Beiträge von Schwester19

    Hallo Jana,


    vielen Dank.


    Aber warum macht die ARGE das? Warum würden sie uns ins offene Messer laufen lassen? Es dient dem Zweck Schulden zu tilgen....
    Von der Arge wäre das ja Täuschung... unfassbar.



    Woher weiß ich denn, dass das urteil auch für uns gilt??? Wir wohnen in Kiel (Schleswig-Holstein)
    Lieben Dank Dir :)

    Ich denke, wenn die ARGE dieses als Einkommen anrechnet.... wenn der Bausparvertrag ausgezahlt wird (und innerhalb der Freigrenzen) liegt.... dann ist es wohl zeit, mal einen Rechtsstreit zu führen. Damit mal alle bescheid wissen wie zu verfahren ist.


    Es kann hier kein Ermessenspielraum geben. Entweder wirds angerechnet oder nicht. Mal ja und mal nein... das ist sehr unbefriedigend. Und der Gleichheitsgrundsatz wird auch verletzt. Ich bin gespannt was draus wird. Aber vielleicht haben ja hier im Forum noch andere eine Idee??? :confused:


    Auto u. Bausparvertrag. Beides ist Vermögen. Wie gesagt, wenn ich mein Auto verkaufe, wird es dann ja nicht gleich Einkommen. Ich kann ja auch mein Hab u. Gut verkaufen. Z. B. mein Altes Bett.... weil ich will mir ein neues kaufen... dann kann das ja net als Einkommen angerechnet werden. Wozu gibt es denn geschütztes Vermögen. Dann hätte man sich den ja auch gleich vor Antragsstellung auszahlen können.


    Wenn ich monatlich von meinem Regelsatz dort was reinzahle in den Bausparvertrag und ihn mir dann auszahlen lasse... dann würde es unlogisch sein, wenns angerechnet wird. Somit Reduziere ich ja selber meinen Regelsatz ..... Ohhh alles ist nicht so einfach

    :confused:

    Also dazu gab es auch hier vor kurzer Zeit eine Info. Der Tenor war, dass das Bausparguthaben - ausgezahlt - nach dem Zuflussprinzip als Einkommen im entsprechenden Monat zählt.


    Gruß. Lirafe


    Handelt es sich nicht lediglich um eine Vermögensumwandlung? Das Vermögen war ja schon vor dem ALG2-Bezug da. Wenn ich mein Auto verkaufe, ist es doch auch kein Einkommen....


    Freue mich auf Antwort.


    Hallo,
    vielen Dank für Eure Antworten. Bevor ich mit jemanden einen Darlehensvertrag mache, dann will ich vorher wissen, ob das OK ist. Ich würde ihm ja nur das Darlehen geben, wenn die Arge keine Einwendungen hat. Das Darlehen soll für den Dispo-Vertrag sein und nicht für den laufenden Lebensunterhalt. Deswegen wäre es doch sinnvoll vorher mit der ARGE zu sprechen, ob die nicht irgendwelche Einwende haben. Denke ich da falsch? Ich wollte mich dann vorher auch absichern...

    Hallo zusammen :-)


    ich habe bereits mal ein Darlehensvertrag gefertig. Was haltet ihr davon? Bevor wir diesen anwenden, wird jedenfalls die Zustimmung der ARGE eingeholt.


    Darlehensvertrag zwischen Hugo und Ralf


    1. Der Darlehensgeber zahlt dem Darlehensnehmer einmalig einen Betrag zur Tilgung des Dispositionskredits an die Sparkasse in Höhe von _______ EUR in Bar auf das Konto Nr. __________ bei der , BLZ . Nach Eingang des o.a. Betrages stellt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine Empfangsquittung aus.


    2. Das Darlehen ist zinslos.
    Die Zahlung nach 1. erfolgt am _____.2009.



    3. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Darlehen ausschließlich zu dem in 1. vereinbarten Zweck zu verwenden.


    4. Der Darlehensvertrag gilt vorläufig unbefristet, solange der Darlehensnehmer von staatlichen Hilfen, namentlich Grundsicherung/ Arbeitslosengeld 2 nach SGB II oder XII, abhängig bzw. auf diese angewiesen ist.
    Sobald der Darlehensnehmer nicht mehr von staatlichen Hilfen abhängig ist, endet dieser Darlehensvertrag mit dem Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder XII geendet hat.


    5. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung endet der Darlehensvertrag mit dem Datum des Vertragsverstoßes. Hierzu bedarf es der schriftlichen Kündigung dieses Vertrages durch den Darlehensgeber.


    6. Ist dieser Vertrag nach 4. oder 5. beendet, zahlt der Darlehensnehmer mit Beginn des Folgemonats das bis dahin aufgelaufene Darlehen in monatlichen Raten an den Darlehensgeber zurück, deren Höhe dann individuell nach der Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers zwischen diesem und dem Darlehensgeber vereinbart werden.
    Die Rückzahlung leistet der Darlehensnehmer in Bar/per Überweisung auf das Konto Nr. _________ bei der Bank, BLZ ____________. Bei jeder Barzahlung stellt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Empfangsquittung aus.


    Unterschrift von Hugo u. Ralf



    UND JA :-) das Urteil habe ich auch gelesen... deswegen bin ich ja erst drauf gekommen. Weil aus dem Dispo kommt die Betroffene Person nicht so schnell raus.


    LG

    Hallo zusammen,


    ich habe da noch ein Frage.


    Wie ist es, wenn Eltern ihren Kinder, die ALGII beziehen und tief im Dispo stecken (ca. 1400EUR), den Dispo-Kredit ausgleichen. Ein Darlehensvertrag besteht. dort ist geregelt, dass eine Rückzahlung erst erfolgt, wenn das überwiesene Geld nicht zweckgebunden verwendet wird. Es steht ausdrücklich drin, dass das Darlehen zinslos für den Dispo-Kredit gewährt wird.


    Die Rückzahlung erfolgt erst, wenn er wieder in Arbeit ist bzw. ein anspruch auf ALGII besteht. Bzw. wie oben erwähnt nicht zweckmäßig verwendet wird.


    ist das OK so? oder muss die Rückzahlung mit z. B. 30EUR monatlich vereinbart werden?


    LG :confused:

    Hallo Ihr Lieben :)


    Ich habe ein Anliegen. Leider kann mir bis jetzt keiner helfen.


    Undzwar geht es um Folgendes:


    Meine Schwester ist 26 Jahre alt. Als sie in der Berufsausbildung war hat sie einen Bausparvertrag abgeschlossen. Im Anschluss an die Berufsausbildung hat sie ALG II beantragt, aber leider Vergessen den Bausparvertrag anzugeben.


    Nun wird der Bausparvertrag fällig und wird auf das Konto ihrer Eltern eingezahlt, da sie sich seinerzeit öfters Geld von denen geborgt hat. Ein Abtretungsvertrag liegt vor.


    Das Bausparguthaben beträgt insgesamt 2500 EUR und wird nun fällig. Die Arge würde im Nachherein darüber informiert werden. Innerhalb der Freigrenzen (150EUR Pro lebensjahr) überschreitet sie nicht.


    Was meint Ihr... wie entscheidet die ARGE? Einkommen oder Vermögen? Muss Sie das Vermögen vewerten, sprich verleben und wird es ihr abgezogen? :confused:


    Lieben Gruß