Beiträge von affok

    Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Möglichkeit, aber dann solltest du gleich einen neuen SB fordern.


    Laut Teamleiter ist es nicht möglich, sich einen neuen SB zuteilen zu lassen. Und selbst dieser sagte zu mir dass es bis zu einem halben Jahr dauern kann, zu prüfen ob das Geld rückläufig ist.
    Ich hab echt keine Lust mehr! :(
    Meine Monatskarte ist gestern abgelaufen und ich kann nichtmal mehr zur Arbeit fahren!


    Da bekommt man doch echt Lust - wie in Frankreich - Autos anzuzünden und Randale zu machen :mad:
    Wahrscheinlich wäre es im Sinne der Arge, wenn ich mich einfach mit ´nem Becher an den Hauptbahnhof stelle und Kleingeld schnorre ...

    ALG2 Leistungen können nicht gepfändet werden.


    In den ersten 7 Tagen nach Eingang gelten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Freibetrag, richtig. Aber darum geht´s hier nich ... ;)


    Nachdem ich nochmals die letzten Kontoauszüge mit Rechnungsabschluss etc. an meinen SB habe weiterleiten lassen, bekam ich heute einen Anruf vom selbigen ob ich ihn "verscheissern" wolle - wortwörtlich :eek:
    Muss ich mir wiklich betrügerische Absichten unterstellen lassen? :mad:


    Die Bank sagt sie könnte mir keine weiteren Auskünfte geben, aus denen hervorgeht dass besagtes Konto nicht existiert, da ich kein Kunde (mehr) bin und dieses Konto inzwischen nicht mehr im System sei.


    Ich werde mich morgen natürlich direkt an den Teamleiter wenden.
    Aber ich möchte, selbst wenn sich die Sache klären sollte, das nicht auf mir sitzen lassen. Was kann ich da tun? Dienstaufsichtsbeschwerde? :confused:
    Ich will mit diesem SB nicht mehr zusammenarbeiten!

    Das einzige was ich vorzuzeigen habe, ist ein Schrieb der Bank in dem steht, dass wenn die Pfändung nicht aufgehoben wird, mein Konto zum 12.10 gelöscht wird...

    (komischer Satz iwie, oder? :p )


    Dieser SB ist leider mein Ansprechpartner was Leistungen angeht. :mad:
    Werde morgen nochmal die Rechnungsabschlussauszüge bei dem Herrn einreichen bzw. wenn er diese auch nicht anerkennt direkt zum Teamleiter gehen ... vielleicht hilfts :(


    p.s.
    hab von nem Fall gehört, in dem jemand das Jobcenter erfolgreich gepfändet hat :D

    Bekomme die Leistungen vom Jobcenter und mein SB ist tatsächlich neu ... -.-


    Da seiner Aussage nach das Geld letzten Freitag raus ist wirds wohl ca. eine Woche dauern, die ich noch verkraften könnte. Vielleicht sollte ich dem Teamleiter trotzdem nahelegen den Kollegen nochmal zu schulen ... die ARGE hat doch so tolle Maßnahmen in denen Computerqualifikationen vergeben werden :p


    Danke schon mal für die Antworten :)

    Hallo ... ma wieder :rolleyes:


    Da mein Konto aufgrund einer Kontopfändung gekündigt wurde und ich noch keine neue Bankverbindung habe, habe ich meinem SB dieses schriftlich mitteilen wollen. Allerdings habe ich den Brief direkt in den Hausbriefkasten des Jobcenters geworfen - es lässt sich also nicht über die Post nachvollziehen, ob ich diesen denn tatsächlich abgeschickt habe :( Mein SB sagt er habe dieses Schreiben nicht erhalten und somit sind meine Leistungen auf das gekündigte Konto überwiesen worden. Meine alte Bank bestätigte mir, dass das Ganze zurückgebucht wurde.


