O.K. Danke schön für die schnelle Auskunft
O.K. Danke schön für die schnelle Auskunft
Hallo,
ich habe seit dem es ALG II gibt bezug davon.
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschft und habe ein Kind.
Mir stehen monatlich etwa 400,-€ zu.
Nun habe ich seid dem 01.04. eine Vollzeit Stelle und habe für April auch noch mal ALG II bekommen.
Nun heißt es da ich in Arbeit stehe, dass ich die 400,-€ zurück zahlen soll.
Ich bekomme aber erst am 01.05. meinen ersten Lohn den ich ja dann für Mai brauche zum leben.
Zudem hat mir eine Frau von der ARGE gesagt das ich das Geld für April als Überbrückungsgeld bekomme und es nicht zurückzahlen muss.
Könnt ihr mir was dazu sagen?
Muss ich es zurück zahlen oder gibt es ein Gesetz wo sowas geregelt ist?
Liebe Grüße maddel