Beiträge von it´sMe

    Hallo
    ich hab zunächst mal mehr als einen Sohn und hier geht es um meinen Jüngsten.
    ist ja mal ein Ding aber beide haben eine familie und die Kinder sind mal grad 3 Monate auseinander.
    Der älteste Sohn hat mitlerweile eine Wohnung gefunden und ist schon umgezogen.
    mein jüngster konnte bislang nicht weil meiner Schwiegertochter zwischenzeitlich schwer krank war.
    und wie unglaublich unverzeihlich von mir ich hab doch tatsächlich einen Tippfehler gemacht und die qm zahl nicht richtig angegeben.
    Steinige mich.
    ist natürlich auch absolut unverzeihlich das mein Sohn kein Internet ha, schämen sollte er sich. Wie kann es sein das die Mutter hier mal nachfragt.
    Super nett von Dir das Du meine Fragen hier so gewissenhaft liest . Fun ist was anderes wenn das eigene Kind in der Klemme steckt mit kranker Frau in einer zu kleinen Bude mit so einer Auskunft von der ARGE


    Danke

    Hallo an Alle



    mein Sohn hat vor ca. 3 Monaten einen Umzug als notwendig genehmigt bekommen da er zur Zeit mit siener Familie (Frau und Baby) in einer 1 Zimmer Wohnung mit 35 qm wohnt.
    Nun hat er endlich eine passende, angemessene Wohnung gefunden da sagt ihm sein Sachbearbeiter er müsse die Kaution aber selbst bezahlen weil er die Kaution für die jetzige Wohnung ja auch selbst gezahlt hat :confused::confused: ( hab ich ihm damals gegeben weil er die Whg. sonst nicht genehmigt bekommen hätte)


    Mal davon abgesehen das ein Vermieter die Miete bis zu 6 Monate einbehalten darf ( mein ehgem. vermieter ist erst nach einem Jahr damit rausgerückt) und das Geld somit ja gar nicht zur Verfügung stehen würde, kann das tatsächlich wahr sein?? der Umzug wurde doch als notwendig genehmigt, ohne das da gesagt wird das die Kaution selbst zu bezahlen wäre , wovon auch:confused:


    ratlose Grüße
    Glenna

    und lass dir aus wirklich anstrengender Recherche und Erfahrung sagen: wenn du diese Wohnung beziehst obwohl das Amt sagt zu Teuer/ zu Groß , what ever dann bekommst du keine Kaution gezahlt und keine Geld für den Umzug.
    das ist mal sicher .


    LG
    Glenna

    Danke Kitty :-)
    irgendwie würd ich die Kaution für ihn schon zusammen kratzen wenns denn gar nicht anders geht. Den Antrag stellt er auf jeden Fall . Der Zirkus mit dieser Umzugsangelegenheit geht nun schon etliche Runden und so langsam hab ich schon ein Karusell im Hirn von " in 100 Foren Fragen stellen" :-D
    aber die Antworten fallen doch so aus das die Kaution übernommen werden muss ( egal in welchem Bundesland nun auch immer) da ein Umzug schon als notwendig genhmigt wurde....


    Ich fahr zur Kur :-D wenn das alles durch ist



    LG
    Glenna

    Hallo Kitty,
    danke für deine schnelle Antwort. Die "neue" Arge möchte die(gute) Begründung warum mein Sohn nun ausgerechnet dort hinziehen will und die "alte" ARGE sagt KdU und alles andere muss vom neuen Bundesland genehmigt werden.
    Das er auch ohne supertolle Begründung umziehen darf (ein Umzug wurde ja genehmigt)ist klar solang die neue Miete angemessen ist. Das ist auch nicht das Problem. Es geht darum ob die Kaution wirklich nicht übernommen werden muss wenn kein besondere Grund vorliegt in dieses Bundesland umzuziehen.