    Nun war ich bei meinem SB, da er etwas Schriftliches haben wollte, aus dem hervorgeht, dass dieses Konto nicht mehr besteht. Das einzige was ich vorzuzeigen habe ist ein Schrieb der Bank, in dem steht dass wenn Pfändung nicht aufgehoben wird mein Konto zum 12.10 gelöscht wird. Doch meinem SB reicht dieses nicht, denn es könnte ja sein, dass die Pfändung aufgehoben wurde und ich nun doppelt Geld einstreichen will ... schön wär´s :o Die Bank sagt mehr als einen Rechnungsabschluss-Kontoauszug können sie mir nicht geben, da ich kein Kunde mehr bin und alles was danach kommt den Datenschutz verletzen würde.
    Ich habe meinen SB gebeten doch einfach zu checken, ob das Geld zurückgegangen sei - kann doch nich son Aufwand sein, oder? Da sagte dieser, dass es ca. ein halbes Jahr dauern würde und ich in dieser Zeit das Geld nicht bekommen würde! :eek:


    Was soll ich denn jetzt tun?
    Mein SB will einen Schrieb der Bank den diese mir nicht mehr geben kann, weil ich kein Kunde mehr bin ...

    Guten Tag,


    ich habe einen Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt, um damit eine Umschulung/Ausbildung zum Mediengestalter Bild u. Ton zu finanzieren. Ich habe bereits 4 Jahre in diesem Bereich gearbeitet, aber wie gesagt leider keine Ausbildung.
    Dieser Antrag wurde mündlich abgelehnt. Kurz darauf bekam ich eine neue Vermittlerin. Ich habe gehofft, dass diese mir wohlgesonnener ist. Also habe ich mir einen Termin zusenden lassen, um nochmals über einen Bildungsgutschein zu sprechen. Bis zum besagten Termin hatte meine Vermittlerin leider den Grund meines Besuches vergessen und leider auch meinen Antrag, den ich erneut rausgeschickt hatte, angeblich nicht erhalten.
    Statt mir nun die Chance auf eine berufliche Qualifikation zu ermöglichen, bot sie mir an mich um Aktivjobs zu bewerben. Ich habe mich tatsächlich um einige die mir sinnvoll erschienen "beworben", doch musste ich nach dem Kontakt mit den Trägern leider immer wieder feststellen, dass nicht einmal diese selbst einem aussagekräftige Information zu Qualifikationen, oder ähnlichem geben können die über ihre Maßnahmen zu erlangen wären - von unnützen "Computerführerscheinen" mal abgesehen.
    Davon abgesehen wäre es der dritte Aktivjob den ich antreten müsste und ich sehe keinerlei Sinn darin, wo mir doch Möglichkeit offen steht eine Ausbildung zu machen.


    Morgen habe ich wieder einen Termin bei meiner Vermittlerin, um ihr meine eingeholten Informationen vorzulegen. Natürlich werde ich auch meinen Antrag auf einen Bildungsgutschein mitnehmen, um diesen persönlich zu überreichen. Allerdings befürchte ich, dass mir trotzdem ein 1-€-Job auf´s Auge gedrückt wird.


    Lange Rede kurzer Sinn ... nun zu meinen Fragen:
    Ich möchte Widerspruch einlegen, da ich keinen Nutzen bezüglich meiner Eingliederung in eine berufliche Tätigkeite erkennen kann und ich vorraussichtlich nach 10 Monaten wieder bei der ARGE sitze.
    Wie erhebe ich am besten Widerspruch und womit muss ich rechnen?
    Muss ich trotzdem erstmal einen Aktivjob antreten?
    Ist es möglich den Antrag, ohne schriftliche Ablehnung direkt an den Teamleiter zu stellen und die Instanz der Vermittlerin so zu umgehen?


    Ich will doch nur endlich weiterkommen und eine Perspektive! Wenn ich schon wieder so nen Aktivjob über mich ergehen lassen muss geh ich ein ... :(


    MfG
    affok

    Ich hatte einen schriftlichen Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt, da mir dieser eine schulische Ausbildung ermöglichen würde. Der Antrag wurde sofort mündlich abgelehnt.
    Da ich kurz darauf eine neue Vermittlerin zugeteilt bekam rief ich sie an, um nochmal über den Antrag zu sprechen und bekam einen Termin. Leider hatte meine Vermittlerin den Grund meines Besuches bis zum besagten Termin vergessen, da sie keinen Antrag weitergeleitet bekommen hätte.
    Nun "darf" ich mich über Aktivjobs informieren - mich um einen bewerben -, was ich auch getan habe.
    Ich fand auf den ersten Blick sogar attraktive Angebote, doch musste ich nach Kontakt mit besagten Trägern feststellen, dass diese auch nur Aktivjober einstellen, um ihre Einrichtungen zu finanzieren.
    Somit befürchte ich statt einer beruflichen Qualifikation nur weitere 10 Monate zeitverschwendende Beschäftigung/Fakearbeit, um die Sstatistik meiner Vermittlerin zu pushen.


