Hallöchen,
bin neu angemeldet hier. Habe gerade mal so durchgelesen was ihr geschrieben habt. Bin in so einer Situation. Alleinerziehend mit einem fast 13jährigen Sohn. Arbeite halbtags und bekomme ergänzendes ALG II dazu. Mein Sohn bezieht Unterhalt und Kindergeld. Durch die Kindergelderhöhung und Erhöhung der D'DORFER-Tabelle hat er nun ein bißchen mehr als Regelsatz und hälftige Miete. Wohngeld hatte ich auf anraten meines SB im März beantragt. Nun habe ich einen Wohngeld-Bewilligungsbescheid bekommen, der rückwirkend ab Februar 09 zählt. Ich dachte mein Sohn fällt nun aus der BG und somit aus der Berechnug für meine Leistung. Von wegen. Er steht immer noch mit auf meinem Bescheid mit Unterhalt und Kindergeld. In einer Nebenrechnung, die nicht auf dem Bescheid ersichtlich ist, wurde so gerechnet: Unterhalt + Kindergeld + Wohngeld abzüglich Regelsatz + hälftige KdU = Überschuß von € 162,70. Auf meinem Bescheid steht nun: Unterhalt und Kindergeld bei meinem Sohn. Diese Beträge werden dann mit zum gesamten Einkommen übernommen, wo dann auch die 162,70 + mein anzurechnendes Einkommen stehen. Demgegenüber setzen die dann unseren Gesamtbedarf = 351,-- + 42,-- + 211,-- + Miete 564,60. Tztztztz. Widerspruch hab ich am Montag abgegeben. Wer Näheres wissen will, ich antworte gern.
LG