Hallo Kitty,
danke für deine Antwort, ich werde es mir überlegen ob ich einen Anwalt nehmen werde!
Beste Grüße
VaterH
Hallo Kitty,
danke für deine Antwort, ich werde es mir überlegen ob ich einen Anwalt nehmen werde!
Beste Grüße
VaterH
Hallo Forum,
ich brauche wieder mal von euch Tipps und Hilfe.
Meine Ex-Frau hat beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn beantragt, der seit Juli 2010 bei mir wohnt, die Entscheidung dass er zu mir zieht hat das Jugendamt getroffen.
So meine Frage ist, was bedeutet das für mich und was ratet ihr mir, soll ich einen Anwalt nehmen?
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltsbestimmungsrecht und Aufenthaltsbestimmungsort????
Wenn sie es bekommt, was bedeutet das für mich, hab ich dann keinen Recht mehr auf den Jungen und falls doch noch, in welchem Umfang??
Ich möchte auf jeden Fall der unser Sohn bei mir weiter bleibt, was soll ich hier unternehmen soll ich mir nun doch einen Anwalt nehmen oder nicht, weil es geht nicht aus dem Brief heraus das es eine Anwaltspflicht gibt, wir haben bereits einen Termin bekommen beim Gericht. Aber sie wird mit ihrer Anwältin kommen.
Ich wollte dort alleine hingehen???? In dem Brief vom Gericht steht "Verfügung", was nun, mit Anwalt oder ohne???
Ich dachte ich mach folgendes: da das Schreiben von der Ex und ihrer Anwältin nicht stimmt, und das kann ich mit Zeugen auch nachweisen, wollte ich einfach nur ein Brief an das Familiengericht schreiben mir meiner Aussage und Namen der Zeugen die meine Aussage bestätigen können. Ich dachte das wäre genug aber langsam bekomme ich Zweifel, dass ich doch besser mit Anwalt dort hingehen soll. Das ist nicht unwichtig weil der Seelische zustand unseren Sohnes war nicht grad der beste damals und sie hatte genug Zeit hier was zu unternehmen für den Jungen, ca. 1.5J, da das fehlschlug sagte dann das Jugendamt dass der Junge zu mir ziehen soll, und ich bekam schon nach 2 Wochen Bestätigung das er sich in seiner Leistung schon verbessert hat etc.
Dem Jungen ist ein Verfahrensbeistand zugesprochen, was macht der überhaupt??
Da wir noch eine Tochter haben und sie bei der Ex wohnt teilen wir uns quasi die Aufgabe mit der Erziehung und ich bezahle für die Tochter, sie gibt mir für den Jungen nix, und ich verlange auch nichts.
So, da es so ganz gut klappt mir uns beidem, Sohn und ich sehe ich kein Grund das er wieder zu ihr ziehen soll, und so hab ich auch, subjektiv gesehen, auch etwas mehr Freude da zu mindest ein Kind bei mir lebt.
Meine ex und ich haben nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft, also wir sind Ausländer, und die Anwältin meiner ex auch, und nun ist der Verfahrensbeistand aus derselben Völkergruppe wie die Anwältin der ex und ich einfach Angst habe das es nicht mit rechten Dingen zugehen wird!
Was soll ich tun, Anwalt oder kein Anwalt, ich kann mir aber keinen leisten, und sie bekommt einen zugesprochen vom Staat!
Beste Grüsse
VaterH
Hallo,
besten Dank für die ausführliche Antwort.
Hier noch eine Information die evtl. hilfreich sein wird, es gibt KEIN AUFENTHALTSBESTIMMUNGSORT der gerichtlich bestimmt wurde! Wir haben das so ausgehandelt das Kinder bei ihr wohnen dürfen und ich werden den Unterhalt für die beiden bezahlen. Nun das der Junge immer mehr Probleme hatte mit der ganzen Situation hab ich mit dem Jugendamt ausmachen können das der zu mir zieht, und hier ist er seit 6 Monaten.
Wie gesagt, seit er bei mir ist geht er nicht nur in eine normale Schule (vorher Sonderschule) sondern hat auch reale Möglichkeiten um Mittleren Reife werde ich versuchen mit dem Jugendamt wieder so auszuhandeln das er bei mir bleibt wenigstens bis zu Ausbildung.
