Beiträge von cassi

    Zumindest sind wir von unserer Geschäftführung im einzelfall zu entscheiden (immer). Meistens ist es vollkommen klar, aber in einem Fall in dem Unterhalt bezahlt wird und die Kinder sich vielleicht jede 2. Woche beim Vater aufhalten, wäre auch die teurere Wohnung durchaus für 6 Personen als Angemessen zu betrachten (sofern die KDU der WOhnung für 6 PErsonen angemessen sind)


    Gruß


    Diablo



    Hallo Diablo,


    was heißt KDU??


    Gruß Cassi

    Na das sind ja rosige Aussichten.
    Und sowas bei nur 2 Monate ALG2 Bezug, quasi als Übergang.
    Dann müßen wir halt in den sauren Apfel beißen und die Differnz selber bezahlen.


    @ Salle
    3 Zimmer, 80qm, KM 490 + NK 160 und das ist für diese gegend noch "günstig", da land und nicht Stadt.


    Ich danke euch für Eure schnellen Antworten

    Oh man, das soll einer verstehen.
    Als wir letztes Jahr einen Wohnberechtigungsschein beantragt hatten wurden aber die Kids mit zugerechnet und es standen uns 3 Wohnräume und/oder 70qm zu. Aber auch nur weil die Kids nachweißlich nicht nur "zu besuch" bei uns sind.
    Gibt es da bei ALG2 nicht auch irgenwelche ausnahmen???

    P.S.
    Zudem heißt das bei uns leider nicht ARGE sondern Regionale Integration/Sozialzentrum... da ziehe ich dann das "Amt" vor


    Hallo zusammen,
    Kurze Zusammenfassung:
    Ich mußte ALG 2 beantragen, da mein ALG1 abläuft und ich auf die Genehmigung meiner Umschulung von der DRV warte.


    Nun teilte mir das Amt mit das ich und mein Mann uns eine günstige Wohnung suchen müßen und sollen das auch monatlich nachweisen.
    Mein Mann ist voll berufstätig, muß aber da er für 4 Kinder Unterhaltspflichtig ist alles bis auf 900 Euro den Kinder zu gute kommen lassen, deshalb habe ich ALG 2 beantragt und bekomme nun den Differnzbetrag vom Sozialsatz.


    Das Amt sieht eine Brutto-Kaltmiete für 370,- Euro für angemessen. Dies wäre dann mal gerade eine 2 ZimmerWohnung. Da mein Mann seine Kinder regelmäßig bei sich hat wird eine 2 Zimmer Wohnung wohl nicht reichen bei 2 Erwachsenen und 4 Kindern.:confused:


    Nun meine Frage, kann das Amt sowas wirklich von einem verlangen??
    Ende Juni entscheidet es sich leider erst mit meiner Umschulung und falls die genehmigt wird bin ich eh nicht mehr vom Amt" abhängig"


    Gibt es da irgendeine Lösung??


    Liebe Grüße Cassi