Beiträge von Volbeat

    Hallo,


    da du noch keine 25 Jahre bist, sind deine Eltern noch zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Wenn die Einkünfte deiner Eltern nicht ausreichen, um den gesamten Bedarf der BG zu decken, können ergänzende ALG2 (oder eventuell Wohngeld)Leistungen beantragt werden. Der Antrag ist vom Vorstand der BG (in deinem Fall deine Mutter) bei der Arge einzureichen.


    Ausreichen tut es hinten und vorne nicht.Wieso sagte man mir dann,ICH müsse einen Termin vereinbaren und den Antrag abgeben?Soll ich da jetzt Hand in Hand mit meiner Mutter da rein?

    Hallo@all


    Da mein Alg 1 abgelaufen ist musste ich nun Alg 2 beantragen.Bin 24,mit abgeschlossener Ausbildung und lebe noch zuhause bei meiner Mutter(mutter ist berufstätig.).
    Wer muss den Antrag denn nun ausfüllen?
    Ich bin doch der Antragsteller,also muss ich diesen doch ausfüllen beim Punkt``Allgemeine Daten des Antragstellers und die Persönliche Verhältnisse``???Und welche Bankverbindung soll da eigentlich hin?
    Ich blick grad beim ganzen Antrag nicht durch.:confused:

    Da mein Alg 1 abgelaufen ist musste ich nun Alg 2 beantragen.Bin 24,mit abgeschlossener Ausbildung und lebe noch zuhause bei meiner Mutter(mutter ist berufstätig).
    Wer muss den Antrag denn nun ausfüllen?
    Ich bin doch der Antragsteller,also muss ich diesen doch ausfüllen beim Punkt``Allgemeine Daten des Antragstellers und die Persönliche Verhältnisse``???Und welche Bankverbindung soll da eigentlich hin?
    Ich blick grad beim ganzen Antrag nicht durch.