Beiträge von Sternenfee

    @ advocat


    Gefährliches Halbwissen, denn "Erstattungen aus Betriebskostenvorauszahlungen, die aus Zeiten ohne Leistungsbezug stammen, können niemals Einkommen sein, da es sich tatsächlich um beim Vermieter zu dessen Sicherheit hinterlegtes Geld des Mieters handelt. Dieses Geld hat der Mieter, bevor er es hinterlegen konnte, bereits als Einkommen erzielt, sonst hätte er es nicht besessen und nicht hinterlegen können. Somit stellt dieses Geld zum Zeitpunkt der Hinterlegung beim Vermieter bereits Eigentum und damit Vermögen des Mieters dar. Wenn der Vermieter dem Mieter also dessen als Sicherheit hinterlegtes Eigentum (Vorauszahlungen) wiedergibt, kann der Mieter daran kein Einkommen mehr erzielen, da ihm dieses Geld bereits in Form von Vermögen gehört. Die Wertung einer Nebenkostenerstattung als Einkommen wäre somit rechtswidrig. Dies steht auch nicht im Widerspruch zu § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II, da hier der Gesetzgeber lediglich von Erstattungen ausgeht, die der Hilfebedürftige als Leistungen zu den Kosten der Unterkunft vom Leistungsträger erhalten hat und dem Leistungsträger hier zur Verwaltungsvereinfachung eine Verrechnung mit seinen eigenen Leistungen ermöglicht. Hätten die Betriebskostenvorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten übereingestimmt, wären also die Betriebskostenvorauszahlungen geringer gewesen, hätte es keine Erstattung gegeben. Damit wäre der Erstattungsbetrag niemals beim Vermieter hinterlegt worden, sondern wäre beim Vermögenseigentümer verblieben und hätte somit zum Zeitpunkt der Erstantragstellung auf ALG II als Vermögen berücksichtigt werden müssen. Der Hilfebedürftige darf nicht schlechter gestellt werden (Schlechterstellungsverbot) als Hilfebedürftige, deren Betriebskostenvorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten übereingestimmt haben und die deshalb keine Erstattung erhalten haben und deren Vermögen somit auch als Vermögen berücksichtigt werden musste. Die Wertung einer Nebenkostenerstattung als Einkommen würde somit außerdem eine besondere Härte darstellen." Sorry, in meinen Fällen wurde noch kein Guthaben ohne vorherigen Leistungsbezug als Einkommen
    gerechnet. Vielleicht solltest du deinen nickname ändern.


    Hast du mal die Begründung deiner Einzelfallurteile nachgelesen? "...hätte darauf hingewiesen werden müssen." Macht unsere ARGE in Ihren Bescheiden, die schlafen nämlich auch nicht bloß. Und in den Durchführungsbestimmungen des Landkreises kann man es im Internet auch nachlesen. Da würde ich mir die Klage lieber sparen (Hast du eigentlich schon einmal erfolgreich geklagt?) und die Abrechnung pünktlich einreichen.

    Hallo Ahorn,


    du (oder deine Familie) kannst beim zuständigen Vormundschaftsgericht einen Eilantrag auf Betreuung stellen. Das hat nichts mit Entmündigung zu tun, auch wenn es hier von einigen Unwissenden so dargestellt wird. Der Betreuer hätte auch die Möglichkeit gemäß SGB X Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen, da du ja aus gesundheitlichen Gründen gehindert warst. In meinen Fällen wurden die Sperren alle aufgehoben.
    Betreuung nur so lange und in dem Umfang wie notwendig. Kann jederzeit auf Antrag wieder aufgehoben werden. Alles Gute für dich!

