Beiträge von BUMBASTA

    Im ALG II gibt es bei der Anrechnung von Vermögen einen Freibetrag. Gibt es bei der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung einen ähnlichen Freibetrag?
    Angenommen, jemand erhält Sozialhilfe und macht eine kleine Erbschaft. Ist das Sozialamt dann berechtigt, die Sozialhilfe zu streichen, obwohl die Person voll erwerbsgemindert ist?