Beiträge von Sternenfee

    @ Jana1987


    SGB V § 10 Familienversicherung


    u.a. nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lbj. und in Schul- und Berufsausbildung bis 25 + Wehr- oder Zivildienst


    Siehste lirafe, wir hatten beide recht. Zumindest jeder etwas. Studenten kommen bei mir ja nicht vor.

    @ Benny


    Findest du nicht, dass eine Vollfinanzierung einer Eigentumswohnung in deinem Alter sehr riskant ist?
    Es wird doch niemanden interessieren, wie du die Raten zahlst. Ich würde im Vorfeld schon mal die Schuldnerberatung einbeziehen. Aber die würden sicherlich einen Verkauf empfehlen.

    Hallo,


    der Bausparer besteht aber nicht bloß aus den gezahlten Beiträgen, sondern auch aus Prämien und Zinsen. Warum muss er denn überhaupt fällig werden. Wandelt doch den ganzen Quatsch um. Bekommen die Eltern das Geld eben später. Vielleicht erhält dann deine Schwester nicht mehr ALG-II. Ich bin daher immer für Geld ausgeben. Sparen kann manchmal auch nach hinten losgehen.

    @ lustig


    Ich schlage dir Folgendes vor: Zahle deiner Tochter per DA 164 € als Unterhalt, dann steht dir Kindergeld auch weiter zu. Also nie weniger Unterhalt zahlen als man Kindergeld erhält. Beim Wohngeld werden die Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt. Zahlt der Vater mehr (der Unterhalt steht bei Auszug deiner Tochter zu) und das Kindergeld wechselt auf ihn über, bist du vielleicht auf Grund deiner geringen Einkünfte gar nicht zahlungsfähig (Selbstbehalt bei Arbeit ca. 1100 €) und deine Tochter hätte mehr Anspruch auf Bafög. Du kannst als Selbstständige doch auch ALG-II beantragen. Lasse das mal prüfen. Warum willst du freiwillig von so wenig Geld leben, wo Horst wegen der Waschmaschine schon rumzetert.


    Ich kenne ja nicht deine Beweggründe, aber deiner Tochter und dir wäre damit mehr geholfen. Stehe für Rückfragen auch persönlich zur Verfügung.
    Nur mal so nebenbei, bei der Unterhaltsberechnung wird pro Elternteil jeweils ein halber Kindergeldbetrag abgezogen.

    @ FlowerRose


    Deinen Eltern bzw. deinem Vater steht Kindergeld zu, wenn er dir Unterhalt leistet. Versuche es doch einfach mal mit einem Abzweigungsantrag bei der Familienkasse auf Grund des eigene Haushaltes. Dein Vater wird dann angeschrieben, ob er Unterhalt bezahlt. Vielleicht hast du Glück.

    @ lirafe


    5. Na, super. Kann dir ja keine Antwort schicken, wenn dein Postfach voll ist . Und weil es heute schon spät ist und die ellenlange Antwort blöder Weise nicht gespeichert wurde, schicke ich sie dir nachmittags noch mal. Versprochen!


    1. + 2. Ich habe ja auch geschrieben, ich gehe davon aus, muss natürlich nicht sein. Hat ja auch keine klaren Angaben gemacht. Wenn er allerdings fertig wäre, wären ja die Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet.


    3. Mit der Familienversicherung erkundige ich mich noch mal. Oder ihr sucht selber mal im SGB V. Studenten habe ich im Allgemeinen nicht. Vielleicht hab ich was nicht mitgekriegt, bin gerade aus der Elternzeit zurück.


    4. Dafür telefonieren wir oft.


    5. Also, Postfach mal löschen! Dann antworte ich auch persönlich.

    Dann steht ihm doch aber bis 25 Kindergeld innerhalb der Ausbildung zu und damit kann er dann die Beiträge für die freiwillige KV bezahlen und der Rest (Essen, Unterkunft) geht über die Eltern. Ganz Genaue werden sagen, Kindergeld steht den Eltern zu. Stimmt, wenn sie Unterhalt leisten. Die KV würde dann in den Bedarf mit reinfallen und wäre von der Eltern, oder ggf. über die ARGE nach Antrag zu finanzieren. Aber ich kann mich noch mal genau erkundigen. Jeder Fall ist ja anders und alles habe ich auch noch nicht erlebt.
    Zusätzliche Zeiten für Wehr- und Zivildienst werden berücksichtigt, wie auch beim Kindergeld.