    @ Horst


    Wenn du nicht immer soviel mit dir selbst beschäftigt wärst, hättest du selber gelesen, dass er chronisch psychisch krank ist. Und da ist der Unterschied zu dir. Du verstellst dich nur, allerdings sehr erfolgreich.
    Du solltest nicht über Dinge schreiben, von denen du nicht die leiseste Ahnung hast oder deine Erfahrungen aus DDR-Zeiten (als BGLer, Parteisekretär oder IM) auf andere projezieren. Eine psychische Erkrankung kann man genau diagnostizieren und ist eine Stoffwechselerkrankung des Gehirns. Genau wie Diabetes z.B.. Dafür braucht sich niemand zu schämen. Und ich denke, die Stasi-Zeiten sind vorbei, wo anders Denkende mal schnell als verrückt erklärt wurden und in Waldheim gelandet sind. Mike schreibt ja selber, dass er krank ist.
    Das Problem bei psychisch Kranken ist, dass sie sich selbst ganz anders als ihre Umwelt wahrnehmen, ihre Meinungen ständig wechseln und Hilfsangebote oft nicht annehmen. Da du ja immer noch von deinen alten DDR-Zeiten träumst. Warst du eigentlich damals und heute in einer Psychiatrie? Dieser "beschissene" Sozialstaat, der zugegeben noch viele Schwachstellen hat, macht heute jedenfalls bedeutend mehr für psychisch, geistig und körperlich Behinderte als deine liebe DDR jemals hätte leisten können. Ja, wir haben noch zuwenig Plätze in sozio-therapeutschen Wohnstätten. Aber wo gab es die früher denn? Da gab es nur Massenanstalten ohne jegliche individuelle Förderung, in denen die Leute unter unmenschlichen Bedingungen verwahrt wurden. Ich habe Betreute, die auf Grund ihrer Minderbegabung und Alkoholismus, staatsfeindliche Äußerungen tätigten, die sie nach Waldheim gebracht haben. Die werden ihre Schizophrenie nie wieder los und reden immer noch von der Stasi. Und du wurdest auch zu DDR-Zeiten durch das Schulsystem geschliffen und wenn du Pech hattest, nach 8 Schuljahren mit Abgang Klasse 5 als Analphabet entlassen. Und wenn du dann auf Grund von Alkoholproblemen dein Leben nicht im Griff hattest und nicht arbeiten gegangen bist, wurdest du wegen Arbeitsbummelei und assozialem Verhalten eingesperrt. So toll war deine liebe DDR. Hinterher haben wir Rehabilitation und Entschädigung beantragen müssen. Wo waren denn die Suchteinrichtungen zu DDR-Zeiten? Was ist mit den Förderschulen? Das die Schulabgänger zu 20 % nicht ausbildungsfähig sind, liegt doch nicht nur am Schulsystem. Die Schulausstattung ist besser als zu DDR-Zeiten, Sonnabends kein Unterricht, die Lehrpläne sind teilweise reduzierter (10. Kl. Mittelschule nur 1 Fremdsprache). Die Jugend hat teilweise keinen Bock mehr. Wie auch, wenn sie die Einzigen in der Familie oft sind, die früh aufstehen müssen. Frage doch mal in den Förderschulen (G) und (L) nach, wieviele Eltern sich dort bemühen. Es gibt heute über die Reha-Abteilungen der Ämter für Förderschüler bessere Ausbildungsangebote als für "gesunde" Jugendliche. Die Eltern werden angeschrieben und erscheinen aber gar nicht erst. Da hast du von 20 vielleicht 2, die mitarbeiten. Und wie war das zu DDR-Zeiten? Da hat doch jeder mitgemacht, weil er Angst hatte, dem Jugendamt gemeldet zu werden und im Jugendwerkhof zu landen. Und was war mit den Rentnern? Die hatten 400 Ostmark und mußten noch zusätzlich arbeiten gehen, um sich was leisten zu können. Mensch Horst, deine Unwissenheit macht mir richtig Angst. Und dein Vergleich mit der Judenverfolgung hat dich heute völlig disqualifiziert. Juden wurden schon seit dem Mittelalter verfolgt. Sie durften kein Handwerk betreiben und waren so gezwungen, Geld zu verleihen. (Geschichte Kl. 6) Daher waren auch so viele wohlhabend und gebildet. Und diese zwei Dinge reichen schon aus, um Leute aus Neid und Mißgunst zu verachten (machst du ja tagtäglich) und zu verfolgen. Hitler wollte ihren Besitz. Der wollte keine unarische Intelligenz, die anders denkt. Warum glaubst du wohl, haben sie noch die Goldzähne in den KZ gesammelt? Und das Erschreckende ist eigentlich, dass es umgangssprachlich noch viele antisemitische Äußerungen gibt, weil die Leute einfach keine Ahnung haben.
    Horst, nun aber mal ehrlich. Der Spaß geht langsam zu weit. Ich verurteile niemanden, weil er krank ist. Aber es gibt heute viel bessere Hilfsangebote als früher, die jeder nutzen sollte. Das sind nämlich auch Leistungen dieses "beschissenen" Sozialstaates. Schönes Wochenende für dich!

    @ Horst


    Ich wußte gar nicht, dass du auch Analphabet bist. Sonst hättest du bemerkt, dass ich a.) nicht im Leistungsbezug stehe, mich aber auch dafür nicht ständig entschuldige, b.) erklärte, dass es Selbstständige in unserer Region auf Grund der hohen Arbeitslosenquote besonders schwer haben, c.) einen Hinweis auf mögliche Förderung im ländlichen Raum gegeben habe, d.) jeder mit seinem Geld machen kann, was er will, e.) auch Kitty und einen Anspruch auf Urlaub hat, f.) nie jemand behauptet hat, dass der RS üppig ist, g.) du einen Sprung in der Schüssel hast :-) und g.) gerade Stress mit der ARGE wegen deiner "verschwiegenen" Nebeneinkünfte.


