Hallo,
habe das immer noch nicht so ganz verstanden. Bei meinem Riestervertrag werden mir jährlich Zinsen auf mein Konto gutgeschrieben und eine Kontoführungsgebühr berechnet. An das Geld komme ich natürlich nicht ran, außer ich kündige den ganzen Vertrag dann muss ich aber die Fördergelder des Staates zurückzahlen.
Ansonsten beginnt erst ab dem 60 Lebensjahr die Auszahlungsphase in Form einer Rente. Werden mir die jährlichen Zinsen außer dem Freibetrag von 50 Euro angerechnet oder nicht? Mann hat doch generell bei diesen Verträgen keinen Zugriff auf die Zinszahlung?
Bezüglich der Anrechnung der Rente auf einen eventuelle Grundsicherung habe ich gelesen das dies nicht der Fall ist wenn man trotz mindestens 35 Jahre Anrechnunszeiten bei der Rentenversicherung nur diese Grundsicherung erhält.