    LG

    Beantrage einen Vorschuss und hole dir die Lebensmittel über die Tafel. Für einen Beutel voll Lebensmittel ca. 1,50 € als Spende. Damit kommst du über die Runden. Für den 01. und 02.05. steht dir kein Leistungsanspruch zu. Erst ab Tag der Antragstellung. Hackt nicht immer soviel auf den SB rum. Die Antragsannahme wird meist zentral gemacht. Da schaut doch bloß einer schnell drüber, ob alle Unterlagen da sind. Damit es insgesamt schneller geht und die SB Zeit zur Bearbeitung haben. Die Bearbeitung macht dann schon dein Bearbeiter in der Leistungsabteilung. Und da dann noch mal vorsprechen, möglichst nett und nicht wie Horst, damit es schneller geht. War dein eigenes Verschulden und nicht vom Amt.

    @ Marcel 07112


    Also, bitte im Forum hier noch mal gründlich nachlesen. Neue, renovierte Wohnung zuerst genehmigen lassen. Anträge Erstausstattung, Umzugskosten (dürfte ja minimal bei deinen 7 Sachen ohne Möbel sein), Mietkaution stellen.
    Erstausstattung dürfte kein Problem als Beihilfe sein, da du ja noch keine Möbel hattest. Auf das leidige Thema Waschmaschine gehe ich nicht wieder ein. Kaution als Darlehen mit monatlicher Einbehaltung von 10%. Ist machbar. Dann auch bitte die Bescheide abwarten bzw. persönlich vorsprechen. Dann sollte eigentlich kein Stress entstehen, außer bei der Wohnungssuche.


    Dann viel Spaß beim Umzug. Bei uns (Sachsen) zahlt das Amt für eine Erstausstattung 700 €. Kann aber bei euch anders festgelegt sein.

    In der KV ist die Familienversicherung nur bis zur Beendigung des 23. Lebensjahres möglich. Danach erfolgt eine freiwillige Versicherung. Darauf wird man aber auch beim Ablauf hingewiesen. Wenn die Eltern eigenes Einkommen haben und davon gehe ich mal bei einer Eigentumswohnung aus, sind sie ggf. zum Unterhalt verpflichtet. Vorausgesetzt, die Ausbildung wurde zielstrebig durchgeführt. Wer seine Ausbildung ständig wechselt oder gar nicht erst durchführt, kann natürlich auch nicht ewig Unterhalt erwarten.
    Allerdings, es haben schon einige Kinder ihre Eltern auf Unterhalt verklagt.


    Ich schätze mal eher, deine Eltern haben die Nase voll gehabt, weil du bisher nicht aus der Hüfte gekommen bist. Du wirst schon am besten wissen, warum das hier nicht hergehört.


    Meine Tochter ist mit 16 von Sachsen nach Koblenz zur Ausbildung gegangen. Ist seit einem Jahr fertig und verdient ihr eigenes Geld und finanziert auch ihre Wohnung allein. Bei der Wohnungsausstattung haben wir ihr natürlich geholfen. Aber das haben wir gern gemacht, weil wir stolz auf sie sind. Es geht also auch anders.

    Na, dass dein Berater konkrete Vermittlungsvorschläge entsprechend deiner Berufserfahrung anbietet und nicht nur deine Eigeninitiativen kontrolliert. Du mit entsprechenden Lehrgängen bei einer Einarbeitung gefördert wirst. Dürfte für ihn schon problematisch genug werden. Drücke dir aber beide Daumen.

    @ Jana1987


    Es ging ja nicht um deine Widersprüche. Konnte auch keinen Paragraphen finden, den du angeführt hast. Wo steht bitte im SGB II, dass ein alleinstehender HIlfeempfänger Anspruch auf eine Waschmaschine hat? Das konnte Horst bisher auch nicht beantworten. Ausführungsbestimmungen und Richtlinien legen die Bundesländer selber fest. Sollte bekannt sein. Da sie ein Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen anführt, leben wir im selben Bundesland. Kann ja sein, dass bei euch großzügiger verfahren wird.


    Wenn du aber noch nicht mal weißt, bei welchem Gericht du eine Untätigkeitsklage einreichen mußt, sei bitte mit deinen Hinweisen vorsichtiger.

