Beiträge von Riot

    Danke für deine Antwort Kitty121!


    Habe noch eine Frage:


    Das Amt zahlt ja nicht die gesammte Wohnung für uns beide. Meine Freundin bekommt 500€ Praktikums-"Gehalt" und 164€ Kindergeld, sie bezieht keine Leistungen vom Amt. Sie zahlt von ihrem Einkommen die Hälfte der Warmmiete. Ich möchte, dass das Amt mir meine Hälfte von 250€ plus Nebenkosten (Ca. 70€) bezahlt. Das wäre ja weniger als das was sie mir jetzt für Unterkunft und Heizen (338€) zahlen.


    Würde das Amt meinen Anteil in der Konstalation übernehmen?


    Wenn nein, kannst Du mir eine Prognose geben, was sie ca. zahlen würden?


    MfG Riot

    Die Fakten:


    • Ich wohne alleine (Hessen) und beziehe 338,37€ für Unterkunft und Heizung und 351€ zur Sicherung meines Lebensunterhalts


    • Meine Bewilligung für Leistungen endet am 30.06.2009


    • Ich habe vor eineinhalb Monaten eine fristgerechte Kündigung von meiner Vermieterin für den 30.06.2009erhalten


    • Meine Freundin wird am 01.07.2009 ein Jahrespraktikum in einem Kindergarten in Berlin als Vorbereitung für ihr Pädagogikstudium beginnen. Sie erhält dann 500€ "Praktikums-Lohn" und 164€ Kindergeld. Zurzeit wohnt sie noch zuhause bei ihren Eltern und macht gerade Abi.


    • Wir möchten in Berlin zusammen ziehen und würden eine 2-Zimmer Wohnung bekommen die 75qm groß ist und 500€ kalt kostet.


    • Ich habe meinem SB beim Amt, den ganzen Sachverhalt schon mitgeteilt und gesagt, dass ich mich vom 15.05-29.05 in Berlin zur Arbeits- und Wohungssuche befinden werde. Das wurde von ihm bewilligt und ich soll mich am 02.06 in Form von einem Termin bei ihm zurück melden. Bei diesem Termin werde ich ihm meine Kündigung und den neuen Mitvertrag für die Wohnung in Berlin zeigen



    Meine Fragen:


      Wird mir das Amt hier den Umzug bewilligen? Wird mir das Amt hier Geld für den Umzug geben. Wird mir das Amt in Berlin ein Darlehen für die Kaution geben?


    • Ist die Größe und/oder der Preis der Wohnung zu hoch, so dass mein Anteil 250€ kalt nicht vom Amt übernommen wird?


    • Wenn mir das Amt hier den Umzug bewilligt muss ich dann trotzdem einen neuen ALG2-Antrag in Berlin stellen. Wenn ja, kann ich den auch schon vorher stellen ohne dort gemeldet zu sein?



    Würde mich sehr freuen, wenn mir eine/r helfen kann.



    MfG Riot

    Die Fakten:


    • Ich wohne alleine (Hessen) und beziehe 338,37€ für Unterkunft und Heizung und 351€ zur Sicherung meines Lebensunterhalts


    • Meine Bewilligung für Leistungen endet am 30.06.2009


    • Ich habe vor eineinhalb Monaten eine fristgerechte Kündigung von meiner Vermieterin für den 30.06.2009 erhalten


    • Meine Freundin wird am 01.07.2009 ein Jahrespraktikum in einem Kindergarten in Berlin als Vorbereitung für ihr Pädagogikstudium beginnen. Sie erhält dann 500€ "Praktikums-Lohn" und 164€ Kindergeld. Zurzeit wohnt sie noch zuhause bei ihren Eltern und macht gerade Abi.


    • Wir möchten in Berlin zusammen ziehen und würden eine 2-Zimmer Wohnung bekommen die 75qm groß ist und 500€ kalt kostet.


    • Ich habe meinem SB beim Amt, den ganzen Sachverhalt schon mitgeteilt und gesagt, dass ich mich vom 15.05-29.05 in Berlin zur Arbeits- und Wohungssuche befinden werde. Das wurde von ihm bewilligt und ich soll mich am 02.06 in Form von einem Termin bei ihm zurück melden. Bei diesem Termin werde ich ihm meine Kündigung und den neuen Mitvertrag für die Wohnung in Berlin zeigen



    Meine Fragen:


      Wird mir das Amt hier den Umzug bewilligen? Wird mir das Amt hier Geld für den Umzug geben. Wird mir das Amt in Berlin ein Darlehen für die Kaution geben?


    • Ist die Größe und/oder der Preis der Wohnung zu hoch, so dass mein Anteil 250€ kalt nicht vom Amt übernommen wird?


    • Wenn mir das Amt hier den Umzug bewilligt muss ich dann trotzdem einen neuen ALG2-Antrag in Berlin stellen. Wenn ja, kann ich den auch schon vorher stellen ohne dort gemeldet zu sein?



    Würde mich sehr freuen, wenn mir eine/r helfen kann.



    MfG Riot