    manchmal könnt ich echt heulen :-(

    hallo,
    Garage oder Stellpaltz muss immer von Dir bezahlt werde.
    Die Wohnung ist von der qm Zahl zu groß. OB sie dir wegen der Miete ,die dann ohne Garage/stelllatz ja wohl im angemessenen Rahmen wäre, bewilligt wird kommt da wohl auf den jeweiligen Sachbearbeiter an.
    Anspruch darauf hast du jedenfalls nicht.
    Der ARGE ist es auf jeden Fall ziemlich egal ob man nun gerne in die Nähe der Eltern sein möchte oder irgendwohin will wo`s schön Grün ist (eigene Erfahrung) .Bei denen geht`s um Notwendigkeit des Umzugs ( ist bei Dir ja gegeben) um qm und Höhe der Miete.


    aber versuchen würd ich es mal, mehr als nein sagen können sie ja nicht



    LG
    Glenna

    Moin Forengemeinde :)



    darf ein Bundesland den Zuzug von HartzIV Empfängern aus einem anderen Bundesland ablehnen auch wenn ein Umzug als notwendig genehmigt wurde?
    Wenn ja mit welcher Begründung?



    LG


    Glenna



    so, mittelerweile weiß ich das nicht abgelehnt werden darf. Allerdings hab ich grad gelesen das, wenn man "ohne besondere Begründung" in ein anderes Bundesland zieht, die Kaution nicht von der neuen Arge übernommen wird .
    Weiß jemand mehr darüber? auch nicht als Darlehen?

    hallo :)
    bitte wende sich doch an das Jugendamt, die haben wirklich Ahnung was du machen kannst. Auf jeden Fall kannst du schon mal Unterhaltsvorschuss bekommen. ..Das Jugendamt geht da sozusagen in Vorleistung und versucht dann das Geld vom Kindsvater wieder zu bekommen.
    Du hast ebenfalls Anspruch auf Elterngeld und Beihilfe für die Kleine.
    hmm, soweit ich weiß hast du auch mit 18 schon Anspruch auf angemessenen Wohnraum wegen des Kindes..aber genau sagt dir das Jugendamt.


    ich wünsch dir ganz viel Erfolg :)


    LG


    Glenna

    Moin liebe Foris
    ich wusste nicht wohin mit der Angelegenheit und hoffe ich bin in dieser Rubrik nicht ganz falsch-


    Mein Sohn soll eine Arbeitsförderung nach §16a bekommen. Was eigentlich ja nicht schlecht ist. einiges ist da aber völlig unverständlich und vom Fallmanager komt ein "ist eben so".....:mad:


    ich geb hier mal das rein was mein Sohn mir gemailt hat und hoffe das sich irgendwer damit auskennt/Erfahrungen hat..what ever


    zu näheren Erklärung: 1. mein Sohn hat einen sehr guten Realschulabschluss und eine S...teure Schulung zum Systemadministrator gemacht. Er arbeite nun schon zum x ten Male bei einer Einrichtung als 1 Eurokraft wo er für Kunden PC`s einrichtet; Webseiten verwaltet ect. trotzdem ,warum auch immer, noch keine Anstellung in Aussicht. Die FA wo er den 1 Eurojob macht ist auch in diesem Förderprogramm nach §16 a. Mein Sohn soll aber nun als werber für eine Radtourveranstalter den Telefonverkäufer machen :mad:.... ich verssteh die Welt nicht


