Entschuldigt wenn ich schon die 100. Fragestellerin bin. Aber ich hab noch nicht das passende gefunden.
Zum Sachverhalt:
Mein Freund bezieht bis zum Juli Arbeitslosengeld (580,--/Monat), danach Hartz IV. Wir sind jenseits der 30. Jetzt wollten wir, obwohl erst 6 Monate zusammen, zusammenziehen, da doppelt Miete zahlen "eigentlich" unsinnig ist.
Nun bin ich über diese " Bedarfsgemeinschaf" gestolpert, von der ich bissl sehr irritiert bin.
Sonst trennt der liebe Staat ganz arg zwischen Ehepaaren (Steuerersparnis) und wilden Ehen.
- aber bei Hartz IV hat man dann weder Steuerersparnis noch Ansprüche wenn man unverheiratet ist??
Wie sieht es nun mit seinen Ansprüchen aus, wenn ich 1.900,-- Euro netto beziehe?
Heißt das nun, dass er mir zu 100% "auf der Tasche liegen" würde, oder bekäme er eine Art Zuschuss für den Lebensunterhalt?
Ist irgendwie nicht einzusehen, dass ich auch für Kleidung und Essen aufkommen muss, wenn ich schon die Miet- und Nebenkosten alleine trage - OHNE den Vorteil verheiratet zu sein und somit wenigstens eine Steuerersparnis zu haben.
Hab ich das jetzt so richtig verstanden und welche Ansprüche hätte er wirklich wenn wir zusammen ziehen?
(Lt. meiner Berechnung bekommt er 68,00 Euro wenn er bei mir wohnt - wenn er eine eigene Wohnung hätte bekäme er fast das gleiche wie mit ALG I - da soll man nicht plemplem werden )