Beiträge von melange1


    Danke du siehst genau den Fehler den ich auch schon sehen, habe .Das problem ist ich habe das JC schon darauf hingewissen udn habe auch die Kinderzuschlagsstelle benachrichtigt und habe gesagt das hier ein fehler vorliegt , habe schon mindestens 6 mal angerufen und immer wieder haben sie gesagt es hätte alles seine Richtigkeit was ich nur wolle..
    das problem ist ich renne dennen ihren Fehlern hinter her.
    Du meinst mit den Zuflusstheorie Widerspruch bei dem JC ?

    Erstattungsanspruch bedeutet, dass die Kindergeldkasse einen Teil des Zuschlages an das Jobcenter zahlt, weil die dir mit der Aufstockung quasi Vorschuss auf den Kindergeldzuschlag bezahlt haben.


    Beispiel: Du hast 100 Euro Aufstockung erhalten. Dein KIZ ist aber 140 Euro. Dann zahlt die Kindergeldkasse 100 Euro an das JC und 40 Euro an dich. Und ab Datum X (ab da, wo du keine Aufstockung mehr bekommst), gehen die vollen 140 Euro an dich.


    Turtle


    Aber was ist mit dem Geld von sept-Oktober was mir die kindergeldkasse ausgezahlt hat und ich da noch aufstockung bekommen habe .Von der kinderzuschlagsstelle ist es das gleiche für sept-okt.wie auch rechtens ab dem 1.Nov.
    Vielleicht mache ich es mir auch zu kompliziert.

    Hallo, habe da eine Frage


    ich bin ab dem 1.November 2011 mit mein Partner zur Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft zusammen veranlagt wurden.
    Im September musste ich meinen neuen Harz4 Bescheid ausfüllen , da der November in den Zeitraum mit reingefallen ist musste ich auch schon der Arge im September die Unterlagen mit abgeben.
    Im Sept-Oktober habe ich noch meine Aufstockung bekommen und ab dem 1.November sollte ich Kinderzuschlag beantragen.Mein Bescheid von der Arge kam mitte Sept und meine Sachbearbeiterin schrieb mir ich solle bis spätestens zum 16.Okt.KInderzuschlag für November beantragen.
    Ende Sept beantragte ich den Kinderzuschlag , nach zwei wochen bekam ich die bestätigung das ich schon ab Sept Kinderzuschlag bekomme.


    Für Mich ist hier einiges unklar? Sept-Okt habe ich Aufstockung bekommen .Habe das der Kinderzuschlagsstelle auch gemeldet..aber für Sie hat es alles seine Richtigkeit.


    Kann es sein das die Arge mir das geld vom Kinderzuschlag für sept-Oktober wieder einzieht?
    Ich habe bedenken nicht das die Arge mir jetzt für Sept -Oktober die gesamte Aufstockung rückwirkend zurück zieht?


    Meine Sachbearbeiterin schreibt zur Info:"Gleichzeitig werde ich maximal in Höhe des KInderzuschlages einen Erstattungsanspruch bei der Familienkasse für die Zeit der bereits an Sie gezahlten Grundsicherungsleistungen geltend machen."



    Es wäre schön wenn damit jemand Erfahrung hat oder mir weiterhelfen kann.


    Danke.

    Hallo zusammen,


    ich habe jetzt ein Jahr auf Probe mit mein Freund gewohnt und bin ab November als Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft bei der Argentur gemeldet.
    Mein Partner und ich arbeiten bisher habe ich noch Harz Aufstockung bekommen bis Ende Oktober.
    Da ich aber mein neuen Antrag im September neu bewilligen lassen musste habe ich noch für Oktober Afstockung bekommen und ab November hätten wir noch 21.Eur bekommen, somit sagte die Agentur ich solle bis zum 16.Oktober Kinderzuschlag beantragen für Anfang NOvember und meine Sachbearbeiterin wolle es der Kinderzuschlagstelle schon vorab melden.Ich bekam ein Antrag und schickte es der Kinderzuschlagstelle.Außerdem schrieb meine Sachbearbeiterin..