    Im übrigen ist mein Hund abgerichtet und würde bei dir erstmal einen Lachanfall bekommen. So, nun meckere mal schön weiter!

    @ lirafe


    Habe ich selber gerade gemerkt. Das kommt davon, wenn man zu faul ist zum Nachlesen und du immer so weitschweifig wirst :-). Aber wie wird die Unterhaltszahlung beim Bafög berücksichtigt? Ist doch Einkommen, in beiden Fällen. Da du ja das Kindergeld bekommst und dein Sohn von dir Unterhalt.
    Also auch nicht ganz richtig, oder?

    @ lirafe


    Verstehst mich schon :-).


    Höherer Barunterhalt ist schon klar. Also er. Und das weiß die Familienkasse, dass er nur 72 € bezahlt und bekommt dafür 164 € KG? Dass darf aber nicht Horst hören. Könnte noch eine Einnahmequelle werden. Ich denke nachwievor, dass Abzweigungsantrag gestellt werden sollte. 4 Kinder (164 +164 + 170 +195) = 693 € : 4 = 173,25 € / Kind
    Da nur 72 € (beim Unterhalt wurde ja bereits ein 1/2 KG-Betrag berücksichtigt) gezahlt werden, bestünde ein Abzweigungsanspruch von 101,25 €. Und das wäre auch logisch.
    Sonst wäre es ja besser gewesen, den Unterhalt auf 0 setzen zu lassen und der Sohn hätte die 173,25 € für sich beansprucht. (Ich gehe mal davon aus, dass alle Kinder auf ihn laufen.)
    Da hat die Familienkasse bei deiner Beratung nur mit dem 1/2 Ohr hingehört. Da stimmt was nicht. Ganz sicher.

    Mike weiß, dass er chronisch psychisch krank ist. Ein eingeleitetes Betreuungsverfahren hat er abgelehnt. Das ist schade, da es nichts mit Entmündigung zu tun hat. Manchmal können wir leider erst helfen, wenn es schon fast zu spät ist.

    @ Horst


    Sie ist seit einem Monat krank geschrieben und nicht seit einem Jahr. Da kann die ARGE sich zunächst auf den Kopf stellen. Sie hat Anspruch auf ALG-II. Und einfach abschieben ins SGB XII geht auch nicht. Die müssen sich absprechen. Also mit Krankschreibung zunächst bis 6 Monate weiter SGB II.

    Wie ihr sicherlich auch eurem Bescheid entnehmen könnt, ist die BK-Abrechnung immer unverzüglich dem Amt einzureichen. Das Guthaben wird verrechnet, voraussgesetzt ihr ward 2008 auch das ganze Jahr im Leistungsbezug ALG-II. Damit ändert sich nichts an deinem Leistungsanspruch. Du solltest auch beachten, dass BK-Nachforderungen innerhalb der Fälligkeit (Zahlung wird meist 4 Wochen nach Zustellung der Abrechnung fällig.) beim Amt eingereicht werden. Sonst zählen sie als Schulden und müssen vom Amt nicht mehr übernommen werden.


    Warum? Weil nur die tatsächlich entstandenen Kosten übernommen werden. Das Amt hat ja innerhalb der KdU bereits eine monatliche Vorauszahlung der BK übernommen. War das Guthaben sehr hoch, können sie dich auch auffordern, die Vorauszahlung anpassen zu lassen.

    @ Horst


    Nee, Horst. Bewunderung brauche ich keine. Deine Aufmerksamkeit reicht mir schon. Du weißt doch, dass ich einen Vogel habe. Nur andere hätte sich nach 19 Jahren mit dem gleichen Partner nicht noch mal für ein 3. Kind entschieden. Bei einem Neuen fänden sie es normaler. Aber das braucht dich ja auch nicht interessieren bei meiner kleinen Gehirnmasse. Hast du eigentlich Kinder?

    @ lirafe


    Das Leben ist manchmal ungerecht und Arsch bleibt Arsch. Daran läßt sich oft nichts ändern. Nur an der Einstellung zu den Dingen. Du kennst meine Meinung.
    5x über die bekloppte Fee aufgeregt, die alles besser weiß und immer Glück hat und so gar nicht die Sorgen und Nöte von anderen nachvollziehen kann. Vergißt man mal für 5 Minuten seine Sorgen. Kann sie das wirklich nicht und ist sie bloß Sozi geworden, weil ihr nichts Besseres eingefallen ist?