Meine Frage ist:
a) kann ihre Anwältin jetzt verlangen das der Sohn bei ihr wohnt obwohl das Jugendamt bestimmt hat das er zu mir zieht, leider haben wir hier nichts schriftlichen, irgendwie lief alles auf "freundschaftsbasis"
b) wieso schreibt ihre Anwältin in ihren Brief "Ich erlaube mir nun, namens und im Auftrag Ihrer Kinder ..." Mein Sohn hat ihr ganz sicher keinen Auftrag erteilt, schon garnicht weil er ja bei mir wohnt, und meine Tochter würde das ebenso wenig machen!!??
und die wichtigste
c) jetzt läufts so hinaus, das meine Ex möchte das der Sohn einen Monat bei ihr wohnt, und einen Monat bei mir(wieviel Sinn das ergibt weiss ich nicht, zu mal der Schulweg von ihr vielfach länger ist als wenn er bei mir ist und der Sozialarbeiter, der Chef des Jugendamts und der Kinderpsychologe haben sich negativ über solcher Wohnsituation geäußert da dies schlecht für seine Stabilität sein kann und Fortschritt in der Schule ), kann ich dann für den Monat den er bei mir verbringt, den Unterhalt für den Sohn behalten???
Besten dank nochmal für die Hilfe und Antworten!
VaterH
Hallo sundown,
besten Dank für deine Antwort, hier meien Daten:
1. Kind 14 Jahre
2. Kind 12 Jahre
mein Nettoeinkommen ist jetzt bei ca. 2150€ Unterhaltsbetrag bis jetzt 503€ berechnet von ihrer Anwältin.
(INFO: nach der Lohnsteuerklasse 1 war mein Nettoeinkommen auf ca. 1800€ gefallen, vorher mit der Lohnsteuerklasse 3 hat die Anwätin von ihr 2250€ ermittelt, dann ha bich eine Lohnerhöhung ausgehandelt so das ich jetzt wieder bei 2150€ Nettoeinkommen verfüge)
Zu den Gründen warum meine Ex-Frau dies verlangt ist weil ich die letzten 3 Monaten schwierigkeiten hatte den vollen Betrag von 503 euro zu überweisen, das ist wiederum zurückzuführen weil ich in der 2 Jahreshälfte alle Versicherungen zu zahlen habe, und weil mir meine Bank meinen Dispokredit um 500€ gekürzt hat.
Ich hab des meiner Ex gemeldet und versucht zu erklären das ich da jetzt nichts vorsätzlich mache das sie das Geld nicht bekommt, ich hatte es einfach nicht, ich überwies ihr alles was ich hatte und ich selber wurde von meiner Mutter in der Zeit unterstützt, und ich sagte auch das ab Januar jetzt wieder alles normal laufen sollte!
Ich hab ihr auch angeboten komplete Einsicht über meine Einahmen und Ausgaben sie wollte das nicht, aber glaubte mir auch nicht das ich das Geld nicht habe!
Zudem wurde der Sohn der noch 12 J. hat von dem Jugendamt mir zugesprochen weil er massive Probleme in der Schule hatte und auch kurz vor der Psychatrie war, und in der Sonderschule war er schon lange, 1,5j. seit wir getrennt lebten, dann hab ich mich dafür eingesetzt das der Junge zu mir kommt und er ist set Juli dieses Jahres bei mir auch gemeldet(Wunder gibts noch), geht bei mir in die Schule, also bei mir in meinem Stadtteil.
Ich bezahle zusätzlich Privatunterricht damit er Erfolg in der Schule hat. Das alles hat wunderbar geklappt bis jetzt und der Sohn ist jetzt seit diesem Schuljahr in einer "normalen" Schule und seine Leistungen sind auch ganz gut! Ich werde mich dafür einsetzen das er bei mir auch weiter bleiben darf, wenns klappt, wennigstens bis er in die Lehre kommt(es gibt immer wieder Momente wo er auf meine Hilfe bei seiner Schulaufgaben braucht und die Möglichkeit des Rückfalls sind noch real)!
Problem ist auch das sie nicht arbeiten möchte(ihre eigene Aussage mir gegenüber) hatte aber Arbeit in Festanstellung, sie hat von sich aus gekündigt!
Ok, das befreit mich nicht von meiner Pflicht, das meinte ich auch nicht, nur will sie ihren Lebensunterhalt auf Grund des Unterhalts führen?! Ich denke dass das Geld den Kindern in erster Linie zusteht Problem ist auch was wenn ich wieder in solche schwierige Situation komme und kein Geld habe?!
