Vllt hätt ich noch einige Infos mehr geben sollen, sorry!
Also, ich wohne seit 2 Jahren in einer eigenen Wohnung, habe im Mai 2008 schon einen Antrag für Leistungen und den Auszug aus der Wohnung meines Vaters bewilligt bekommen (aus schwerwiegenden sozialen Gründen) das geschah mit ärztlichem Attest, Stellungsnahme meines Vaters und mir selbst. Ich habe also den Auszug bewilligt bekommen und für ca. 6 Monate Hartz 4 bekommen. Danach habe ich dann BAfÖG bekommen und bin neben der Schule noch arbeiten gegangen.
Ich wohne also seit Mai 2008 nicht mehr zuhause, wird mir der Leistungsträger nun sagen das ich zurück zu meinem Vater soll? Ich meine damals ist mir der Auszug ja bewilligt worden... und an der Lage zwischen mir und meinem Vater hat sich nur eins geändert, ich bekomme monatlich das Kindergeld überwiesen und das ist soweit das einzige Lebenszeichen was ich seit dem von ihm erhalten habe.