Beiträge von VVMMKK

    Hay, mich würde auch mal sehr interessieren wo das war, den das ist eine Richtigstellung wert. Wie oben schon erwähnt demotiviert es doch jeden Arbeitnehmer weiterhin zu arbeiten, weil wie viele haben nach Abzug ihrer Miete noch 1600 Euro zum leben? Halloooo? Ist der Kerl noch richtig im Kopf? Gerade jetzt wo die Wirtschaftskrise ihre Kreise zieht, sowas zu behaupten, grenzt schon an absoluter Boshaftigkeit und eigentlich wenn er dies wirklich in einer offiziellen Presseerklärung etc abgegeben hat, sollte man ihm seinen Posten wegnehmen. Den es schadet den Arbeitslosen wie den Arbeitnehmern, Arbeitslose werden als faule Sozialschmarotzer bezeichnet und Arbeitnehmer fragen sich warum sie noch arbeiten sollten, daher sollte diesem Menschen wirklich mal klar gemacht werden was für weitreichende Folgen so eine Aussage haben kann.
    Und wie sagt man so schön, Statistiken sind sowieso nicht zu gebrauchen, wie man hier wieder einmal sehen kann.
    und Willi.Z . die Regierung lebt meines erachtens eh weit weg vom OttoNormalVerbraucher, ich hab hier einen HartzIV Antrag da bekomm ich weit unter 800€ und 1€ Jobs, naja dazu hab ich meine Meinung dies behindert die Schaffung von normalen Arbetisplätzen.Den oft wird nicht hinter die Kulissen eines 1€ Jobs geschaut und sollte die Bundesregierung mal tun, zb kann man dies mal hochrechnen ein durchschnittlicher 1€ Job geht 5 tage die Woche und 5 Stunden am Tag(oftmals aber mehr Stunden) Problem dazu noch, wer sich auf Jobsuche befindet muß seine Vorstellungsgespräche auf die Arbeitsfreie Zeit legen(was defintiv nicht jeder Abrietgeber mit macht es sei den man befindet sich zu dem Zeitpunkt in einem regulären Arbeitsverhältni8s) und man sollte mal das verhältnis nennen wieviele 1€ Jober es gibt und wieviele dadurch tatsächlich eine Anstellung bekommen haben(was ja vor Jahren bei der Einführung der eigentliche Hintergrund war)

    Also zur CityBank, die haben wirklich einen schlechten Ruf im Kreditbereich, daher wirst du als Laie da kaum etwas bewirken können, daher gehe auf jedenfall direkt zur Schuldnerberatung, da die sich dann mit der bank in Verbindung setzen und denen deine Rechte um die Ohren hauen werden, leider gibt es bei dieser Bank keine andere Möglichkeit. Auf eine Pfändung solltest du es nicht ankommen lassen, das dies nur unnötig und hohe Gebühen mit sich bringt zumal es nicht gerade angenehm ist wenn der Gerichtsvollzieher deine Wohnung untersucht und du ihm alles zeigen musst.

    Hay, also wenn du zum 1. Juni dein Gehalt bekommst dann bist du im Mai noch Anspruchberechtigt, wenn du aber schon im Mai dein Gehalt bekommst, dann kannst du bei der ArGe nur ein Darlehen für Mai bekommen was du dann zurückzahlen musst. Wenn du kein Darlehen möchtest dann sagt die ArGe Pech gehabt und du bekommst das letzte mal für April Geld.

    Super Danke für die Antworten :)


    Ich werd es erstmal mit nem Widerspruch versuchen weil ich hab alles wahrheitsgemäß angegeben und da ich zur Zeit noch sehr viele Sculden durch die Scheidung und Exmann etc bezahlen muss würde mir eine weitere Ratenzahlung einfach das Genick brechen ich hätte dann rein garnichts mehr zum leben da mir durch die Schuldentilgungen nur 90 Euro im Monat für Essen etc bleibt.
    Ich kann es verstehen wenn man irgendwann demotiviert ist da zu arbeiten etc aber nicht hinter jedem Hartz 4 Empfänger steht ein Trottel oder ein Abzocker. Das vergessen die leider oft und schnell und ich meine man darf nicht vergessen das es nicht grade für jeden angenehm ist auf einmal alles was einen wirtschaftlich betrifft von sich preisgeben zu müssen.
    Das der Sachbearbeiter das bereinigte Einkommen genommen hat war einfach nicht meine Schuld. Den das korrekte Einkommen steht ebenfalls drauf und ist meines Erachtens gut sichtbar.
    Normalerweise hat man kein Recht auf zusätzliche Leistungen wenn man Bafög erhält das stimmt schon aber in Ausnahmefällen ist es möglich und deshalb wurde mir von meiner damaligen Sachbearbeiterin empfohlen das ich Zuschuß auf Unterkunft und Miete beantrage.
    Und das Argument es hätte mir auffallen müssen als ich es beantragt hatte bzw die Summe auf dem Bescheid gesehen hatte zählt nicht da ich mit dem Geld 10 Euro unter Sozialhilfeniveau bin und dadurch ist mir einfach nix aufgefallen.