    so, nun die Mail:
    Hallo Mom,
    Kannst du dich mal in deinem Forum über §16a / §16e stellen informieren?, ich bekomme einfach nichts richtiges heraus.
    Also, ich habe ja dieses Stellenangebot bekommen. Dort steht drinnen, dass ich € 1.172,41 brutto verdiene, das wären so um die € 800 Netto... kläglich wenig also. Nun sind einige Leute in der AI-W auf §16a Basis angestellt worden und verdienen aber um die €1.200 Netto!
    Ich habe bei Team-Arbeit angerufen und nachgefragt, der Herr Luers erklärte mir das sich der Lohn daran richtet, welchen Schulabschluss man hat und/oder welche Ausbildung man gemacht hat, ich weiß aber das mein Kollege weder das eine noch das andere hat und trotzdem € 1.200 Netto verdient.
    Ich werde mal wieder nicht schlau aus dem ganzen scheiss, darüber hinaus ist der "Soziale" Träger SBB, gleichzeitig eine Kommerzielle Personalagentur, das ist alles einfach nur noch Pervers was abgeht.
    Ich habe nur Informationen der ARGE Düsseldorf gefunden, laut dieser Seite scheint es eigentlich ein einheitlicher Lohn zu sein und die € 1.656,90 Brutto die dort aufgelistet sind stimmen auch mit dem Lohn meiner Kollegen bei der AI-W überein.
    http://www.arge-duesseldorf.de/index.php?cm_id=jobperspektive



    in der Hoffnung auf Erleuchtung


    LG
    Glenna

    @ Sternenfee
    bist du ganz sicher das du nicht bei der ARGE angesstellt bist?? oder bekommt man eventuell von denen `ne Prämie wenn man auf ALG II Empfängern herumhackt und das auch noch in einem "Tonfall" der unter aller S.. ist.
    Da bin ich für jeden Froh der dich nicht zur Sozialarbeiterin hat.

    Hallo lliebe Leute


    meinem Sohn wurde der Antrag auf Umzug abgelehnt- Er hat zur Zeit eine zwei Zimmer Whg. mit 40 Qm wohnt dort mit siener Partnerin und der 3 Monate alten Tochter . Die ARGE lehnt den Umzug ab weil sie die Wohnung als ausreichend / angemessen befindet. Gesamtmiete (inkl Hzg) 467,00 die angestrebte Wohnung würde 475,00 inkl, Heizung kosten hätte 3 Räume bei 64,6 qm.


    Kann mein Sohn eigentlich sofort Klage beim Sozialgericht einreichen oder muss das erst mal durch alle Instanzen abgelhnt werden?


    Ps. Die Kaltmite der "neuen" Wohnung wär sogar niedriger als die der jetzigen.
    leider kann keiner die Kaution übernehmen sonst würden sie jetzt einfach umziehen

    hmm, ja eigentlich denk ich ja auch so, ist aber diese Arbeitsförderung nicht auch eine Sozialleistung ? wenn vielleicht auch im weitesten Sinne.
    Immerhin werden ja 75% vom Lohn öffentlich gefördert/gezahlt. Ich find aber auch nirgendwo `nen HInweis auf irgendwelche Pflichten bezüglich der Ortsbezogenheit oder so :(
    angeblich weiß ja nicht mal die ARGE wie das ist. Darum hatte ich gehofft das irgendwer damit praktische Erfahrung gemacht hat.
    Das weitere Problem wär ja das die Familie eine Bedarfsgemeinschaft ist die nicht allein von seinem künftigen Lohn würde leben können.
    alles so verzwickt :(:(



    Glenna

    Guten Tag,
    ich hoffe ich bin hier in dieser Rubrik richtig.
    Mein Sohn bekommt ab Juni 09 eine arbeitsförderung nach §16a SGB II. Seine Familie hat sich gerade vergrößert und möchte gern umziehen. Die ARGE macht momentan da noch Schwierigkeiten da *in deren Augen* 42qm (2Zimmer) für Mann/Frau/Baby völlig ausreichend sind.
    Kann mein Sohn sich , sobald er in der Arbeitsförderung ist, sich als "freier Mensch :D" fühlen und dann wie jeder freie Verdiener umziehen ohne sich das genehmigen lassen zu müssen???Muss er vor Ort bleiben oder kann er egal wo auch immer hinziehen solang er weiter dem JOb nachgeht??


    Ich konnte trotz intensiever Suche keine Infos darüber finden. Tja, und der Fallmanger vom Sohn hatte nur ein riesiges Fragezeichen im Gesicht :confused::D


    Hoffe hier auf eine Tüte Erleuchtung


    lieben Dank schon mal
    it`s me Glenna :cool: