Hallo,
wie ist der folgende Fall zu sehen:
Antragsteller hat Wohneigentum (Haus mit 2 abgeschlossenen Wohnungen)
eine Wohnung bewohnt er selbst mit seiner Frau (das ist eine Bedarfsgemeinschaft -klar)
Mutter des Antragstellers (Renterin monatl. Rente ca. 800 Euro) hat in diesem Haus ein lebenslanges Wohnrecht und bewohnt die andere Wohnung mietfrei .
Wird sie dann zur Einstehensgemeinschaft gezählt? Muss sie mit ihrer Rente auch für den Antragsteller aufkommen? Und wenn sie noch Vermögen besitzt (ca. 30 000 Euro) - wird das auch mitgerechnet?
Dieses Geld wird der Antragsteller irgendwann erben bzw. zur Hälfte da noch ein Bruder da ist.
Bitte um Hilfe.
LG