ratloser
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Was bei Dir abgegangen ist, ist heute fast an der Tagesordnung, wird nur nicht im publiziert, da viele von Ihren Rechten nicht gebrauch machen.
Hier hilft nur noch Klage beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen. Dies macht jede Rechtsberatung,
oder stelle einen Antrag für kostenlosen Rechtsbeistand in einem Sozialverfahren. Sozialverfahren sind kostenlos.Bringe die ganzen Mißstände ans Tageslicht mit Beweisen der bisherigen Vorkommnisse.
Widerspruch kann hier nicht gelten, da kein Aufhebungsbescheid ergangen ist.deshalb direkt Klage beim Sozilagericht stellen.
Stelle Antrag auf weiterzahlung bis zur Klärung durch das Sozialgericht.dann werden sie meistens hellhörig und werden die Angelegenheit auch achtsammer bearbeiten.
Also Antrag auf Rechtsbeistand beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Rechtsbeistände von Gewerkschaften sind aiuch zulässig bei Sozialgerichten.
Antrag auf Weiterzahlung bis zur Klärung des Sachverhalt durch das zuständige Sozialgericht bei der zuständigen Arge stellen.
Die Einstellung der Zahlung ohne Aufhebungsbescheid ist rechtswiedrig.
Also sofort beii der Arge auf sofortighe Zahlung mit dem Hinweis auf Einreichung einer Sozialklage drängen.
Direkt morgen hingehen, Donnerstag haben sie bis 18.00 uhr geöffnet.wenn Du nicht kannst, einen Deiner Elternteile oder einen bekannten mit einer Vollmacht ausstatten um dort vorzusprechen.
Ich hoffe, das ich Dir mit meinen Anregungen geholfen habe.
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne persönlich an mich wenden.
Musst nur hier einen Hinweis hinterlassen.
Habe die ganze Angelegenheit gerade für meinen Sohn zu Ende geführt mit Erfolg.
P.S. Telefonate bringen hier gar nicht und sind nur teuer. Nur schriftlich alles machen, für spätere Beweisunterlagen.
L.G. benedikt16