Wärend der Zeit seit der Sohn bei mir ist hab ich ihr den Unterhalt für die Tochter bezahlt und das Kindergeld von dem Sohn hab ich ihr auch überlassen. Mehr hatte ich leider wie bereits beschrieben selber ned! Den Teil vom Unterhalt für meinen Sohn den ich nicht bezahlen musste hab ich für den besagten Privatuntericht, Monatskarte und die Verpfelgung in der Schule inverstiert, also hatte ich keien Geldwerten Vorteil seit er bei mir ist weil ich ja dieses für den Jungen ausgegeben habe.
Wir haben keinen Titel, bedeutet das "Es wurde vom Gericht geregelt"? Also vom Gericht haben wir nichts, wir haben uns ausergerichtlich geeinigt, es klappte auch wunderbar zwischen uns wir stritten uns nicht es gab keinen rosenkrieg, nichts!
Bis auf die letzten drei Monate wo ich das Geld nicht bezahlen konnte!
Hier nochmal die daten:
Einkommen 2150€
------------------------
Ausgaben: 725€ Miete
350€ Darlehensrate(noch aus der Ehezeit übrig geblieben)
50€ Darlehen für Möbel(weil ich aus unserer Wohnung ausgezogen bin brauchte ich Möbel)
// 135€ Zusatzunterricht für den Sohn der bei mir noch wohnt kann weggelassen werden
// 39€ Monatskarte für den Sohn wenn er bei mir Wohnt kann auch weggelassen werden
60€ Monatskarte(ich fahre mit der Bahn zu Arbeit)
80€ Telefon & Internet( Pauschal so in etwa kommts hin)
20€ Unfallversicherung
503€ Unterhalt für beide Kinder aus der letzten Berechnung
// oder 250€ für die Tochter wenn der Sohn bei mir wohnt
-------------------------------------------------------------------------------------------
Zusammen 1788€, ohne das ich mir eine einzige Semmel gekauft habe!
Dazu kommen noch TV Gebühren und Zahlungsrückstand für die Gebühren die ich nicht zahlen konnte
und Nachzahlung für die Heizung und Strom(wie hoch die ausfallen werden weiß ich leider noch nicht, aber ich werde sicher nachzahlen müssen!)
Bleibt für mich 362€ zum Leben, wenn der Sohn weiter bei mir bleibt, dann wird sich der Unterhaltsbetrag nach unten korrigieren, aber es kommen die auskommentierten Zeilen dann zu geltung!
Ob meien Ex Einkommen noch hat weiß ich leider nicht, ich weiß nur noch aus unserem letztem Gespräch das sie nicht arbeiten möchte auch keine geringfügige bzw. minderwertige Jobs (O-Ton"ich putze nicht"), sie hatte einen Job in Festanstellung als Pflegerin den sie selber gekündigt hat, darf ich überhaupt verlangen das sie mir Auskunft über ihr Einkommen gibt?
Ich hoffe jetzt sie sind mir nicht böse das mein Text so lang ausgefallen ist, ging leider ned anders.
Mit freundlichen Grüssen
VaterH
Hallo Forum,
diese Frage war schon oft gestellt leider kann ich mit den Atworten wenig anfangen, deshalb stelle ich die auch neu rein, und entschuldige mich dafür!
Die letzte Unterhaltberechnung war vor einem Jahr als ich noch Lohnsteuerklasse 3 hatte, jetzt will die Anwältin meiner Ex-Frau wieder den Unterhalt berechnen, nach der neuen Lohnsteuerklasse 1 verdiene ich eigentlich weniger und nicht mehr, aber meine Frage ist welche Gesetzesgrundlage regelt die neuberechnung?
Es heisst alle 2 Jahre, oder? Auser es besteht Verdacht das ich mehr verdiene, aber hier würde es mich auch interessieren wo das geregelt ist? Also konkret welche Paragraphen regeln dies??
Ihre Anwältin hat mir angedroht dass wenn ich nicht die Einkommensnachweise übersende wird sie dies per Gerichtsbeschluss anfordern!
Ist das möglich?
Damit ich noch über die Runden komme hab ich zum teil auch 400€ Job gemacht, wird der auch in die Neuberechnung herangezogen, ohne den hätte ich garnicht überleben können!?
