Beiträge von michaelulisa

    Hallo,


    ich bin seit dem 01.04.09 arbeitslos. die letze lohnzahlung meines ehemaligen
    arbeitgebers betrug 1120,- euro (netto), sie wurde mir am 15.04.09 ausgezahlt.
    (der lohn wurde immer zum 15. eines monats gezahlt)


    vom arbeitsamt erhalte ich jetzt ab dem 01.04.09 monatlich 600,- euro arbeitslosengeld.
    meine lebenspartnerin erhält 343,- euro alg2.


    (300,- miete + 70,- nebenkosten + 48,- heizung)



    tabelle:


    bedarfsgemeinschaft (2 personen)


    februar 09
    01.02.- 28.02. 1100,-/lohn + 343,-/alg2


    märz 09
    01.03.- 31.03. 1100,-/lohn + 343,-/alg2


    april 09
    01.04.- 30.04. 600,-/alg + 343,-/alg2


    mai 09
    01.05.- 31.05. 600,-/alg + 343,-/alg2 + 248,-/ zusätzliches alg2



    ich dachte das uns zusätzliches alg2 schon ab monat april zustehen würde.
    das amt ist der meinung weil ich am 15.04 letztmalig lohn (für monat märz 09)
    erhalten habe würde uns zusätzliches alg2 erst ab 01.05. zustehen.
    und nun meine frage: ab wann steht unserer bedarfsgemeinschaft zusätzliches alg2 zu?


    michael + lisa :confused: