Beiträge von Torstenlouis

    1. wenn die steuererstattung jedoch nicht zur verfügung steht, da gleich von der bank eingezogen, dann ist es kein einkommen.
    2. da ber dispo wieder ausgeschöpft werden kann, ahbe ich meine zweifel[/QUOTE]


    Hi,
    Kann man sich auf 1. verlassen? Oder ist es nur Deine Meinung? Meine ist es auch!;)


    zu2(?) Die Staatsverschuldung steigt, warum soll es den Bürgern anders gehen?:confused::mad:

    Hi, Jajaje
    wir haben am 27.02.2009 eine Änderung zugeschickt bekommen, wonach das Guthaben von 4100,- auf 8 Monate aufgeteilt wird und ab 1. April anstatt 731,-€ nur noch 35,-€ Kosten für Unterkunft und Heizung + Leistung zur Sicherung 312,-€, für 8 Monate gezahlt. Weil natürlich das ALG2-Geld für Monat März vom Amt angewiesen war, sollen wir nun 453,-€ zu Unrecht erhaltene Zahlung des Monats März zurückzahlen.
    Laut dem Änderungsschreiben 27.02. zufolge gilt die Änderung ab 1. April und nicht ab 1. März?!
    Uns fehlen also ca. 508,-€ im Monat bei Kontstand MINUS....!
    Nur komisch, daß der Saldo schon bei Antragsstellung da war und jetzt immer noch. Die Aussage "wir zahlen nicht ihre Schulden", ist ja da schon einwenig verwundert, da die Schulden ja nicht in der Bezugszeit entstanden sind, sondern "Altschulden sind?!
    Danke und gute Nacht

    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Hab mich falsch ausgedrückt :rolleyes:. ALG2 wurde nur gekürzt - SORRY - auf Grundsumme und nun sollen wir noch ca. 450,- € für März zurück zahlen, da wir Zahlungen für Unterkunft und Heizung zu Unrecht erhalten haben. Muß nun wahrscheinlich Einspruch gegen "Anhörungsschreiben" ( gleich Widerspruchablehnung) einreichen und eventuell nen Anwalt aufsuchen?!
    Danke für weitere hilfreiche Tips.
    Torsten :)

    Hi, brauche mal HILFE.
    Meine Frau und ich + mein Sohn bilden ein Bg. Ich bin Selbständig als Kernbohrer. Nun haben wir eine Einkommenssteuerrückzahlung für 2007 im Februar bekommen (4100,-€). Die Summe ist das Ergebnis der Abfindung meiner Frau, da sie zuviel bezahlt hatte. ALG-Stelle stellte daraufhin die Zahlung ein. Auch der im Widerspruch geltende Punkt, eine Reduzierung unseres Dispos (wegen schlechter Firmenlage angestiegen) um diese Summe auf MINUS 2400,-€ wurde nicht berücksichtigt. Auch das ich wegen zu geringerer Einkünfte vom Amt für ca. 4 Monate 1400,-€ nachbezahlt bekommen habe ( zeigt die schlechte Auftragslage), hat auch nicht zum Ziel der Rücknahme von Streichung geführt, so daß wir wieder in Richtung - mächtiges Dispominus schlittern.
    Kennt da einer ein dafür entsprechendes Urteil? Man zahlt doch nicht aus Lust zuviele Steuern?!
    Klar kommen DIE nicht für Schulden auf aber wenn man in zwei Monaten auf dem gleichen Limit ist wie vor Steuerzahlung...?! Toll ist dann noch, es kommen noch 6 Monate!
    Vielen Dank Torsten