Besten Dank
VaterH
Hallo Forum,
ist der Kindesunterhalt von der Lohnsteuer absetzbar?
Wenn die Eltern geschieden sind und der Betrag den Vater an die Kinder bezahlt, ist dieser Betrag von den Steuern absetzbar???
Und welche Steuerklasse ist jetzt zu wählen für mich, ich hab die 1 jetzt!
Ein Kind wird ab diesen Monat bei mir wohnen, soll ich dann die Lohnsteuerklasse ändern von 1 auf x?
Besten Dank
VaterH
Hallo,
das heisst das egal wie die Rechtsprechung im Heimatland ist, ein deutsches Recht angewendet wird, hab ich das jetzt richtig verstanden?
Mich interessiert aber auch, kann dieses Urteil was in Deutschland ausgesprochen wurde, im Heimatland annuliert werden!?
LG
VaterH
ich wart erst mal ab nach der scheidung, muss es doch 4 wochen zum "wiederspruch"(sorry ich weiß nicht wie das heißt) geben?
wo mann wiedersprechen kann etc.!?
Hi,
das meinte ich auch, aber irgendwie interessiert es die Richterin nicht, hat mir auch mein Anwalt gesagt,
das dies nicht von Ihm kommt sondern von der andere Seite
LG
VaterH
Hallo Danielo,
aber du hast es eben gesagt, schau mal:
Zitat
wenn sie keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben
HABEN WIR ABER, DIE GEMEINSAME STAATSANGEHÖRIGKEIT
auch vor der Ehe, während der Ehe (meine Ex wollte die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen) schon immer haben wir die selbe Staatsangehörigkeit!
dann weiter:
Zitat
Gleichzeitig mit der Scheidung führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch, allerdings nur, wenn sich die Scheidung nach deutschem Recht richtet.
Ist es nicht eindeutig das hier die Bedingung für das anwenden des deutschen Recht's garnicht existiert???
Darum wundert es mich auch, wieso hier das Deutsche Gesetz im vollen Umfang angewendet wird!
LG
VaterH
Hallo,
danke dir für deine Antwort, nur wir haben nicht in Deutschland geheiratet, auch dass das Deutsche Familienrecht angewendet wird ist falsch, das bestätigte mir auch mein Anwalt, es wird das Familienrecht unseres Landes angewendet, darum wundert es mich auch warum der Versorgungsausgleich angewendet wird. Bin nur verwundert, und möchte gern wissen warum, das werde ich auch meinen Anwalt fragen :).
Was aber richtig ist, ist die Sache mit den Kindern, das wird nach dem Land geregelt wo man lebt, in meinem Fall BRD, aber das ist nicht strittig, damit hab ich auch kein Problem.
LG
VaterH
Hallo,
kann mir jemand den Versorgungsausgleich erläutern, dazu hab ich 2 Fragen?
Frage 1:
Ich weiss nur dass meine Arbeitszeit mit der Ex geteilt wird, aber was heisst das genau für mich!
Hier ein einfaches Beispiel als Frage:
Bsp.:
Wenn ich in der Ehe 20 Jahre gearbeitet habe(in DE), dann wird mein Rentenanspruch mit der Ex geteilt,
also, wenn ich Anspruch auf, Bsp. 1000€ Rente habe, heißt das dann das mir meine Rente um 500€ gekürzt wird??
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Frage 2:
bei Ehepartnern die aus dem Ausland kommen und auch nach dem Gesetz des Heimatlandes getraut worden sind, wird dann auch der Versorgungsausgleich durchgeführt auch dann, wenn dieses in ihren Heimatland nicht bekannt ist, bzw. nicht existiert???
Kann das Gericht in Deutschland diesen aufzwingen???
Danke
VaterH
Hallo Horst,
sorry für die späte Antwort, der Anwalt ist der selbe, bleibt auch weiter der selbe.
Aber deine Tipps für die Ferien finde ich sehr gut, hab nicht daran gedacht, mist, hab dem Anwalt dann das selbe gesagt. Hoffe das klappt auch, das einzige was mir noch Sorgen macht ist die Düsseldorfer Tabelle, wie kommen diese Leute auf die Summen nur, lol, mir bleiben ca. 250 Euro zum leben übrig
Problem ist das ich in Brutto zu viel verdiene, aber nach Abzug mit Steuerklasse 1 bleibt nicht gerade viel!
Aber danke für die guten Infos!!!
