Das Kindergeld wir mit der Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Nachweis weiter bezahlt. Das heißt, Deine Tochter braucht einen Schulnachweis oder einen Nachweis des Ausbildungsbetriebes. Ansonsten wird kein Kindergeld bewilligt.
Wenn Deine Tochter jetzt jedoch zu Ihrem Freund zieht, kann Sie von Dir und Ihrem Vater Unterhalt verlangen, bis Sie einen Lehre oder Studium abgeschlossen hat.
Ich kenne das alles nur zu gut - was die Gefühle angehen, ist dies eine Berg- und Talfahrt - wir wurden auch sehr durchgeschüttelt und meine Ehe hat darunter sehr gelitten - so langsam finden wir wieder zum Alltag zurück - es muss ja weitergehen, schon wegen der anderen Kinder.
Sie müssen einfach Ihren eigenen Weg gehen - auch wenn er steinig und holprig ist - aber mussten wir das nicht auch? Wir haben Ihnen 18 oder 19 Jahre lang alles gegeben was wir Ihnen geben konnten und irgendwann werden sie sich daran erinnern, dass nicht alles falsch war.
Zum Abschluss ein Zitat:
Nur durch das Dunkel der Nacht
erlangen wir die Morgenröte.
Alles Liebe und viel Kraft!