Beiträge von Kittiii

    es wär na nurn praktikum für ne woche, um zu guckn, ob er was taugt. das ist doch heut zu tage ganz normal. ich musste auch immer vorher probearbeiten oder n praktikum machen. und wegen einer woche kanns doch nich sooo schlimm sein

    Hallo!


    ich hab mal ne Frage, diesmal gehts nicht um mich, sondern um meinen Bruder.
    Er hat so ne Maßnahme vom Hartz IV BErufsberater (u 25) bekommen, wo er in einer Zirkuswerkstatt arbeiten soll. Das ist ja alles schön un gut aber nun hat er von einem Autohaus das Angebot bekommen, dort ein Praktikum zu machen un wenn er sich gut anstellt, kann er ab sofort ne Ausbildung dort machen. Nun führt sich der Berufsberater auf, dass das nicht geht, weil er bei dieser 1-jährigen Maßnahme mit machen muss und er kein Praktikum genehmigt. Hat sogar meine Mutter angerufn und sie deswegen voll angemault. Deshalb hat dann der Geschäftsfrührer beim Amt angerufn un die meinten dann, dass mein BRuder dann nicht versichert wäre und wenn er Geld von denen kriegn würde, wäre des Schwarzarbeit und des geht net.
    Wo ist da bitte der Sinn? Er hat da ne chance eine ausbildung zu bekommen. und diese maßnahme da bei dieser zirkuswerkstatt ist doch eh aufn jahr befristet, davon hat er doch auch nix??? kann ma da noch irgendwas machen? am montag muss er da zum vorstellungsgespräch hin..

    danke das ist ein guter tipp.
    musste heut zur berufsberatung und da durfte ich mich auch nochmal zu dem fall äußern. ich bekomm keine sanktion, weil man mir nicht vorwerfen kann, dass ich einmal nicht ans telefon gegangen bin. ist schon ne frechheit, dass die so nen aufstand gemacht haben, weil sie mich beim ersten anruf nicht erreicht haben. aber nun ist ja alles geklärt :-)

    zum glück hab ich mir aufgeschriebn, mit wem und wann ich telefoniert hab. hab das auch in mein antwortschreiben reingeschrieben, ich hoffe, dass reicht denen. Hab leider nur ein Prepaidhandy, da hab ich ja keine Rechnung. So ein Mist. Danke für eure Antworten

    Hallo.


    Ich hab mal ne Frage.. heut hab ich nen Brief von der Arge bekommen, mit ner Androhung einer Sanktion.


    im Juli musste ich mich bei einer Diakonie bewerben, die haben mich auf die Warteliste gesetzt, weil ich nix mehr von denen gehört hab, hab ich nochma angerufn und da war immer noch nix frei. nun kam heut der brief und da wird mir vorgeworfen, ich hätte da nimmer angerufn un die diakonie hat versucht mich zu erreichen, aber ich wäre nicht dran gegangen. dabei geh ich immer an mein telefon, und wenn ich grad mal net kann, dann ruf ich zurück. hab sogar extra denen ihre nr eingespeichert. mich hat niemand von denen angerufn. und nun droht mir das amt mir ner sanktion... is das rechtens? nur weil man angeblich ma nich ans telefon gegangen is? in der eeingliederungsvereinbarung steht doch, dass man immer schriftlich erreichbar sein muss und nicht telefonisch? ich soll nun dazu schriftlich stellung nehmen, aber wie soll ich des beweisen?

    ich möchte mich herzlich bei euch bedanken. sie hat endlich den antrag angenommen. das einzig ärgerliche ist nur, nach ner woche kam dann ein dicker brief zurück wo sie nun alles mögliche von mir haben wollen, 8 bdoppelbögen ausgefüllt, von 6 monaten die kontoauszüge.. ist das normal? weil bei dem antrag gehts ja um des geld für meinen freund, ich hab ja keins beantragt..

    eien frage hab ich jetzt noch. wie erklärt man denn der beraterin die genaue situation bei uns? und kann die dann trotzdem quittungen verlangen???

    also müsste es dann so in etwas passen?


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit bestätige ich, dass zwischen mir und Max Mustermann am 1.12.2008 eine vorläufige Kostenbeteiligung der Haushaltskosten in Höhe von 200 Euro monatlich im Hause Musterweg 1 in 11111 Musterstadt vereinbart wurde. Diese beinhaltet eine Beteiligung an Nebenkosten, Strom, Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Telefon, Kabelfernsehen und die Benutzung eines eigenen Zimmers, sowie Küche, Bad und Wohnzimmer in der Zeit, in der Max Mustermann übergangsweise in meinem Hause wohnt.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Danke für die schnelle Antowort.


    Da, die des ja schriftlich haben wollen, reicht es dann, wenn wir in etwas eine Bestätigung in dieser Form verfassen:



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit bestätige ich, dass zwischen mir und Max Mustermann am 1.12.2008 eine vorläufige Kostenbeteiligung der Haushaltskosten im Hause Musterweg 1 in 11111 Musterstadt vereinbart wurde. Diese beinhaltet eine Beteiligung an Nebenkosten, wie Strom, Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, etc. in der Zeit, in der Max Mustermann übergangsweise in meinem Hause wohnt.


    Mit freundlichen Grüßen,


    ....



    oder muss da noch was mit rein oder was weg? Kenn mich leider damit nicht so aus.

    Hallo. Ich hab mal eine Frage. Mein Freund wohnt seit ein paar Monaten bei mir, bzw. im Haus meiner Mutter. Er hat quasi übergangsweise ein Zimmer bei uns, nutzt Küche und Bad mit und gibt meiner Mutter dafür 200 Euro auf die Hand. Nun ist er ins Hartz 4 gefallen und die wollten einen Schrieb, dass er das mit meiner Mutter mündlich vereinbart hat. Heute war er beim Amt und als die Beraterin den schriftlichen Nachweis der mündlichen Vereinbarung gelesen hatte, meinte Sie, dass Sie Quittungen für die vergangen Monate haben möchte. Jedoch haben wir keine und sollen sie deshalb nachträglich ausstellen. Meine Mutter hat meinen Freund aber nicht irgendwie bei den Steuern eingetragen oder so, dass sie Mieteinnahmen hat oder dergleichen, weils ja nur eine Übergangslösung ist. Wenn meine Mutter nun QUittungen ausstellt, rennen die vom Amt damit dann zum FInanzamt und schwärzen meine Mutter an? Ohne die Quittungen bekommt er kein Geld. Ich weiß nicht, was wir nun machen sollen, oder ob es doch eine andere Lösung gibt. Kann mir eventuell jemand helfen?