VaterH
Hallo Forum,
wer kann den die Höhe des Unterhalts berechnen, ich selber kann das nicht, evtl. der Anwalt oder wer genau?
Besten Dank für die Infos!
VaterH
Du hast deinen eigenen Vater verklagt?? WOW!
und dann auch noch das hier:
Ich möchte nicht unbedingt mehr Kontakt als nötig
Aber sein Geld hast gern!?
LG
VaterH
Du hast deinen eigenen Vater verklagt?? WOW!
Sie haben absolut recht, hmmm, wie kommen diese Leute überhaupt auf die Summe???
Und das was Maren sagt kann ich nicht nachvollziehen, und wer spricht über nicht zahlen, es geht ums "zahlen können", ich habe auch gerade mal 200 euro zu verfügung im Monat, dafür meine Ex jetzt 1200 NETTO und muss nicht mal arbeiten!!!! Ich wäre froh wenn meine Kinder bei mir wohnen würden, ich würde kein geld von der Ex verlangen, die Kinder aleine wären mir genug um glücklich zu sein!
lg
VaterH
Hallo,
danke dir für deine Antwort, wird wohl harte Zeit sein, aber ich wollte so oder so nicht auf mein Sorgerecht verzichten, ich verstehe nur nicht was genau rechtlich gesehen "Aufenthaltsbestimmungsort" bedeutet, was darf die Frau mehr als ohne diesen??? Hat sie mehr Rechte dadurch oder anders rum, werden mir rechte entzogen dadurch???
Kann sie mir den Umgang mit meinen Kindern verweigern dadruch, die Frau aus dem Jugendamt hat mich mehrmals gefragt ob ich wirklich den "Aufenthaltsbestimmungsort" der Frau überlassen möchte, weil dann kann sie z.B. mir die Kinder verweigern wenn wir zusammen in den Urlaub fahren möchten, z.B. sie gibt die Pässe nicht her damit wir fahren können(auch wenn die Kinder das wollen)??
Hier muss ich noch 2-3 Sachen dazu sagen, meine kinder sind 14 und 11 jahre alt(dürfen sie auch selber was entscheiden) und wir sind nicht deutsche, wir haben zwar unbegrenzte Aufenthaltserlaubnisse, aber die Staatsbürgerschaften haben wir nicht!
Ich habe kein Problem mit zahlen, sind ja auch meine kinder, aber den Umgang mit ihnen darf mir keiner verweigern oder strittig machen!
Kannst du mir eventuell den Begriff "Aufenthaltsbestimmungsort" und seine bedeutung erklären??
Vielen Dank!!!
VaterH
Hallo Forum,
ich bin nicht glücklich über die Arbeit meines Anwalts, und würde am liebsten einen anderen mit der Scheidung beauftragen, aber wie kann ich das schmerzlos machen??
Irgendwie bemüht er sich nicht wirklich mir zu helfen, unsere Treffen dauern keine 5 Minuten, wie will der mich so vertreten, und ich werde auch von ihm schlecht beraten, z.B. gestern hatte ich einen Termin im Sozialamt die Frau wollte mir meine rechte im Umgang mit meinen Kindern erklären die ich als Vater nach der Scheidung habe, und dabei hat sie mir den
"Aufenthaltsbestimmungsort" erklärt, darüber hat mein Anwalt kein Wort gesagt, ich bin damit einverstanden das die kinder bei ihr wohnen, aber nicht das meine noch Ehefrau so viel macht über die Kinder hat und mir jederzeit damit den Umgang verbieten kann, also wie kann ich am einfachsten den anwalt wechseln und macht es sinn, was ist damit verbunden etc.!?
Für die Scheidung wurden "Prozesskosten" bewilligt, und er hatte auch schon einige Briefe geschrieben, auch an die Anwältin meiner Frau und an das Gericht!
Besten Dank für eure Hilfe
VaterH
Hallo Forum,
ich habe vor einiger Zeit einen Link gefunden zu einer Seite auf der man das Formular downloaden kann, was das Umgangsrecht mit dem Kind-ern bestimmt.
Also es sind umfassende Rechte wie Besuchsrecht, Auskunftsrecht(auch aus der Schule) etc. eingetragen und festgehalten.
Ich weiß leider nicht mehr wo ich das gefunden habe, kennt vielleicht jemand diese Seite oder eine andere die dieses Formular anbietet!
Besten dank für eure Hilfe
VaterH