    Nun zu meiner Frage: Ist es möglich für ein Praktikum einen Aktivjob zu kündigen, bzw. für ein solches diesen gar nicht erst anzutreten?
    Nur darf ich laut meiner Vermittlerin ein Praktikum nicht über 4 Wochen gehen, weshalb ich viele gar nicht erst antreten könnte. Stimmt das? :confused:


    Ich möchte meine Zeit sinnvoll nutzen!


    Das ganze mag sich etwas verbittert anhören, aber wenn einem jegliche Perspektive genommen wird depremiert das ganz schön. :(

    Find die schnellen Reaktionen hier klasse, danke! :)


    Du hast natürlich Recht damit, wenn du sagst, dass Andere nicht interessieren und ich es hätte besser wissen müssen.


    Ich selbst habe noch keine offizielle Bestätigung von der DEKRA (dem Maßnahmenträger/der Schule) bekommen, dass ich ausgegliedert wurde. Bisher lief alles über meinen Vermittler.
    Daher ist es vielleicht eine Möglichkeit noch einen Versuch zu starten, auch wenn ich keine große Hoffnung habe, da ich schon bei dem ersten Gespräch um eine Chance gebettelt habe.
    Mit einer "ordentlichen netten, älteren Person" siehts schlecht aus. :o
    Meiner Mutter kann ich dies nicht zumuten und es würde bei diesen Maßnahmenleitern sicher nicht weiterhelfen. :(

    Ich bin 24 ... also hart an der Grenze :p :(
    Ein Gespräch mit der Schule würde wohl leider nichts mehr bringen, da die "Ausschulung" beschlossene Sache ist. Der Hauptgrund ist die "unentschuldigte" Fehlzeit. Die fehlende Leistungssteigerung ist nur gegen das schlechte Gewissen des Maßnahmenträgers ... welches dieser sicher nicht hat. :mad:


    Auf dieser Schule sind Leute, die inzwischen mehrere Verwarunungen wegen auffälligem Verhaltens haben und trotzdem werden diese geduldet. Nur weil sie regelmäßig zur Schule kommen (um den Unterricht zu stören), wodurch der MT an ihnen mehr Geld verdient, als an mir - der ständig zur ARGE rennen muss.
    Einige sind doppelt so lange wie ich da (bin seit November dabei) und haben die Zwischenprüfung grade eben bestanden ...

    Mein Vermittler ist auch dafür zuständig mir die Fahrkarte auszustellen. Allerdings wurde die Bitte, mir eine Karte zuzusenden, nicht an ihn weitergeleitet, obwohl man mir dieses am Empfang zugesichert hat.
    Heute hatte ich eine Anhörung bei ihm und habe einen Fragebogen bekommen über den entschieden wird, ob ich eine Sanktion bekomme, oder nicht.
    Würde mein Arbeitslosengeld gekürzt, oder gar ganz gestrichen, würde das bedeuten, dass ich meine Wohnung verliere.


    Habe diesen Fragebogen nun hier liegen und werde gleich bei der "ÖRA-Rechtsberatung" um einen Termin bitten, um diesen möglichst vorteilhaft auszufüllen ... ne bessre Umschreibung fällt mir grad nich ein :p


    Für weitere hilfreiche Tipps bin ich offen. Hab echt Bammel vor ner Sanktion! :(

    Hallo,


    habe vor ein paar tagen schon ein Thema erstellt, in dem es um die Problematik mit meiner AGH-Karte ging.
    ( http://www.sozialleistungen.in…gen/t-agh-karte-8420.html )


    Da ich auf Grund dessen 2 Wochen der Schule fern blieb, da ich mir es nich mehr leisten kann schwarz zu fahren, geschweige denn 80 € für eine reguläre Karte zu zahlen, wurde ich heute ins Büro beordert und "ausgeschult".
    Unter anderem mit der Begründung, dass keine Leistungssteigerung zu sehen wäre.
    In den internen Zwischenprüfungen hab ich, mit Ausnahme der Matheprüfung :rolleyes:, nur Einsen bekommen.


