Beiträge von rainier

    Hallo,
    als Hartz 4-Empfänger mußte ich aus Gründen der Unterkunftskostensenkung umziehen.Mein Antrag auf Kostenerstattung für Post-Nachsendeservice und Telekom-Umschaltung wg Umzug wurden von meinem ARGE-Sachbearbeiter u.a. mit folgender Begründung abgelehnt: "Die von Ihnen beantragte Sonderleistung wird durch die gewährte Regelleistung in Höhe von EUR 351,00 abgedeckt und stellt nach den mir vorliegenden Unterlagen keinen unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist. Die Ablehnungsentscheidung beruht auf §§ 23 Abs. 1 i.V.m- 20 SGB II.".


    Im "Leifaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z" steht: "Sind Sie auf Aufforderung des Amtes umgezogen und hat dieses der Anmietung Ihrer neuen Wohnung zugestimmt, haben Sie Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten. Darunter müssen auch Telefonanschlusskosten fallen (LPK SGB II, Rz 103, LPK SGB XII, Rz 69)"


    Kann mir jemand sagen, was in Rz 103 bzw Rz 69 steht? Wie muß ich den Widerspruch formulieren?


    Herzlichen Dank
    rainier