Beiträge von richard

    Das das Amt ja über deine Wohnsituation unterrichtet ist würde ich die originalen Abrechnungen einreichen.


    Es ist richtig, eigentlich müsste das Amt komplett unterrichtet sein, zumal auch ein Außendienst bei mir war.
    Aber aufgrund der Betriebskostenabrechnungen ist ersichtlich das ich ja 60 EUR mehr zahle
    als mir das Amt für Unterkunft und Heizung zahlt.
    Ok, in meinem Mietanteil ist auch Strom und Gas zum Kochen mit eingeschlossen.
    Und ich weiß nicht mehr ob ich bei der Antragsstellung den Originalmietvertrag eingereicht habe.
    Ich habe bei der Antragstellung einfach alles mitgenommen und die haben alles was Sie brauchten kopiert.
    Die dortigen Sachbearbeiter kommen ja auf die merkwürdigsten Sachverhalte.

    Hallo,


    um keinen Fehler zu machen habe ich eine Frage zur Einreichung von Nebenkosten und
    Betriebskostenabrechnungen:


    Ich beziehe seit 2008 ALG2 und habe jetzt einen Weiterbewilligungsantrag gestellt.
    Nun wurde ich aufgefordert die Heiz und Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre
    einzureichen.


    Ich teile mir die Wohnung mit einer Frau (älter), wir stehen beide im Mietvertrag.
    Die Wohnung haben wir im Jahr 2000 zusammen angemietet.
    Ich habe in der Wohnung ein eigenes Zimmer.
    Zu Zeiten meiner Berufstätigkeit (sehr viel unterwegs) diente mir die Wohnung bzw. das Zimmer
    in dieser Stadt als Hotelersatz.
    Jetzt nutze ich diese Wohnung als meinen Hauptwohnsitz.
    Ich hatte im Jahr 2008 schon einen Kontrollbesuch vom Außendienst zur Überprüfung der Wohnung bzw. Wohnsituation
    Es wurde eigentlich nichts beanstandet.
    Da wir ja kein Paar (Lebenspartner) sind führen ja auch alles getrennt, ich habe meinen eigenen Kühlschrank, Bett, Telefon u.s.w..
    Ich erhalte 427,00 EUR für Unterkunft und Heizung vom Amt, überweise der Dame /Mitbewohnerin aber 480,00 EUR
    Mietanteil. Sie überweist die komplette Miete (also incl ihrem Anteil) dann an den Eigentümer.
    Dem Amt/Arge liegen meine Überweisungsbelege in Höhe von 480,00 EUR an meine Mitbewohnerin vor.


    In den Heiz und Betriebskostenabrechnungen von der Hausverwaltung sind wir aber beide als Adressaten aufgeführt.
    meine Frage:
    Sollte ich mir die Betriebs und Nebenkostenabrechnung noch einmal seperat von meiner Mitbewohnerin ausstellen
    lassen ? oder einfach die von der Hausverwaltung ausgestellten einreichen ?


    Danke für eine Antwort und eure Hilfe


    Grüße


    richard