    Habe gerade mit meinem Vermittler telefoniert, der darauf hin bei der "Schule" angerufen hat, aber leider nichts erreichen konnte. Nun muss ich mit einer Sanktion rechenen. :eek:
    Die Leistung die ich beziehe reichen grade um meine Miete etc zu zahlen ...


    Was kann ich tun, um diese Sanktion abzuwenden???

    jalale
    Ich bekomme seit dem ich arbeitslos bin den oben genannten Satz und wurde (ein Glück) nicht aufgefordert umzuziehen.


    Zu der AGH-Karte:
    Hab heute tatsächlich jemanden TELEFONISCH :eek: erreichen können. Der Herr konnte mir bestätigen, dass ich am letzten Donnerstag vor Ort war (ach was :p) und das ich angeblich am Freitag nochmal wiederkommen wollte (warum sollte ich, wenn man mir sagt ich bekomme die Karte zugeschickt???), auch konnte er mir sagen, dass die Karte eigentlich nicht zugesandt werden könne (aha?) ... warum auch immer.
    Hab denn nach n bisschen Bettelei ne Durchwahl von einem angeblich Zuständigen bekomm ...
    Besagte Nummer alle 10 min angerufen ... keiner geht ran ... 5 min am Stück klinglen lassn, plötzlich n Besetztzeichen ... :mad:
    Morgen terrorisier ich weiter ...


    ... to be continued ...


    Hab dieses unkompetenten Saftladen so satt ... :(

    Erstmal vielen Dank für die Antwort. :)


    Es ist mir leider wirklich nicht möglich Geld für eine reguläre Karte zu verauslagen, denn ich habe grade noch 40€, die ich für die eigentliche Karte zurückgelegt habe.
    Somit bleibt mir nichts anderes übrig, als so lange weiter zu "nerven", bis ich die benötigte AGH-Karte ausgehändigt bekomme.


    Zur Miete:
    Ich lebe schon seit längerem in meiner Wohnung (nicht erst seit dem ich Arbeitslos bin) und zahle derzeit 435€. Als ich den Antrag auf ALG II stellte wurde mir gesagt, dass nich mehr als der maximale Regelsatz von ~316€ gezahlt werden könne!?
    Ich werde mich mal bezüglich eines Überprüfungsantrag erkundigen! Danke für den Tipp! :)

    Guten Tag,


    ich nehme derzeit an einer schulischen Maßnahme teil und bekomme hierfür vom "Jobcenter" eine AGH-Karte, um mir eine günstige Monatsfahrkarte kaufen zu können.
    Nun hat das Amt leider im letzten Monat Mist gebaut und diese Karte war nich bis Ende letzten Monats gültig und ich konnte mir keine neue Fahrkarte besorgen. Dann hieß es die neu AGH-Karte könne erst anfäng nächsten Monats (diesen April) neu ausgestellt werden und man würde mir diese zuschicken.
    Allerdings kam Anfang des Monats statt der AGH-Karte ein Sozialticket, mit dem ich lediglich eine Ermäßigung von 18€ auf eine Monatskarte möglich ist - das heißt statt der AGH-Karte (39,80), müsste ich mir eine reguläre Monatskarte (~70€) kaufen, was bei mir nicht drin is.
    Da ich damit nichts anfangen kann, bin ich wieder zum Amt - nach dem 3. Anlauf (da der Laden in letzter Zeit öfter unplanmäßig geschlossen hatte) habe ich jemanden erreichen können - und habe ihnen den Fehler mitgeteilt. Mir wurde gesagt, dass mir nun die richtige Karte zugeschickt würde, doch ich warte nun schon wieder seit ca. einer Woche.
    Problem: Ich bekomme über diese "Schulische Maßnahme" eine Aufwandsentschädigung, die ich benötige, um davon zu leben, da das Arbeitslosengeld grade eben für Miete und anfallende Kosten langt. Ich bekomme nicht einmal die volle Miete, da ich ja noch unter 25 bin und somit eigentlich noch bei meiner Mutter wohnen müsste. :mad: Dieses ist definitiv nicht möglich!


    Fragen: Kann ich die ausfallende Aufwandsentschädigung beim Amt einfordern, da es mir seit Wochen - auf Grund der Unfähigkeit des "Jobcenters" mir eine AGH-Karte zu zuschicken - nicht möglich ist die Schule zu besuchen?
    Und ist es berechtigt zu sagen, dass mir nicht die Zahlung der kompletten Miete zusteht?


    lg :o