Beiträge von Ursula1969

    @Advocat: Kann ich das so verstehen:
    So lange kein gemeinsames Konto und keine gemeinsame Anschaffungen (Kinder gibt's ja keine) vorhanden ist - also außer der gemeinsamen Wohnung keine Dinge/Sachen gemeinsam genutzt werden -und er mir z.B. 200,00 Euro für Miete auf mein Konto überweist - kann die ARGE nicht viel dagegen tun und es läge an der Arge dies nachzuweisen, dass wir in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben?!



    Ansonsten bliebe nur:
    Heiraten und die 300,00 Euro "Mehrverdienst" vom Staat einfordern ;)
    Wenn ich schon zur Kasse gebeten werde - dann werde ich auch den Staat zur Kasse bzw. um Steuererleichterung bitten (dürfen).

    Danke für die Antwort. Aber ich bin jetzt so schlau wie vorher.


    Es geht nicht darum OB ich für ihn aufkommen will, sondern ob ich das MUSS, wenn er bei mir einziehen würde.
    Meine Frage war MUSS ich das tun (ich kann ja keine Beziehung führen mit Hausverbot) und WELCHE Ansprüche hat er in diesem Fall. Wie sieht es mit seiner Krankenversicherung aus?


    Entschuldigung, wenn ich diese Ungleichstellung von Seiten des Staates nicht verstehen kann.
    Wenn sie den verdiendenden Partner der in "wilder Ehe" lebenden Paare abkassieren dürfen (wenn einer der Partner Hartz IV bezieht). - dann müssten aber nach meinem Rechtsempfinden die in wilder Ehe lebenden Paare auch die Lohnsteuerklasse wie verheiratete Paare wählen dürfen.

    Entschuldigt wenn ich schon die 100. Fragestellerin bin. Aber ich hab noch nicht das passende gefunden.


    Zum Sachverhalt:
    Mein Freund bezieht bis zum Juli Arbeitslosengeld (580,--/Monat), danach Hartz IV. Wir sind jenseits der 30. Jetzt wollten wir, obwohl erst 6 Monate zusammen, zusammenziehen, da doppelt Miete zahlen "eigentlich" unsinnig ist.


    Nun bin ich über diese " Bedarfsgemeinschaf" gestolpert, von der ich bissl sehr irritiert bin.
    Sonst trennt der liebe Staat ganz arg zwischen Ehepaaren (Steuerersparnis) und wilden Ehen.
    - aber bei Hartz IV hat man dann weder Steuerersparnis noch Ansprüche wenn man unverheiratet ist?? :confused:


    Wie sieht es nun mit seinen Ansprüchen aus, wenn ich 1.900,-- Euro netto beziehe?


    Heißt das nun, dass er mir zu 100% "auf der Tasche liegen" würde, oder bekäme er eine Art Zuschuss für den Lebensunterhalt?
    Ist irgendwie nicht einzusehen, dass ich auch für Kleidung und Essen aufkommen muss, wenn ich schon die Miet- und Nebenkosten alleine trage - OHNE den Vorteil verheiratet zu sein und somit wenigstens eine Steuerersparnis zu haben.


    Hab ich das jetzt so richtig verstanden und welche Ansprüche hätte er wirklich wenn wir zusammen ziehen?
    (Lt. meiner Berechnung bekommt er 68,00 Euro wenn er bei mir wohnt :eek: - wenn er eine eigene Wohnung hätte bekäme er fast das gleiche wie mit ALG I - da soll man nicht plemplem werden :rolleyes:)