Beiträge von DianaS73

    Hallo Jana,


    Deine Frage ist berechtigt.
    Wir haben unsere Erfahrungen zum Thema zusammenwohnen schon einmal gemacht und ich hab keine gute Erinnerungen daran.
    DasProblem ist, er kann nicht sonderlich gut mit Geld umgehen und ich hab keine Lust ihm das beizubringen,was mit 43 Jahren eh sinnlos ist.
    So sind wir jeder für sich in seiner Wohnung und damit fahren wir ganz gut.


    Was die Zukunft bringt weiß ich bis heute auch noch nicht.Fakt ist dass ich eigentlich mit meinen Kindern (2) alleine wohnen möchte.Aber wie gesagt die ARGE stößt sich an dieser Art der Partnerschaft und es kann nun passieren, daß mein Freund mit in die BG reingerechnet wird.


    LG Diana

    Hallo,


    hab mich gerade eben hier angemeldet und hätte da gleich mal eine Frage.
    Heute waren 2 Beauftragte der ARGE bei mir um zu schauern wie und mit wem ich wohne, da eine Nachbarin sich über mich bei der ARGE beschwert hat.


    Darf denn das Amt tatsächlich von mir verlangen, dass ich mit meinem Freund zusammen ziehen soll?
    Er wohnt in der Wohnung über mir, wir haben getrennte Finanzen und lediglich einen gemeinsamen Sohn, um welchen wir uns beide kümmern. Und genau dass wird mir angerechnet und schwupps zählen wir als Bedarfsgemeinschaft.


    Also entweder trennen oder zusammenziehen,tolle Aussichten!! !:confused: :mad:


    Lieben Gruß Diana