    Und wer ist nun der Kindergeldberechtigte?
    (Wir wollten doch nicht mehr so persönlich werden, sonst kriege ich wieder Mecker.)


    LG Fee

    @ advocat


    So, habe ich das? Liegt mir gerade als Steuerzahler fern. Das waren lediglich Vermutungen zu den Eigentumsverhältnissen. Ich führe ja ganz gern mal einen Plausch mit einem GV. Aber man sollte ihn nicht unnötig zusätzlich belasten. Ist der Verweis auf die ZPO nicht auch schon Rechtsberatung?

    @ Horst


    Deine Meinungsäußerungen sind doch jedesmal ein Aufschrei nach Liebe. Ich bin erstaunt, dass sich unter den jetzigen Verhältnissen ein Arbeitgeber für einen Nebenjob findet. Der hat Mut.


    Vielleicht stellst du hier einfach mal eine Suchanfrage ein. "Horst sucht Frau" Dann ginge es allen mit Sicherheit besser. Noch besser wäre natürlich eine Berufstätige mit ausreichend Einkommen. Dann könntest du Hausmann machen und wärst endlich bei der Scheiß-ARGE raus.


    Die "dumme Tierarzthelferin" heißt neuerding tiermedizinische Fachangestellte. Nur mal so nebenbei.
    Und dass ich einen Vogel habe, weiß ich selber. Aber meine Diagnosen habe ich noch wirklich harmlos formuliert. Da hätte eigentlich hirnorganisches Psychosyndrom mit narzißstischer Persönlichkeitsstörung stehen müssen.


    Welchen Sinn macht es eigentlich, sich über einen Staat aufzuregen, der heillos überschuldet ist? Der Bildung und Sozialleistungen nicht ausreichend finanziert. Der Geld druckt, dass mit keinem Gegenwert
    gedeckt ist. Der Steuersenkungen verspricht und gleichzeitig den RS erhöhen will. Über Politiker, die Gesetze verabschieden, die sie in keinster Weise tangieren und nichts verantworten müssen.
    Was erwartest du von diesem Staat? An manchen Dingen lässt sich kurzfristig nichts ändern, Horst.
    Veilleicht kannst du aber deine Meinigung zu einigen Dingen bzw. Frauen ändern, damit es dir unterm Strich persönlich besser geht. Und dass ist es doch, warum es hier eigentlich gehen sollte. Hilfe zur Selbsthilfe.

    Also, wenn ihr die Geräte nicht gehören, dann teilt sie der GEZ mit, dass die Anmeldung ursprünglich doppelt erfolgte unter Hinweis auf den angemeldeten Mitbewohner einschl. Teilnehmer-Nr. und sie sich wieder abmeldet.


    Ferner können befreit werden Empfänger von BaföG, BAB und Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern leben.

    @ lirafe


    Na ja, altes Leiden von mir. Läßt sich so schlecht abgewöhnen. Wieso zahlt er nur 72 € Unterhalt und wer hat das festgelegt? Bei der Unterhaltsberechnung z.B. über das JA ist ja der 1/2 KG-Betrag bereits berücksichtigt. Die Familiekasse fragt beim Abzweigungsantrag definitiv ab, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt wird. Wenn er da nur 72 € zahlt, geht die Abzweigung meines Wissens durch.

    Na ja, da wird die berufstätige Rabenmutter mal nicht so sein :-)).


    Google mal beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, 3. , völlig neu bearbeitete Auflage Oktober 2008.


    Und hier das 3. Instanz-Urteil des Bundessozialgerichtes vom 04.01.08 B 14 AS 166/07 B


    http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthread.php?t=56550


    sowie L 6 AS 458/08 ER


    http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthread.php?t=59189


    Horst, das war kein Spaß! Aber nicht die SB quälen!


    So, und dann schreibt mal schön zurück, wer als erstes seinen MB durchgeboxt hat. Ich habe nämlich nur Zöliakie und das ist ja eindeutig erwähnt.
    Ach ja, und schön auf die Regelsatzanpassung (zum 01.07.) achten!

    Na, Horst käme ja vielleicht auch auf die Idee den Regelsatz für Frauen nicht weiter anzupassen, weil die ja weniger Gehirn haben. Das wäre ja schon mal erstes Einsparpotenzial.


    Aber unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, wer zahlt in 20 Jahren die Steuern? Schon heute sind 20 % Prozent aller Schulabgänger eines Jahrganges nicht ausbildungsfähig. Da kann man eigentlich bloß hoffen, nicht hilfebedürftig oder tot zu sein.