    Gleichzeitig werde ich maximal in Höhe des Kinderzuschlags eien Erstattungsanspruch bei der Familienkasse für die Zeit der bereits an Sie gezahlten Grundsicherungsleistung geltend machen.
    Und das ich zur Antragsstellung zum 1.November aufgefordert werde.


    Wie meinen die das, welche Zeitraum?


    Denn ich habe dann sofort den Antag gestellt und habe ihn noch ende September abgeschickt. weil ich glaubte um so früher um sobesser, man weiß ja nicht wie lange Sie arbeiten.
    Ich habe auch kinderzuschlag genehmigt bekommen , was ich nur nicht verstehe schon September und Oktober obwohl ich da noch Harz4 Aufstocker war und als Alleinstehend mit Kind gezählt habe.



    Meine Frage ist jetzt , meint meine Sachbearbeiterin vom jobcenter, dass das Geld für Sept , OKtober von der Familienkasse geltend gemacht wird ?
    Denn ich hatte nochmal der Kinderzuschlagsstelle geschrieben, das mir das Geld für sept und Oktober gar nicht zusteht oder wird es einfach nur wieder von dem Jobcenter eingezogen.


    Ich hoffe ihr habt hier durchblick! und mir kann das jemand richtig erklären.
    Ich habe nämlich jetzt einwenig angst, dass die argentur sagt, sie bekommen schon ab sept und oktober den kinderzuschlag und somit müßten sie das ganze Harz4 aufstockung für sept und Oktober zurückzahlen ???Obwohl ich da noch alleine gezählt habe ohne Partner


    Danke für eine Antwort

    Mal eine Frage zu den Bildungspaket,



    es sollen ja die kinder jetzt auch zur Hälfte das Schulessen frei bekommen. 2 Euro pro tag.Mein Kind ist schon Jahre nicht in der Schule und bekommt regelmäßig sein Mittagessen zuhause und kein Mikrowellen essen.Wo ich auch noch satt werde. wenn mein Kind in der Schule essen würde 1. würde er davon gar nicht satt werden. 2,würde es ihn gar nicht schmecken und 3.galube ich wenn ich jeden Tag zuhause koche werden 2 Leute satt von den Geld.also 2.euro arbeitsamt und 1.eur selbst.
    Wie ist es mit den Müttern die ihre Kinder jeden Tag selbst verpflegen bekommen die auch einen Zuschlag.
    Also erzieht doch die Regierung die MÜtter so , das sie wieder nichts auf die Beine stellen müssen für ihre Kinder und sie nur in ihren Faul sein unterstützen..
    Was ist mit uns die trotz Harz 4 aufstockung , arbeiten gehen , es trotzdem nicht reicht und mit jeden cent rechnen und ihre Kinder jeden Tag selbst bekochen?



    Oder bekommen wir da auch einen Zuschlag? Danke für einen Antwort...

    Hi Lacki, wie meins du das mit der Krankenkasse?
    Muss ich noch was tun ? Habe einen versicherungspflichtigen Job und arbeite ab mai 25 Stunden bekomme im Moment noch harz4 weil ich noch als alleinstehend mit Kind zähle und ab ende november werden wir dann als bedarfsgemeinschaft gezählt und da kann es sein das ich rausfalle...Muss ich dann trotzdem zusätzlich an die krankenkasse zahlen bin ich gedeckt durch mein JOb?Bin in einer gesetzlichen krankenversicherung?

    Hallo,


    mein Freund und ich werden ab Ende November 2011 als Bedarfsgemeinschaft zusammen veranlagt.
    Es kann sein das ich total komplett als aufstocker rausfalle.
    Muss ich dann trotzdem nochmal Ende Oktober den Weiterbewilligungsbescheid abgeben auf der Arge oder kann ich gleich den Kinderzuschlag ende Oktober für November einreichen.Wie ist der beste Weg..damit ich nicht zu lange warten muss wegen den Wartenzeiten zur Berechnung.
    Oder sollte ich jetzt schon mal hin und mir das Ausrechnen lassen was ich bekomme oder nicht.Nur habe ich bedenken , das sie dann schon sagen, na sie haben ja schon die einkünfte ihres partner, da können wir sie ja gleich als bedarfsgemeinschaft zusammen rechnen........?