    Untätigkeitsklage reichst du beim Sozialgericht ein. Weißt du eigentlich, wieviel Verfahren bei so einem Sozialgericht anhängig sind? Die ARGE wird aufgefordert einen Bescheid zu erstellen. Über das Ergebnis des Bescheides wird da noch nichts ausgesagt.

    Hallo Lirafe,


    kann dir nicht antworten, wenn dein Postfach voll ist. Also löschen!


    In Punkt 5 muss ich dir widersprechen. Ausnahme: Bafögempfänger mit Kind erhalten Wohngeld.


    Kindergeld bis 25. Bei Männern wird Dauer des Wehr- oder Zivildienstes zusätzlich berücksichtigt. Stand aber nicht da.

    @ Jana1987
    farina


    Wie du siehst, laufen deine Widersprüche ja noch. Also doch wohl nicht so einfach.


    Sie hatte ja bereits eine Wohnung. Wer eine Wohnung mit Möbeln aufgibt, hat Pech. Entweder Möbel unterstellen bzw. verkaufen und später wieder gebrauchte besorgen. Eine Einbauküche wird sicher nicht genehmigt. Ich darf mal daran erinnern, dass es eine Grundsicherung auf Sozialhilfeniveau aus Steuerzahlungen ist. Bis zum 31.12.2004 lag der Regelsatz in der Sozialhilfe bei ca. 282 € + Einmalbeihilfen + Bekleidungsgeld + Weihnachtsbeihilfe. Man hat den Regelsatz erhöht und fast alle Einmalbeihilfen, außer für Erstausstattung und Kind, von Katastrophen wie Hochwasser, Brand usw. mal abgesehen, gestrichen. Das bedeutet, dass für Neuanschaffungen bei Verschleiß, auch renovieren, Rücklagen gebildet werden müssen. Einen E-Herd bekommst du gebraucht auch schon für 50 €. Wenn nach 7 Jahren deine Wohnung frische Farbe braucht, bekommst du auch nichts zusätzlich. Ein Eimer Wandfarbe kostet bei ALDI 10 €. Die Preise kennt auch deine ARGE. Die ARGE hat sie nicht zum Umzug aufgefordert. Die Wohnung hat sie sich selbst gesucht, nachdem sie eine Wohnung bereits wieder aufgegeben hatte und zu ihren Großeltern gezogen ist. Haue mal nicht alles durcheinander. Das ist wohl ein himmelweiter Unterschied. Umzugskosten standen gar nicht zur Debatte. Es hätte auch eine renovierte Wohnung sein können. Genossenschaftsanteile wie Kaution werden nach Auszug erstattet, daher Darlehen. Lediglich die KdU wurden genehmigt und selbst da bin ich mir nach der letzten Meinungsäußerung von ihr nicht mal mehr sicher. Man läßt sich das Mietangebot schriftlich vom Amt bestätigen. Erst dann unterschreibt man einen Mietvertrag. Falls du eine Waschmaschine genehmigt bekommst, melde dich mal wieder. Die Entscheidungen sind so korrekt, die Verfahrensweise hinsichtlich der fehlenden Bescheide im Verwaltungsverfahren nicht. Hätte sie vorher beim Amt nachgefragt, hätte sie sich viel Ärger erspart. Der Anwalt wird bei PKH ganz scharf auf die Bearbeitung sein.

    @ Horst


    Wo bitte steht im Gesetz, dass ein ALG-II-Bezieher Anspruch auf eine Waschmaschine hat?


    Und wie begründest du bitte die anderen Sachen? Da ist dir leider auch nichts eingefallen, außer sich aufzuregen und heißer Luft. Ich kenne als Sozialarbeiterin die Rechte meiner Betreuten, stelle regelmäßig die Anträge (SGB II und XII) und gehe auch notfalls in Widerspruch. Mir ist bis heute noch kein Sachbearbeiter dumm gekommen und das sicherlich nicht, weil ich ein Diplom habe. Da sitzen auch nur Menschen, die ihre Arbeit machen wollen und Stress haben und sich manchmal nicht in die Problemlagen der Hilfeempfänger hinein versetzen können.


    Sie wird ihre Ablehnungsbescheide erhalten und kann in Widerspruch gehen und auch vor dem Sozialgericht klagen. Wir werden ja sehen. Nicht der bekommt Recht, der sich am lautesten aufplustert.
    Du solltest mal sachlicher werden, lebt sich gesünder.


    LG vom Feechen