also dein unterhalt wird als einkommen der kinder vom bedarf deiner ex abgezogen, da der ständige wohnsitz ja schließlich bei deiner ex ist... das staatliche kindergeld steht euch beiden zu und wird nach düsseldorfer tabelle angerechnet, das heist du ziehst es ja vorher ab,
einzige möglichkeit wäre ein gespräch mit dem sb der arge deiner ex... ansonsten siehe oben sorgerecht und unterhaltspflicht sind oft nicht das selbe
Danke dir .