    Wenn ich keine Harz4 Aufstockung mehr bekomme und kInderzuschlag , bekomme ich dann trotzdem och die GEZ frei oder fällt das weg?


    Danke für eine Antwort

    Hallo Kitty,


    danke trotzdem für deine Hilfe jetzt können wir nur bis november abwarten, vielleicht habe ich ja auch glück das mein Arbeitgeber bis dahin mir mehr stunden gibt, jedenfalls nachgefragt habe ich schon , nur zwischenzeitlich war ich krank ..bin zwar weiterhin arbeiten gegangen .Und nun habe ich mein Problem gelöst, seit letzte woche .Werde sie nochmal ansprechen , vielleicht löst sich das Problem ja so auch von alleine und ich bin auf keine Hilfe mehr angewiesen , denn welche Frau macht sich schon gern abhängig von sein Partner.Trotzdem vielen Dank

    Hallo Kitty,


    nochmal zu meiner Frage ob wir ab dez noch einen Zuschuss bekommen würden.Du sagtest es Könnte passieren das ich rausfalle und dann den Kinderzuschlag bzw .Wohngeld bekommen könnte.Ich habe den Rechnerhttp://www.versicherungsbote.de/rechner.alg2.html gefunden und habe da mal gerechnet da kommt ein Betrag von über 200 raus? Ich habe natürlich den regelbedarf von 323 pro person genommen .Ab 1.juli gelten ja auch noch die neue Freibetragsgrenze das man mehr behalten darf vom einkommen.

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    Hallo Kitty,


    ich glaube im Moment sieht es nicht aus als ob sich was an unserer Situation ändert.
    obwohl ich dabei dran bin, dass ich in einen 8 Stunden arbeiten möchte aber bisher ist die gegebenheit nicht.
    Wie kommst du daruf das wir nichts mehr bekommen? Ich habe zwar schon einige Rechner ausprobiert und da kam immer was zwischen 150 und 190 raus.Deshalb habe ich hier nochmal detaliert die Angaben gemacht.Ich dachte da mein Sohn keinen Unterhalt gezahlt bekommt und mein Partner ein Titulierten Unterhalt abgeben muss.Kommt noch etwas dabei raus?
    Angenommen ich bekomme nichts mehr wie ist das dann mit meiner Krankenversicherung ich bin Versicherungspflichtig beschäftigt aber nur 20 Stunden die Woche? Müsste ich dann zusätzlich noch einen Betrag zahlen ?


    Danke,



    wie ist es mit den Fahrtkosten von meinen Lebenspartner , wird Hin und Rückfahrt berechnet oder nur die HInfahrt.?

    Hallo,


    ich und mein Freund sind im Dez 2010 zusammen gezogen, nach einen jahr werden wir ja als Bedarfsgemeinschaft zusammen gerechnet.
    Nun wollten wir uns vorab Meinungen einholen und vielleicht kann uns einer helfen wie es mit der Berechnung aus sieht.Nicht das wir das böse Erwachen bekommen.
    Ich zähle im Moment noch als Alleinerziehend mit Kind 13.Jahre ( ab august 14 jahre) und Aufstockung
    Mein Freund hat eigenes Einkommen und muss Unterhalt abführen.


    Ich gebe mal die genauen Kosten durch , vielleicht kann uns einer weiterhelfen.


