Beiträge von Maus0511

    Hallo, ihr lieben habe mal eine frage an euch, mein Schwager 20 fängt jetzt eine Ausbildung an, meine Schwiegermutter Arbeitet bekommt aber auch nur 600 euro, bekommt also zurzeit aufstokend Hartz4 da der junge noch zur Schuhle geht. Wie ist das wenn er in die Ausbildung geht werden die dann als Haushaltsgemeinschaft oder BG gehndhabt. Ich dachte als HG und er muss seinen anteil miete selbst zahlen egal wieviel er bekommt, oder liege ich da falsch? Helft mir mal da meine Schwiegermutter sagt wenn er 614 brutto Azubi gehalt bekommt dann könne die Arge nicht verlangen das er 250 euro miete zahlt da sein Azubi gehalt geschützt wäre, was ich absoluter blödsinn halte. Hoffe ihr könnt mir helfen.

    Hallo das 1. kann ich dir beantworten wenn du mit deinem Partner zusammen wohnst bildet ihr eine BG und da bekommt dann jeder 323€ auch du als Haushaltsvorstand. So wierd eine BG gerechnet.

    Eigentlich könnt Ihr ein Jahr auf Probe zusammen ziehen das heisst das ihr ein Jahr lang nicht für den anderen einstehen müsst, du kannst bei der Arge sagen das es erst mal auf Probe ist!! Aber ich denke es werden noch mehr antworten kommen die sich da noch besser auskennen. Das Jahr auf Probe gibt es das weiss ich aber wie das läuft kann ich dir nicht sagen

    Jeder von euch darf von seinem geld 100€ behalten und von den anderen 300 dürft ihr 20% behalten das heisst. 100+20%= 160 so gehe mal davon aud das jeder von euch 323Lebensunterhalt bekommt dann bekommt jeder vom amt noch 183€ sprich 166für beide. Miete wierd natürlich weiter bezahlt.

    Hallo liebe Gemeinde, ich habe eine frage meine Mutter ist alleinstehend und macht einen 1,25€ Job und trägt einmal die Woche Zeitschriften aus und bekommt dafür 30€ ihr wurde gesagt das sie 100 behalten darf und der rest angerechnet wierd. Aber ich denke von dem 1,25 Job darf ihr nichts abgesogen werden selbst wenn sie den 30 euro job macht, durfen die was anrechnen oder darf sie das ganze geld behalten. Bitte helft mir weiter damit ich meiner Mutter helfen kann über gesetzestexte würde ich mich freuen natürlich auch über antworten.

    Ich kan die nur sagen wie es bei mir war, ich musste einen Bewerbungskosten antrag anfordern und konnte so meine Fahrtkosten decken sprich ich habe die Fahrtkosten da angegeben mit den Tickets und dann wurde mir dies erstattet hatt aber 3 monate gedauert

    @ Danielo ich finde es eine frechheit wie du mit Menschen umgehst die Arbeiten wollen, und eine frage haben wenn sie die Arbeit auch nur für 2 mon bekommen



    @ Chris1806 ja melde das sofort beim Arbeitsamt und ja soweit ich weiss hast dann 6-8 Wochen anspruch mehr auf ALG 1

    Also nachdem ich mit meinem nachbar gesprochen habe der spezialisierter Anwalt für Hartz 4 ist , habe ich ihn gefragt ob es bei uns in NRW beihilfen zur Erstkommunion gibt oder zum Kindergeburtstag, er versicherte mir das es das in NRW nicht gibt da heisst die dewiese selber sparen. Klassenfahrten werden Bezahlt aber mehr nicht. Ich finde es eine frechheit wie so mancher sich durchchnoren will, klar sollen die Kinder an so tagen besonders toll gekleidet sein und man möchte ihnen eine feier machen, aber liebe eltern wie wäre es zumindest mit einem Mini JOb um sagen zu können ich habe es meinem Kind ermöglicht, und nicht der Staat. Das heist sparen dann wenn man arbeiten gehen würde.

