Job machen , wie wird das berechnet oder darf ich dann überhaupt einen ausüben?

    Und was bedeutet diese Bedarfsgemeinschaft`?


    Ich hoffe auf schnelle Antwort, weil ich völlig überfragt bin und mich auch nicht irgendwie strafbar in irgeneinder Form machen will in dem ich irgendetwas nicht angebe.:confused:


    Danke im vorraus