hallo.
also ich habe folgendes problem. ich bin fast fertig mit meiner ausbildung (in meck pomm) und möchte mit meinem beruftätigen freund aus Hamburg zusammen ziehen. Ich hab aber allerdings noch keine aussichten auf einen neuen job. wir wollten das als wg laufen lassen... nun is die frage, hab ich anspruch? wenn ja welchen bzw wie viel? ich muss aber dazu sagen das ich zum stichtag 02/06 der regelung schon einen eigenen haushalt hatte. können die mich zwingen ins elternhaus zurück zu gehen?
lg