    Ich +Kind


    Brutto 507
    Netto 432
    Kindergeld 184 Unterhalt 0,00
    Miete 306,77 heizung 56,30


    Versicherung
    Hausrat 4,80
    Haftpflicht 6,41 jährlich 77,00
    Riester 18,20



    Partner


    Brutto 2083
    Netto 1402


    zu zahlender Unterhalt 356,00
    Fahrtkosten 5,5km mal 20 Arbeitstage


    KFZ Haftpflicht halbjährlich 130,92 monatl 21,82
    Normale haftpflicht jährl 61,00 monatl 5,08
    Unfall jährlich 52,00 monatl 4,33
    Rechtschutz 70 Eur jährlich " weiß nicht ob absetzbar?"



    Danke für weitere Hilfe

    Hallo,


    denkt an das Formular VE http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-VE-Verantwortungs-u-Einstehensgemeinschaft.pdf. Wenn ihr die 4 Fragen mit "Nein" beantwortet und in dem Bereich zur Begründung schreibt "siehe oben", Verweis auf die Neins, dann dürft ihr auch nach einem Jahr nicht als BG eingestuft werden. Ein Jahr reicht aber erst einmal.
    Geht gut vorbereitet zur ARGE. Wenn dein Mitbewohner dir natürlich die Einkommens- und Vermögensunterlagen zur Vorlage bei der ARGE überläßt, weil er dir helfen will, werdet ihr eventuell trotz des sonst üblichen Probrjahres als BG eingstuft. Sex und gemeinsamer Einkauf(Urteile) ist bei ALG II kein Beleg mehr für eine BG, anders in der Sozilahilfe.


    Gruß
    Wolfgang



    Hallo Wolfgang


    Mein Partner und ich leben im Probejahr, du schreibst auch nach einen Jahr zusammen leben mit meinen Partner und meinen Kind kann ich versuchen das wir nicht zusammen veranlagt werden als bedarfsgemeinschaft. ( VE-Unterlage) .Muss ich die Unterlage jedesmal mit jetzt bei der neubewilligung nach einen halben jahr mit abgeben oder erst wenn das eine Probejahr abgelaufen ist?
    Wie kann ich es umgehen das mein Freund mit ran gezogen wird auch nach einen Jahr?


    Danke für einen Antwort

    Muss ich bei meinen 20 Stunden job mit 432 netto und steuerklasse 2 und Aufstockung eine Steuererklärung abgeben ? Musste die letzten jahre keine abgeben nur da ich jetzt den job habe , weiß ich es nicht sogenau .Denn bei steuerklasse 2 gehen ja keine steuern ab.


    Danke für eine antwort

    Hallo , bin seit Dez mit meinen Freund zusammen gezogen wir wurden auch noch nicht als Bedarfsgemeinschaft zusammen veranlagt, Haben die Anlage VE mit abgegeben.
    Wir haben kein Kind gemeinsam leben seit dem 1.dez zusammen und jetzt muss er von der miete ein viertel mit bezahlen.Meine Frage ist.Ich muss ab märz einen neuen Bewilligungsbescheid neu beantragen.MUss ich dann beim einkommen die miete von ihn mit angeben und reinschreiben oder einfach nur es hat sich nichts geändert. zweitens muss er mir die miete aufs konto überweisen oder iste s egal ob er mir sie auch auf die hand gibt?
    3.Nach einen Jahr wird er ja voll zur bedarfsgemeinschaft dazugezogen oder versucht seitens der Arge.
    Kann ich das umgehen , da wir kein gemeinsames Kind haben .Er zahlt mir nur anteilmäßig die miete und ich lebe trotzdem von meinen Geld weiter allein mit mein Kind.
    Denn er ist 10 Stunden auf arbeit , kein Gemeinsames Frühstücken kein Abendbrot gemeinsam ( bezahlt seine Lebenshaltungskosten alleine) .Das heißt ich will nicht auf seine Kosten leben noch er von mir, habe eh nichts zu verschenken).Ich sehe ihn auch nicht verpflichtet für mich aufzukommen .Habe ich da eine Chance denn ich bin nicht verheiratet.Und nur weil man sich liebt etc .Hat keiner das recht eigentlich finanziell für einander einzustehen.


    Danke für einen Antwort