    Es gibt nichts an Beihilfen weder für Hochzeit noch erstkommunion oder Taufe oder Sterbefall, meine freundin hatte sich erkundigt wegen ihrer Hochzeit da kamm nur gehen sie zur Kleiderkammer feiern brauchen sie nicht. Es gibt kein geld vom Staat was ich auch gut finde, ich habe für meine Hochzeit 5 Jahre gespart und um sparen zu können bin ich nachts Zeitungen austragen gegangen habe 120€ verdient und durfte nur 104 behalten. So feste weiß man schon 2-5 Jahre vorher das sie kommen in der zeit könnte man was sparen auch wenn es nur 5 € sind

    Da du ja anscheinend schon länger aus dem Elterlichenhaushalt raus bist würde ich sagen hast du anspruch auf ALG2 aber da deine Eltern dir auch noch Unterhaltsplichtig sind da du dich noch in der Ausbildung befindest würde ich dir raten gehe mal zur Arge hin und lass dich beraten. Oder gehe zu Caritas oder Diakonie die können dich auch beraten

    Ich an deiner Stelle würde zu einem Anwalt gehen der auf Familienrecht spezialisiert ist, und ihm berichten wie sich der Vater um sein kind kümmert und das du nicht möchtest das er das Sorgerecht bekommt da ja alle nur mit ach und Krach passiert. Dieser wierd dich dann vertreten und die dann vor dem Familiengericht helfen das der Kindsvater das Sorgerecht nicht bekommt.

    Damit liegst du totoal falsch, ihr lebt in einer eheänlichen gemeinschaft oder seid sogar Verheiratet, und bloss weil du antragsteller bist bekommst du keine 359€ sondern wie deine Frau auch nur 323€ so ist das wenn man eine ehe oder eheähnliche gemeinschaft hat.

    Als Nachweiss brauchst du das anschreiben und sofern du eine Absage bekommen hast diese in Kopie mit dabei oder aber auch die zusage oder den termin für ein Vorstellungsgespräch. Solltest du keine zu oder absage bekommen haben reicht das anschreiben aus. Du musst keine nachweisse von der Post haben.

    Ach so, wegen meinen Eltern. Eigentlich müssen sie mir das Kindergeld geben, also die 180€ im Moment (glaub ich) und dazu noch fast 500€ eigentlich Unterhalt. Sie meinen aber, dass sie das nicht können....Und ich mein, ich will meine Eltern auch nicht verklagen oder sonst was.



    Und das ist der Gurnd warum das Amt nicht mehr zahlt weil deine Eltern Unterhaltspflichtig sind. Also dann nimm die 350 und mach mit dem Geld was du mit den 360 vom amt gemacht hast. Du musst wissen wie du es haben willst mit deinen Eltern weil sie sind dir zum unterhalt verpflichtet, also meine Eltern würden mir lieber den Unterhalt zahlen als mich zum Amt rennen zu lassen aber aus dem alter bin ich raus. Und von 2700 was deine eltern haben könnten die die ruhig den unterhalt zahlen, aber manche eltern wollen es nicht weil ihr leben darunter leiden könnte da sie ein bisschen sparen müsste.

    Dann nimm doch das geld von deinen eltern die 350 euro so wie du schreibst, dann hast du halt kein taschengeld, aber ihr kommt über die runden und es wären nur 10 euro wehniger als vom amt. Man kann halt nicht im luxus leben aber gehe doch zeitungsaustragen nachts. Das mache ich auch um überhaupt über die runden zu kommen. Ich wäre froh wenn mir jemand 350 euro taswchengeld gäbe. Und auserdem sind deine eltern Unterhaltspflichtig, wie du ja vom Bafög amt gesagt bekommen hast verdienen die zuviel, sie sind unterhaltspflichtig bis du deine 1 ausbildung abgeschlossen hast.

    Hast von deinem Telefon ein einzelverbindungsnachweis, da steht ja drauf welche nummer du angerufen hast!!! Das wäre ein beweiss!!!