Das ist lieb, danke.
Meine ersten beiden Punkte werden ja quasi bestätigt, wenn ich nicht irre.
Der Punkt 3 würde mich allerdings noch brennend interessieren...
Hat da vielleicht jemand einen Tip für mich?
Vielen Dank!
Dennis
Das ist lieb, danke.
Meine ersten beiden Punkte werden ja quasi bestätigt, wenn ich nicht irre.
Der Punkt 3 würde mich allerdings noch brennend interessieren...
Hat da vielleicht jemand einen Tip für mich?
Vielen Dank!
Dennis
Halle erstmal
Meine Frage geht in Richtung Kindergeldanspruch bzw. ob für mich eventuell die Chance einer Rückzahlung besteht.
Kurz zu mir:
Ich bin 25 Jahre alt und habe im Februar 2009 eine Ausbildung abgeschlossen. Seit Abschluss dieser Ausbildung erhalte ich kein Kindergeld mehr.
Seit Oktober 2009 bin ich nun Student und in der Zeit zwischen Ausbildungsende und Studienbeginn war ich Arbeitssuchend gemeldet.
Nun meine Frage(n):
1. Seit Studienbeginn steht mir wieder Kindergeld zu, richtig?
2. Steht mir dieses Kindergeld demnach bis Vollendung des 25. Lebensjahres + 9 Monate (Wehrdienst) zu?
3. Gibt es eine Chance Kindergeld rückwirkend für die "Übergangszeit" von Ausbildung zu Studium zu bekommen?
Zu 3: Ich komme auf diese "Idee" da ein Bekannter mich auf eine "Sonderregelung" aufmerksam gemacht hat. Seine Informationen waren allerdings auch recht schwammig...
Ich wäre euch für jegliche Hilfe & Tipps sehr sehr dankbar.
MfG
Dennis
Danke erstmal für die schnelle Antwort LiRaFe.
Mittlerweile erhält sie ihr Kindergeld. Die Mutter hat allerdings über ca. 4 Monate das Geld einbehalten (nach dem Rauswurf). Diese Summer wird man doch sicherlich geltend machen können, oder?
Desweiteren habe ich noch eine Frage zur von dir erwähnten erhöhten Erwerbsobliegenheitspflicht. Was genau habe ich darunter zu verstehen? Die Mutter war selbstständig. Hat den Laden aber mittlerweile aufgegeben. Das ganze überschneidet sich mit dem Auszug meiner Freundin, sodass ich vermute, dass sie den "Job" aufgegeben hat weil es sich schlichtweg für sie nicht mehr gelohnt hätte nach Abzug des dann anfallenden Unterhalts (du verstehst worauf ich hinaus will?)
Sollte man auf dieses Thema bei einem Anwalt genauer eingehen?
Zum Thema Anwalt: Gibt es Fachanwälte die man aufsuchen sollte? Fallen für meine Freundin Kosten an bzw. trägt diese der Staat da sie ja "Sozialhilfe" empfängt?
Vielen Dank und Liebe Grüße!
Hallo liebe Community!
Vorweg: Ich werde an diese Stelle ein bisschen ausholen um die Gesamtsituation besser darzustellen. Erhoffen tue ich mir an diese Stelle von euch trotzdem ein wenig Hilfe bzw. den Rat von Leuten die sich mit dem Thema besser auskennen als ich.
Meine Frage bezieht sich auf meine Freundin, mit der ich nun fast 6 Monate zusammen bin.
Sie ist 20 Jahre alt und wohnt schon in ihren eigenen vier Wänden.
Allerdings unfreiwillig. Die arme ist nicht nur damit gestraft ihren leiblichen Vater nicht zu kenne (der gute Mann wünscht keinen Kontakt und blockt diesen auch wehement ab), nein sie hat mit ihrem "Elternhaus" auch wahrhaftig Pech gehabt.
Ihre Mutter hat sie damals ausserhalb einer Beziehung empfangen (One Night Stand) und daraufhin ihren jetzigen Ehemann kennengelernt. Dieser nahm die Tochter an Kindes Stelle an.
Eine "normale" Kindheit durfte meine Freundin nie erleben. Sie wurde von ihrem Stiefvater geschlagen (gewürgt). Auch Freunde durfte sie Zuhause nicht empfangen, so etwas gab es nicht.
Nun wurde sie älter und besucht das Gymnasium. Mit 18 haben ihre Eltern sie das erste mal aus dem Haus geworfen, die Begründung war, dass sie an einem Abend zu spät nach Hause gekommen ist.
Daraufhin hat sie 3 Monate lang bei ihrem Onkel gelebt und wurde durch die Initiative des Jugendamtes wied
er nach Hause befördert. Die Eltern wurden quasi umgestimmt ihre Tochter wieder bei sich einziehen zu lassen.
Mit 19 ging es dann wieder los. Sie kam Nachts zu spät nach Hause. Da sie keinen Haustürschlüssel bekommen hatte konnte sie nicht rein und schlief aus Angst irgendwo draußen. Am nächsten Morgen schlich sie sich dann ins Haus und ging ins Bett. Ihre Eltern bekamen das mit und haben sie wieder hinausgeworfen. Gewohnt hatte sie daraufhin 4 Monate lang bei Oma und Onkel und musste jeden Morgen einen Schulweg von fast 2 Stunden mit Bus und Bahn in Kauf nehmen (und das in der 13. Klasse).
Nach langem Hin und Her hat die Arge ihr daraufhin eine Wohnung ermöglicht. Sie bezieht ihr gesamtes Geld von der Arge.
Nun komme ich auch endlich zu meiner Frage: Wie sieht der Anspruch meiner Freundin aus?
Sie hat wirklich wenig zum Leben, da ihre Mutter ihr nichts zahlen will. Der Stiefvater verdient sehr sehr gut (ca. 5000€ im Monat!). Diese Leute könnten es sich wirklich leisten (dicke Autos, großen Haus, Wohnmobil etc.).
Müssen die beiden wirklich nichts zahlen, da er nicht der leibliche Vater ist? Obwohl er sie großgezogen hat? Sie hat sogar seinen Namen angenommen! Mich stört das wirklich ungemein. Die lassen ihre Tochter da verkommen. Die hat nichts - nicht mal nen gescheiten Staubsauger. Und die Eltern fahren Autos für 50.000€ und gehen 1 mal die Woche für 300 € p.P. Essen.
Der leibliche Vater zahlt ebenfalls keinen Unterhalt. Von ihm ist nicht mal eine Adresse bekannt. Könnte man aber sicher rausbekommen. Nun war die Mutter meiner Freundin früher schon mit ihm vor Gericht. Er wurde von der Unterhaltspflicht freigesprochen. Obwohl er auch recht gut leben soll.
Ich wäre euch über eure Meinungen und Ratschläge echt sehr dankbar.
Und danke an alle die bis jetzt durchgehalten haben
Liebe Grüße