    Hay,
    also du kannst nur Schülerbafög als Schüler beantragen da dir als Schüler ab Klasse 10 kein Hartz 4 in einem selbstständigen Haushalt zusteht. Nein das kannst du nicht beim selben Amt beantragen Google es einfach mal wo du es bei dir beantragen kannst. Ansonsten kannst du vll bei deinem Alter noch mit dem Jugendamt reden, auch wenn es vll blöd ist für dich aber die können dir bestimmt helfen, da du ja auch erst 19 bist. Dann hast du auch auf jedenfall was in der Hand wenn auch das Jugendamt sagt das zwischen deiner Mutter und dir unüberwindbare Differenzen sind. Den sonst sieht das Amt keinen Grund warum du ausziehen solltest und kann dir die Leistungen verweigern.

    Hay,


    da du Schüler bist, steht dir nach dem Auszug kein Hartz IV zu. Da deine 10 Pflichtschuljahre vorbei sind. Du musst eher nach Schülerbafög schauen und es beantragen, musst aber ausdrücklich erklären WARUM du ausziehen willst, da deine Eltern noch für dich zuständig sind, sprich du musst denen erklären warum es für dich unzumutbar ist bei deiner Mutter weiter hin zu wohnen. Daher kannst du dich auf Hartz IV eh nicht verlassen, bzw aufgrund dessen das du ABi machst steht dir auch kein Hartz 4 zu. Du könntest vll höchstens eine Erstausstattung beantragen, ansonsten nur Kindergeld, Kindesunterhalt vom Vater(sollte er zahlen) was dir dann zusteht und nicht mehr deiner Mutter und Schülerbafög.


    Deshalb versuch lieber direkt über Schülerbafög was zu erreichen, aber es ist wirklich wichtig das du genaue Gründe angibst warum du von Zuhause ausziehst. z.B. das deine Mutter aufgrund von erheblichen differenzen nicht mehr mit dir in einer Wohnung leben will.



    Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von


    1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
    2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
    3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
    4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],
    5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG],
    6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG],
    7. Höheren Fachschulen und Akademien [§ 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG],
    8. Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG].

    Hay,
    ich bekomme einen Zuschuss zu den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Jetzt habe ich einen Folgeantrag gestellt und als Antwort bekam ich, das ich aufgrund dessen das ich angeblich falsches Einkommen angegeben hätte, die Leistungen der letzten 6 Monat zurück zahlen müsste, insg. 987 Euro.


    Nun zum eigentlichen Sachverhalt, als ich damals den Antrag gestellt hatte, hab ich meinen Bafög-Bescheid kopiert und schriftlich vermerkt das alle meine Einkünfte darin aufgeführt seien, was auch korrekt war, so nun schreibt der mir ich hätte ja angeblich nur 327,87 Euro als Einkünfte da vermerkt und ich hätte ja viel mehr Einkünfte. So daraufhin hab ich meinen Bafög-Bescheid unter die Lupe genommen. Da hab ich dann den Fehler entdeckt, der Schbearbeiter hat das anrechenbare Einkommen nach Freibeträge genommen anstatt das weiter oben aufgeführte Reale Einkommen von 446,87 Euro(dort steht noch Zwischensumme Einkommen), anschliessend hab ich mir dann nochmal den Bescheid angeguckt und auf dem Bescheid war nirgends vermerkt das er nur so wenig Einkommen berücksichtigt hat. Daher bin ich davon ausgegangen als ich vor knapp 6 monaten den Bescheid bekam das alles richtig sei.
    So nun zu meiner Frage: Kann die ArGe wirklich von mir eine Erstattung verlangen obwohl ich alles korrekt angegeben hatte, aber der Sachbearbeiter das falsche Einkommen(sprich das bereinigte Einkommen) berücksichtigt hat? Ich meine es war ja nicht meine Schuld.