Beiträge von helli1

    Ich denke schon, denn die gehen sicher nicht davon aus das du deine freundin gestern erst kennen gelernt hast. oder ihr richtet ein zimmer so ein das die sehen das ihr nur ne wohngemeinschaft seid. die lebensmittel müssen dann auch im kühlschrank getrennt sein. der eine dieses fach der andere das fach. ich denke es wird angerechnet.

    Du mußt vorher bei der arge die Übernahme der Bewerbungskosten beantragen vorher gibt es nichts. Abrechnen kannst Du lediglich die schriftlichen Bewerbungen. Da mußt Du von jeder Bewerbung eine Kopie machen die Kannst Du einreichen noch besser ist wenn Du Absagen hast, die heftest Du an jene Bewerbung dran. Aber die wollen die Bewerbungen sehen(Kopien) es gibt max. 240 Euro im Jahr dafür.


    Du mußt vorher bei der arge die Übernahme der Bewerbungskosten beantragen vorher gibt es nichts. Abrechnen kannst Du lediglich die schriftlichen Bewerbungen. Da mußt Du von jeder Bewerbung eine Kopie machen die Kannst Du einreichen noch besser ist wenn Du Absagen hast, die heftest Du an jene Bewerbung dran. Aber die wollen die Bewerbungen sehen(Kopien) es gibt max. 240 Euro im Jahr dafür.

    Hallo, kann mir jemand helfen? Waren heute bei der Arge wegen Fortzahlungsantrag. Die Dame fischte sich einen Kontoauszug vom 13 Februar heraus wo die letzte Lohnzahlung meines Mannes drauf war. Erlaubt sind ja nur die Auszüge der letzten 2 Monate und das wäre bis 24.02.09. Jedenfalls sagte sie das der Lohn jetzt hinzugezogen würde bei der Berechnung des ALG II. Wir sind aber erst seit März wieder bedürftig. Wie geht das denn, ist so etwas denn erlaubt? Wir haben im Februar doch keine Leistungen erhalten wie kann sie jetzt den Februarlohn der ja eigentlich vom Januar ist (da rückwirkend gezahlt) einberechnen? Mein Mann ist offiziell ab März wieder arbeitslos. Ich habe keine Leistungen erhalten da mein Mann relativ gut verdient hat.

    Hallo, kann mir jemand helfen? Waren heute bei der Arge wegen Fortzahlungsantrag. Die Dame fischte sich einen Kontoauszug vom 13 Februar heraus wo die letzte Lohnzahlung meines Mannes drauf war. Erlaubt sind ja nur die Auszüge der letzten 2 Monate und das wäre bis 24.02.09. Jedenfalls sagte sie das der Lohn jetzt hinzugezogen würde bei der Berechnung des ALG II. Wir sind aber erst seit März wieder bedürftig. Wie geht das denn, ist so etwas denn erlaubt? Wir haben im Februar doch keine Leistungen erhalten wie kann sie jetzt den Februarlohn der ja eigentlich vom Januar ist (da rückwirkend gezahlt) einberechnen? Mein Mann ist offiziell ab März wieder arbeitslos.