Hallo,
spreche mit deinen Unterlagen persönlich beim Sachgebietsleiter vor und verlange entsprechende Bescheide für einen eventuellen Widerspruch. Genossenschaftsanteile als Darlehen ist korrekt, die bekommst du beim Austritt wieder ausbezahlt (als Begründung). Ablehnung der Renovierungskosten ist auch korrekt. Bei Einzug müßte die Wohnung bereits renoviert sein. Es gibt auch Genossenschaften, die zahlen eine Tapezierbeihilfe für das Material. Falls du dir eine unrenovierte aussuchst, ist das dein Pech. Die Erstausstattung für die Wohnung hängt davon ab, ob es auch tatsächlich deine erste Wohnung ist. Das scheint aber auf Grund des Umzuges nicht der Fall zu sein. Waschmaschine nicht für eine Einzelperson, wird bei uns auch so verfahren. Der Regelsatz enthält auch Anteile für Dienstleistungen (Waschsalon etc.). Doppelkochplatte statt E-Herd ist auch korrekt. Die Verfahrensweise deiner SB ist nicht korrekt. Das hätte sie dir auch so begründen können + Bescheid. Am Ergebnis läßt sich allerdings nichts ändern. Beantrage notfalls ein Darlehen und kümmere dich über eine Möbelkammer.