Beiträge von hami1981

    Hallo!


    Ich danke euch schon mal für die Antworten!


    Meine Freundin verdient nicht zuviel, dass steht schon mal fest. Ich weiß auch schon das ich etwas von der ARGE bekomme, nur noch nicht wann!


    Deshalb wollte ich nur wissen ob die ARGE die Kosten für die Krankenkasse komplett übernehmen muß!

    Hallo!


    Ich habe mal eine Frage!
    Ich bin zur Zeit Arbeitsuchend und bekomme momentan noch kein ALG 2, da der Antrag noch bearbeitet wird. Meine Freundin arbeitet ganztags und wohnt bei mir. Wir sind also eine Bedarfsgemeinschaft!


    Nun die Frage!
    Wenn der Antrag auf Leistung zum Lebensunterhalt bewilligt wird, muß die ARGE meine Beiträge zur Krankenversicherung ganz übernehmen oder muß meine Freundin einen Teil dazu beitragen oder sogar die Beiträge ganz zahlen?


    Hoffe Ihr könnt mir da helfen!


    Danke im voraus!

    Hallo!
    Als die ARGE bei mir die Wohnverhältnisse überprüft hat, war meine Freundin gerade bei mir auf besuch. Die ARGE könnte ja Ihr Nummernschild überprüft haben!


    Zu dem Termin muß Sie ja erscheinen! Die ARGE hat in der Einladung ja schon mit Gericht gedroht.
    Ist das zulässig?


    Vielen Dank schonmal im voraus!!!!

    Hallo!


    Ich habe Alg 2 beantragt und warte darauf das es genehmigt wird. Dann bekommt meine Freundin einen Einladung von der ARGE. An diesem Termin wird Sie gefragt ob wir zusammenziehen wollen, ob wir heiraten wollen, oder ob wir uns trennen wollen. Dies könnten wir uns bis zum 09.07. überlegen. Danach wird entschieden ob ich Geld bekomme oder nicht. Die ARGE glaubt Ihr nicht das Sie bei Ihrem Vater wohnt.


    Was kann man jetzt machen ? Was soll man sagen? Darf die ARGE soetwas fragen?


    Ich bedanke mich schonmal im voraus!

    Hallo!


    Da die ARGE bei mir von einer BG ausgeht, obwohl meine Freundin nicht bei mir gemeldet ist, wollte ich mal fragen, ob die ARGE dazu berechtigt ist, Ihr Wohnverhältnis bei der gemeldeten Adresse zu überprüfen? Meine Freundin arbeitet übrigens Vollzeit und hat mit der ARGE nichts zu tun.


    Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

    Hallo! Ich bin neu hier und habe da mal ein paar Frage.


    Ich wohne alleine in einer Mietwohnung und meine Freundin wohnt bei Ihrem Vater und ist dort auch gemeldet. Jetzt habe ich am 17.02.2009 Hartz 4 beantragt und am 02.04.2009 kam ein Brief von der ARGE. In diesem Brief steht (Prüf-u.Ermittlungsdienst Missbrauchskontrolle). Es geht um einen Fragebogen "Wohn-u. Wirtschaftsgemeinschaft / Einstandsgemeinschaft" den ich jetzt ausfüllen muß. In diesem Brief wird jetzt also behauptet, dass meine Freundin bei mir wohnt.
    Jetzt meine Frage: Wie kann ich mich da am besten verhalten/was soll ich tun? Darf meine Freundin bei mir übernachten? Dürfen wir in einem Schlafzimmer zusammen übernachten? Darf Sie die Küche mitbenutzen? Dürfen Ihre Klamotten bei mir in der Wohnung sein?


    Hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt und vielleicht habt Ihr ja noch irgendwelche Internetseiten auf denen man soetwas nachlesen kann.