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Gruß. Lirafe
(Ergänzung: Deine Freundin sollte dort Bafög beantragen, wo sie lebt; warum war das bislang nicht der Fall?)[/QUOTE]
hallo!
danke für die reaktion!also sie bezieht bafög bis juli, einschließlich!danach hab ich keine ahnung wie das bei ihr weitergeht!ob studienkredit oder studentenbafög.das bafög was sie jetzt bekommt muss beim zuständigen amt, wo die eltern auch leben, beantragt werden!
das kenne ich noch von meiner fachoberschulzeit.ich musste auch in heide bafög beantragen, obwohl ich schon länger in hamburg gelebt habe und auch volljährig war.
die wohnungen, die ich mir gesucht habe, liegt definitiv im rahmen von dem was die arge zahlt.ich habe hier so eine tabelle.wie z.b.
1 personenhaushalt
baualters-klasse/bezugsfertigkeit : 1988-2004
höchstwert nettokaltmiete : 423€
die wohnung die ich jetzt gefunden habe wäre wie folgt:
Baujahr: 1997
Kaltmiete: 416,79 EUR
Warmmiete: 591,58 EUR
Zimmer: 2,00
Wohnfläche ca.: 59,00 m²
meines erachtens nach genau was die arge bewilligen müsste!
bleibt nur die frage, ob die ihr die wohnung hier weiterhin übernehmen.zumindest auf weiteres!unsere jetzige wohnung liegt 30€ über dem nettokaltmiete-satz eines 2 personen haushaltes!